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Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung hinsichtlich der Wahl der / des Ratsvorsitzenden, der Bildung von Fraktionen und Gruppen sowie der Protokollführung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Bockenem |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bockenem
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
DS 002/2026
Az.: 10.24.01/07
Datum: 16.10.2026
Verfasser/in: Pia Ulbricht
Beratungsfolge Status Datum TOP
Rat der Stadt Bockenem öffentlich 09.11.2026 3.
Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung hinsichtlich der Wahl der /
des Ratsvorsitzenden, der Bildung von Fraktionen und Gruppen sowie der
Protokollführung
Begründung:
Gemäß § 69 Satz 1 NKomVG gibt sich die Vertretung (Rat) eine Geschäftsordnung. Im
Kommentar zu § 69 NKomVG heißt es:
Die Geschäftsordnung, die sich die Vertretung zur Regelung vielfältiger Verfahrens- und
Organisationsfragen geben muss, gilt jeweils für die Wahlperiode.
Das bedeutet, dass sich der neu gewählte Rat eine eigene Geschäftsordnung geben muss.
Dies kann er aber erst, wenn er handlungsfähig ist. Handlungsfähig ist der neue Rat nach der
Wahl der / des Ratsvorsitzenden.
Die vorläufige Übernahme der Geschäftsordnung der vorherigen Wahlperiode in der
konstituierenden Sitzung wird ausdrücklich zugelassen.
Daraus folgt, dass zum Zeitpunkt der Wahl der / des Ratsvorsitzenden, der Bildung der
Fraktionen und Gruppen und für die Protokollführung die alte Geschäftsordnung nicht mehr und
die neue Geschäftsordnung noch nicht gilt. Damit muss der Rat per Einzelbeschluss die Regeln
festlegen, die gelten sollen.
Der Rat sollte per Beschluss die Geschäftsordnung des bisherigen Rates insoweit für
anwendbar erklären.
Finanzielle Auswirkung:
keine
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der / des Ratsvorsitzenden, die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie
für die Protokollführung gilt die Geschäftsordnung der vorherigen Wahlperiode.
Bürgermeister Bereich 10 Bereich 20 Bereich 30 Bereich 40 Verfasserin / Verfasser
Freigabe für Tagesordnung
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