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Kommunalbetriebe Leck Wirtschaftsplan 2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Südtondern |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Südtondern Sachbearbeiter/in: René Dorrn
- Die Amtsdirektorin - Az.: 025.193; 025.192
Vorlage Nr.: 231-2026
Datum: 29.09.2026
Sitzungsvorlage
Gremium Datum Status TOP
19 - Infrastruktur und Umweltausschuss Leck 10.11.2026 öffentlich 13.
19 - Gemeindevertretung Leck 26.11.2026 öffentlich
Kommunalbetriebe Leck
Wirtschaftsplan 2027
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2027 der Kommunalbetriebe Leck wird festge-
stellt.
Auswirkung/en:
im Rahmen des Haushalts keine finanzielle Auswirkung umsatzsteuerrelevant
über- oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung - Produktsachkonto:
Kinder- und Jugendbeteiligung - § 47 f GO
Sachverhalt:
Laut § 12 der Eigenbetriebsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjah-
res einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der als Anlage dem Haushaltsplan beizufügen ist.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2027 sieht im Erfolgsplan Erträge von
5.539.000,00 € (inkl. sonstiger Zinsen und ähnlicher Erträge) und Aufwendungen von
5.610.800,00 € vor. Der Jahresverlust beläuft sich auf -71.800,00 €. Im Vermögensplan sind
Einnahmen und Ausgaben von 3.213.900,00 € vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kredite
wird auf 1.040.800,00 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,00 € festge-
setzt.
Insgesamt wird mit einem fünfstelligen Jahresverlust gerechnet. Aufgrund von Gebühren-
überdeckungen im Wirtschaftsjahr 2025, ergibt sich bei der Abwasserentsorgung ein negati-
ves Ergebnis.
Der geplante Verlust in der Sparte Friedhof fußt auf dem Ergebnis der Jahresabschlussprü-
fung 2010, in der festgestellt wurde, dass die Einnahmen für die Nutzung der Gräber als Er-
träge auf die entsprechenden Laufzeiten aufzuteilen sind. Dies führt dazu, dass im Jahr der
Einnahme nur ein Zwanzigstel bzw. ein Fünfundzwanzigstel der erhaltenen Einnahmen als
Erträge im entsprechenden Jahr gebucht werden dürfen, die übrigen Einnahmen sind in ei-
nen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, aus dem dann in den Folgejahren
entsprechend ertragswirksam aufgelöst wird. In der Folge musste für die vergangenen Jahre
ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten errechnet werden, aus dem jetzt bereits aus den
vergangenen Jahren ertragswirksam aufgelöst wird. Da aber die Einnahmen aus der Ver-
gangenheit wesentlich geringer waren, als die derzeitigen, ergibt sich ein Verlust, der vorge-
tragen wird.
Für den Bauhof und die Sparte Energieerzeugung werden ausgeglichene Ergebnisse erwar-
tet.
Für weitere Fragen stehe ich im Rahmen der Sitzung gerne zur Verfügung.
i.A. René Dorrn
Amtsdirektorin zur Kenntnis: zur Kenntnis genommen! Elektr. unterschrieben.
Bürgermeister: Zur Vorlage erkläre ich mein Einverständnis gemäß § 3 Abs. 1 Amtsordnung. Elektronisch unter-
schrieben
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