Startseite › Amt Schlei-Ostsee › Dokument

Jahresabschluss der Gemeinde Altenhof für das Haushaltsjahr 2024

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Schlei-Ostsee
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Amt Schlei-Ostsee Abteilung: Finanzen für Gemeinde Altenhof Bearbeiter: Lotta Rambadt Aktenzeichen: 902.51 Datum: 29.10.2026 BESCHLUSSVORLAGE 01-GV-26/2026 Jahresabschluss der Gemeinde Altenhof für das Haushaltsjahr 2024 Beratungsfolge Beratung Termin TOP Haupt- und Finanzausschuss Altenhof öffentlich 10.11.2026 16. Gemeindevertretung Altenhof öffentlich 03.12.2026 Sachverhalt: Gemäß § 91 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haus- haltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Fi- nanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein La- gebericht beizufügen. Nach § 92 GO ist der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts und der dazugehörigen Un- terlagen zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch ordnungsgemäß begründet und belegt sind, die gel- tenden Vorschriften bei der Haushalts- und Vermögensverwaltung eingehalten wurden und Vermö- gen sowie Schulden richtig nachgewiesen sind. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Schlussbericht sind der Gemeindevertretung zur Be- ratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sofern kein Rechnungsprüfungsamt besteht, tritt gemäß § 92 Abs. 5 GO ein Ausschuss der Gemeindevertretung an dessen Stelle. Abstimmungstext: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 4.034.179,02 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 25.626,58 € wird festgestellt. Der Jahresüberschuss wird der Aus- gleichsrücklage zugeführt. Anlagen:

Text aus PDF extrahiert