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Jahresabschluss der Gemeinde Altenhof für das Haushaltsjahr 2024
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Schlei-Ostsee |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Schlei-Ostsee Abteilung: Finanzen
für Gemeinde Altenhof Bearbeiter: Lotta Rambadt
Aktenzeichen: 902.51
Datum: 29.10.2026
BESCHLUSSVORLAGE
01-GV-26/2026
Jahresabschluss der Gemeinde Altenhof für das Haushaltsjahr 2024
Beratungsfolge Beratung Termin TOP
Haupt- und Finanzausschuss Altenhof öffentlich 10.11.2026 16.
Gemeindevertretung Altenhof öffentlich 03.12.2026
Sachverhalt:
Gemäß § 91 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haus-
haltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Fi-
nanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein La-
gebericht beizufügen.
Nach § 92 GO ist der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts und der dazugehörigen Un-
terlagen zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch ordnungsgemäß begründet und belegt sind, die gel-
tenden Vorschriften bei der Haushalts- und Vermögensverwaltung eingehalten wurden und Vermö-
gen sowie Schulden richtig nachgewiesen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Schlussbericht sind der Gemeindevertretung zur Be-
ratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sofern kein Rechnungsprüfungsamt besteht, tritt gemäß
§ 92 Abs. 5 GO ein Ausschuss der Gemeindevertretung an dessen Stelle.
Abstimmungstext:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 4.034.179,02 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 25.626,58 € wird festgestellt. Der Jahresüberschuss wird der Aus-
gleichsrücklage zugeführt.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert