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Vorhaben und Erschließungsplanung "Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau" (Nr. 26/08): Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss (Beschließend)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. Der Bericht der Verwaltung vom 05.10.2026 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik“ für das Gebiet „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht der Verwaltung vom 05.10.2026 über die (erneute) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik“ für das Gebiet „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) wird zur Kenntnis genommen. Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt: Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg, werden weitgehend berücksichtigt. Die Hinweise der Deutsche Bahn AG / DB Immobilien werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Eisenbahnbundesamts werden berücksichtigt. Die Hinweise der Polizeiinspektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Regierung von Unterfranken werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Bauordnungsamts der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden weitgehend berücksichtigt. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamts werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 12 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 704) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, den Vorhaben und Erschließungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan einer Freiflächenphotovoltaik für das Gebiet „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) vom 05.10.2026 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ ] keine weiteren Angaben erforderlich [ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: zu 1: Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde am 10.07.2026 ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gingen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein. zu 2: Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 20.07.2026 bis zum 28.08.2026 (bzw. bei Fristverlängerung bis zum 18.09.2026) wurden 35 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 25 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In 14 dieser schriftlichen Stellungnahmen wurden Anregungen und/oder Hinweise zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 05.10.2026 über das „Ergebnis der öffentlichen Auslegung einschließlich der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange” (siehe Anlagen) aufgeführt, dort fortlaufend behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen. Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von 14 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen zur Planung eingegangen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg, des Eisenbahnbundesamts und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden weitgehend berücksichtigt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Daraus resultierende Änderungen oder Ergänzungen in der Vorhaben- und Erschließungsplanung, insbesondere im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung mit Anlagen, waren bzw. sind geringfügig, haben fast ausschließlich redaktionellen Charakter und berühren nicht die Grundzüge der Planung. zu 3: Satzungsbeschluss Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen der öffentlich ausgelegten Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Entwurfsstand vom 30.04.2026). Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und Planergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich. Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans, des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der zugehörigen Begründung vom 05.10.2026 gemäß Abwägungsergebnis um wenige geringfügige Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen angepasst und endredaktionell bearbeitet. In den mit Datum vom 05.10.2026 aktualisierten Vorhaben- und Erschließungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung (incl. Anlagen) sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen wie folgt eingearbeitet: Vorhaben- und Erschließungsplan (Planzeichnung): - Eintrag der geplanten Einzäunung der Freiflächenphotovoltaikanlage und Ergänzung der Legende um das betreffende Planzeichen Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung und Text): - In der textlichen Festsetzung zur naturschutzrechtlichen „Ausgleichsfläche A1“ wird die Verwendung ‚gebietseigener Gehölze‘ verpflichtend geregelt. - In der textlichen Festsetzung zur artenschutzrechtlichen „Ausgleichsmaßnahme A3“ wird die Verwendung von ‚Fledermaus-Flachkästen‘ verpflichtend geregelt. - Die textlich festgesetzte „Pflanzenauswahlliste: Tabelle 2 – Sträucher“ wird bezüglich einzelner Straucharten angepasst. - sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan: - Ergänzung des Anhangs um das Gutachten zur Blendwirkung - einzelne redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen Der jeweils mit Datum 05.10.2026 geringfügig geänderte und ergänzte Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung können als Satzung beschlossen werden. zu II: Angaben zur Klimawirkung Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der ‚Energiewende‘ dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglich zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.
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