Startseite › Aschaffenburg › Dokument
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Feststellungsbeschluss (Beschließend)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. Der Bericht der Verwaltung vom 02.10.2026 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs.2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht der Verwaltung vom 02.10.2026 über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) wird zur Kenntnis genommen. Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - „Abwägungstabelle“): Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen, finden aber auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung keine Berücksichtigung. Die Hinweise des BUND Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Aschaffenburg, zum Umweltbericht werden in geeigneter Art und Weise im Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die Hinweise des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, sind bereits durch Hinweise in der Begründung aufgenommen worden und werden somit berücksichtigt. Die Hinweise der Regierung von Unterfranken werden zur Kenntnis genommen, finden aber auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung keine Berücksichtigung. Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde sind bereits durch Hinweise in der Begründung aufgenommen worden und werden somit berücksichtigt. Die Hinweise des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Aschaffenburg sind durch Hinweise in der Begründung bereits aufgenommen worden und werden somit teilweise berücksichtigt, die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen, finden aber auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung keine Berücksichtigung. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) i. d. F. vom 05.10.2026 einschließlich der Begründung vom 05.10.2026 (incl. Umweltbericht). Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: zu 1: Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 10.07.2026) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung gingen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein. zu 2: Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden Die von der Planung betroffenen Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (incl. anerkannte Naturschutzverbände), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die städtischen Ämter und Dienststellen wurden mit Schreiben vom 02.07.2026 am Verfahren beteiligt. Die Beteiligung fand im Zeitraum vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt, d.h. sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 28.08.2026. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Zeitraum vom 20.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 wurden 40 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 25 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In sechs dieser schriftlichen Stellungnahmen wurden abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 02.10.2026 über das „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungstabelle”, siehe Anlagen) aufgeführt und behandelt und bei Vorliegen von beachtlichen Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen. Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von sechs Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweisen zur Planung eingegangen: Die Hinweise des BUND Naturschutz in Bayern, des Eisenbahn-Bundesamtes und der Unteren Immissionsschutzbehörde werden berücksichtigt; den Hinweisen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Aschaffenburg wird teilweise gefolgt, die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege und der Regierung von Unterfranken finden auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine Berücksichtigung. Alle übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Daraus resultierende Änderungen in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung und im Umweltbericht waren bzw. sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. zu 3: Feststellungsbeschluss und Genehmigung Im Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.02.2026. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich. Zum Zwecke des Feststellungsbeschlusses werden der öffentlich ausgelegte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.02.2026 und die zugehörige Begründung vom 24.04.2026 um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. In die nun aktualisierte Änderung des Flächennutzungsplans vom 05.10.2026 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums (incl. Anlage) sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet: Innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung waren keinerlei Änderungen der zeichnerischen Darstellungen erforderlich. In der Legende der Flächennutzungsplanänderung wurden die Verfahrensvermerke endredaktionell ergänzt. In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurden folgende Veränderungen vorgenommen: - Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) - sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen Der Beschluss zur Feststellung der geringfügig geänderten und ergänzten Flächennutzungsplanänderung vom 05.10.2026 mit Begründung gleichen Datums (incl. Umweltbericht) kann gefasst werden. zu 4: Genehmigung Aufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplans bedürfen gem. § 6 Abs.1 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.
Text aus PDF extrahiert