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Durchführungsvertrag zur Vorhaben- und Erschließungsplanung "Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau" (Nr. 26/08) (Beschließend)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAschaffenburg
Datum2026-11-10
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Beschlussvorschlag: I. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Dem Durchführungsvertrag zur Vorhaben- und Erschließungsplanung „Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) wird zugestimmt. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ ] keine weiteren Angaben erforderlich [ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ] Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 500 kWp. Der Standort befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks Obernau auf den Flurstücken mit Nrn. 7476, 7476/2, 7502, 7775 und 7776, Gemarkung Obernau. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht regelmäßig gemäß § 12 BauGB aus drei Elementen: dem eigentlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten im Durchführungsvertrag verpflichten. Der Durchführungsvertrag ist ein städtebaulicher Vertrag i.S.d. § 11 BauGB. Inhalt des Durchführungsvertrages Der hier vorliegende Durchführungsvertrag umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Durchführungsverpflichtung Anforderungen an das Vorhaben und Nutzungsbindungen Erschließung Haftung und Verkehrssicherung Natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kostentragung Haftungsausschluss Verfahrensverlauf Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aschaffenburg wurde vom Vorhabenträger unterzeichnet. Der unterzeichnete Durchführungsvertrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags setzt darüber hinaus eine entsprechende Zustimmungsentscheidung des Stadtrates voraus, mit der der Oberbürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird. Verfahrensrechtlich ist der Beschluss über den Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. Hinweis zur Klimawirkung: Photovoltaikstrom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und dieser Beschluss als teilweise klimarelevant zu bewerten. Anlagen: Durchführungsvertrag zur Vorhaben- und Erschließungsplanung „Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08) mit Anlagen

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