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Ausbau regionale Radverkehrsverbindungen, Westumfahrung Schönbusch Vorstellung der Entwurfsplanung - externer Referent: Marc Steenken (Ingenieurgesellschaft SB mbH) (Beschließend)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. 1. Der Bericht der Verwaltung zum Ausbau der regionalen Radverkehrsverbindungen für die Westumfahrung Schönbusch im Abschnitt nach Stockstadt, Aschaffenburg und Schönbusch wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag für den Ausbau aller drei Abschnitte der regionalen Radverkehrsverbindungen AB-West um den Landschaftspark Schönbusch einzureichen. 3. Der Ablaufplan wird zeitlich um ein Jahr verschoben. Der Ausbau der Westumfahrung in Richtung Stockstadt ist nun für 2027 vorgesehen, der Ausbau der Westumfahrung in Richtung Großostheim für 2028 und der Ausbau der Ostumfahrung für 2029. Die Kosten können vorbehaltlich entsprechender Förderzusagen aus der Haushaltsstelle Radverkehr finanziert werden. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ ] keine weiteren Angaben erforderlich [ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ x ] nein [ ] Sofern Kosten entstehen: Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [ x ] nein [ ] Es entstehen Folgekosten ja [ ] nein [ ] Häufigkeit der Folgekosten einmalig [ ] wiederkehrend [ ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Sachstand Im Planungs- und Verkehrssenat vom 23.04.2024 und 09.12.2025 wurde der Sachstand zu den regionalen Radverkehrsverbindungen AB-West vorgestellt. Die Stadtverwaltung und die Nachbarkommunen bewerten den Ausbau der West- und Ostumfahrung als notwendig zur Förderung des Alltagsradverkehrs. Die alltagstaugliche Herstellung durchgängiger regionalen Verbindungen zwischen den Kommunen begründet auch die Förderwürdigkeit. Zudem wird durch die attraktiveren Routen um den Landschaftspark Schönbusch herum dieser selbst vom Alltagsradverkehr ausgenommen. In Abstimmung mit den Nachbarkommunen soll die Umsetzung der Westumfahrung in Richtung Stockstadt als erstes vorgenommen werden. Diese verbindet Stockstadt mit dem Gewerbegebiet Nilkheim und ist deshalb sehr relevant für alltägliche Pendelverkehr in der Nahdistanz. Zudem verbindet diese Route den Markt Stockstadt mit der Gemeinde Niedernberg im Landkreis Miltenberg. Mittlerweile wurde die Absichtserklärung mit allen Projektbeteiligten abgeschlossen eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Stockstadt für den gemeinsamen Ausbau der Westumfahrung abgeschlossen ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der genauen Lage des Weges und der Verfügbarkeit der Grundstücke abgeschlossen im Rahmen der Entwurfsplanung die genaue Verteilung der Flächenanteile Westumfahrung ermittelt und die Kosten geschätzt der Förderantrag und ein Ingenieurvertrag zur Betreuung der Umsetzung der Planung vorbereitet Förderkulisse Im Rahmen einer Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken zum Förderprogramm „Stadt und Land“ wurden die Maßnahmen als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Auch die vorgesehene Breite von 3,5 m wurde bestätigt und aufgrund der Bedeutung der Route ebenfalls als förderfähig bezeichnet. Eine formale Zusage in einer Höhe von bis zu 75 % kann allerdings erst auf Basis eines konkreten Antrags erfolgen. Für diesen wiederum ist die politische Beschlussfassung beider beteiligter Kommunen sowie eine belastbare Entwurfsplanung als Basis erforderlich. Dieses wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Stockstadt von der Ingenieurgesellschaft SB mbH Steenken & Breitenbach (ISB) erarbeitet. Vorstellung der Entwurfsplanung Die Entwurfsplanung wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt. Aufgrund der gegebenen Grundstückszuschnitte musste die genaue Lage des neuen Weges mit der angestrebten Breite von 3,5 m zuzüglich der beidseitigen Bankette ermittelt werden. Die Planung konnte so gestaltet werden, dass der Weg auf Aschaffenburger Gemarkung auch vollständig auf städtischen Grundstücken umgesetzt werden kann und kein Grundstücksankauf erforderlich wird. Auf Stockstädter Gemarkung wird in geringen Umfang ein Ankauf privater Flächen erforderlich, ansonsten werden Flurstücke von der Gemeinde Stockstadt oder der Stadt Aschaffenburg genutzt. Das Staatlichen Bauamt hat eine Zustimmung zur Asphaltierung und zur Nutzung der vorhandenen Querung über die B26 gegeben. Kosten Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen: Vorvertragliche Kostenschätzung: 40% Kostenschätzung: 30% Kostenberechnung: 20 % Kostenanschlag: 10 % Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat. Die derzeit ermittelten Baukosten im Rahmen der Entwurfsplanung wurden unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen berechnet. Sollten sich aus den Untersuchungsergebnissen zusätzliche Anforderungen oder Maßnahmen ergeben, können sich daraus entsprechende Auswirkungen auf die Baukosten ergeben. Finanzierung Für das Projekt „RW Westumfahrung Schönbusch Stockstadt - Aschaffenburg“ sind im Haushalt 2027 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 665.000 Euro angemeldet. Ausblick Zur gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf verschiedene Haushaltsjahre ist nun vorgesehen, in den nächsten drei Jahren 2027 – 2029 jeweils einen Teilabschnitt der regionalen Radverkehrsverbindungen umzusetzen. Die Westumfahrung vom Tierheim in Richtung Großostheim bis zur AB16 in 2028 und dann die Ostumfahrung des Landschaftsparks in 2029. Hierfür sind dann eigene Beschlüsse im Planungs- und Verkehrssenat erforderlich. Danach wird eine Neubewertung der Gesamtsituation zur Umfahrung des Landschaftsparks Schönbusch gemeinsam mit allen Projektbeteiligten durchgeführt. Klimawirkungsprüfung Der Ausbau dieser Radrouten fördert den Alltagsradverkehr zwischen den Kommunen und besonders zum Arbeitsplatzschwerpunkt im Gewerbegebiet Nilkheim. Perspektivisch können durch den höheren Nutzungsanteil des Fahrrads im Pendelverkehr große Mengen an klimaschädlichen Emissionen eingespart werden. Das klassifizierte Straßennetz westlich von Aschaffenburg wird durch mehr Radfahrende vom Kraftverkehr entlastet und mindert auch dort die Staugefahr sowie klimaschädliche Emissionen. Anlage 1: Präsentation der regionalen Radrouten AB-West aus dem PVS vom 09.12.2025 Anlage 2: Westumfahrung Schönbusch, Zweckvereinbarung mit dem Markt Stockstadt Anlage 3: Westumfahrung Schönbusch, Flächenanteile Stockstadt und Aschaffenburg Anlage 4: Westumfahrung Schönbusch, Lageplan Anlage 5: Westumfahrung Schönbusch, Regelquerschnitt
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