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Neubau einer Fahrzeughalle am Betriebs- und Recyclinghof der Stadt Aschaffenburg durch die Stadtwerke Aschaffenburg, vertreten durch Herrn Stefan Maunz, Werkstrasse 2, 63739 Aschaffenburg, auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 5360/51, Gemarkung Aschaffenburg, Fürtherstraße (Nürberger Straße) 13, 63743 Aschaffenburg, BV-Nr. 20260159 (Beschließend)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAschaffenburg
Datum2026-11-12
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Beschlussvorschlag: I. Dem Antrag zum Neubau einer Fahrzeughalle am Betriebs- und Recyclinghof der Stadt Aschaffenburg durch die Stadtwerke Aschaffenburg, XXX, Werkstrasse XXX, 63739 Aschaffenburg, auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. XXX, Gemarkung Aschaffenburg, Fürther Strasse XXX, 63743 Aschaffenburg, BV-Nr. XXX, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden. Befreiungen und Abweichung 1. Von der Nutzungsart „Verkehrsfläche“ und „öffentliche Grünfläche“ wird eine Befreiung erteilt. 2. Für eine teilweise Überschreitung der Baugrenzen, die den Umgriff des ehemaligen Kasernengebäudes abbilden, wird eine Befreiung erteilt. 3. Für die geplante Gebäudelänge von 62,58 m wird eine Befreiung von der im westlichen GE-Teilbaugebiet festgesetzten offenen Bauweise mit einer max. Gebäudelänge von 50 m erteilt. 4. Von der Verpflichtung zur Einhaltung einer Mindestabstandsfläche von 3,0 m an der südlichen Grundstücksgrenze wird eine Abweichung erteilt. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ] Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: I. Anlass: 1. Antrag: Mit dem Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 03.09.2026, beantragen die Stadtwerke Aschaffenburg den Neubau einer Fahrzeughalle am Betriebs- und Recyclinghof der Stadt Aschaffenburg. 2. Baugrundstück: Das Baugrundstück Fl.-Nr. XXX, Gemarkung Aschaffenburg, liegt an der Fürther Straße / Nürnberger Straße und umfasst eine Grundstücksfläche in Höhe von 15.741 m². 3. Bauvorhaben: Beantragt ist der Neubau einer Fahrzeughalle am erweiterten Standort des Betriebs- und Recyclinghofs der Stadtwerke Aschaffenburg. Für das gesamte Betriebsgelände liegt parallel eine Bauvoranfrage (BV-Nr. XXX) vor. Die Fahrzeughalle dient dem Unterstellen von 14 Müllfahrzeugen. Entsprechend dieser Nutzung werden der Boden der Halle sowie auch die Verkehrsflächen davor mit einem Belag für Schwerlastverkehr versehen. Die Halle erhält ein Pultdach mit 7° Dachneigung mit Sandwich Trapezblechen. Zur Abfangung des sich östlich anschließenden höheren Geländes wird eine Stützwand mit einer Höhe von 4,21 m errichtet auf einer Länge von 24,00 m. II. Verfahren: Bei vorliegendem Bauantrag handelt es sich um ein Bauvorhaben, über welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO zu entscheiden ist. III. Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung: Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 03/20. Dieser sieht für das Baugrundstück u. a. folgende Festsetzungen vor: tlw. Fläche für die Abfallentsorgung tlw. Verkehrsfläche (Straßenverkehrsfläche, Fuß- und Radweg) und öffentliche Grünfläche tlw. eingeschränktes Gewerbegebiet „GEE“ mit folgenden Beschränkungen: Betriebswohnungen sind in die Betriebsgebäude zu integrieren. Freistehende Einzelhäuser sind unzulässig. Tankstellen, Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Lagergebäude sind nicht zulässig. Ausgeschlossen ist die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben. Lagerplätze sind nur mit einer Größe von max. 10% der Grundstücksfläche zulässig. GRZ 0,6 bzw. 0,8 und GFZ 1,0 bzw. 1,6 bei III bis IV Vollgeschossen offene Bauweise zwei mit Baugrenzen ausgewiesene Baufenster; Garagen, Nebenanlagen und Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig. Verschiedene Dachformen und -neigungen: Walmdach 42° bzw. Dachneigung DN 5° bis 30°; soweit technische Einrichtungen (z.B. Sonnenkollektoren etc.) dies erfordern können andere Dachneigungen und Dachformen zugelassen werden. Freiflächengestaltung: Nicht bebaubare und nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen. Je 200 qm Grundstücksfläche sind mindestens 1 mittelkroniger Laubbaum sowie 5 Sträucher zu pflanzen. Zusätzliche Baumpflanzgebote entlang der Fürther Straße (einseitige Baumreihe, Pflanzabstand durchschnittlich ca. 5 m – 10 m) Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 30 Abs. 1 BauGB. Demnach ist das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Art der baulichen Nutzung Nach der Art der baulichen Nutzung ist eine zum Recyclinghof gehörende Fahrzeughalle sowohl auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen ‚Fläche für die Abfallentsorgung‘ als auch in dem als ‚Gewerbegebiet‘ festgesetzten Teilbaugebiet planungsrechtlich zulässig. Die u. a. auf dem Grundstück Fl.-Nr. XXX im Bebauungsplan enthaltene Wegeverbindung (Fuß- und Radweg) sowie die daran anliegende schmale öffentliche Grünfläche wurden bisher nicht angelegt und werden zukünftig im Zusammenhang mit der benachbarten Ansiedlung der Schwind-Brauerei nicht mehr gebraucht. Der Standort der Fahrzeughalle überdeckt die betreffende Fläche. Von der Nutzungsart als Verkehrsfläche und als öffentliche Grünfläche kann daher vorliegend nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden. Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen, Grünordnung Die auf dem Grundstück Fl.-Nr. XXX neu geplante Fahrzeughalle befindet sich teils außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Das an der Nürnberger Straße festgesetzte Baufenster umgrenzte das inzwischen abgebrochene ehemalige Kasernengebäude. Städtebaulich ist eine Befreiung für die teilweise Überschreitung der Baugrenzen durch den neu geplanten Baukörper unproblematisch und kann daher gem. § 31 Abs.2 BauGB erteilt werden. Die Fahrzeughalle soll grenzständig zum südlich benachbarten Grundstück Fl.-Nr. XXX errichtet werden. Dort ist ebenfalls grenzständig und in vergleichbarer Länge und Höhe die ‚Füllerei‘ der dort vorgesehenen Brauerei geplant. Für die geplante Gebäudelänge von 62,58 m wird eine Befreiung von der im westlichen GE-Teilbaugebiet festgesetzten, offenen Bauweise‘ mit einer max. Gebäudelänge von 50m (§ 22 Abs. 2 BauNVO) erteilt. Die Verkehrsplanung ist Bestandteil der genannten Bauvoranfrage und wird dort abgefragt. Die vorgelegte Planung ist allerdings noch nicht ausreichend konkretisiert. Eine abschließende Beurteilung kann erst nach einer detaillierten Planung im Rahmen eines auf die Bauvoranfrage folgenden Bauantrages geklärt werden. Eine Ausgestaltung der Stellplätze nach GaStAbS und der Naturschutz (Begrünung und Artenschutz) sind noch nicht abschließend geklärt. Die planungsrechtliche Zustimmung wurde erteilt mit der Bedingung des Einvernehmens der Unteren Naturschutzbehörde und der Erfüllung der naturschutzrechtlichen Auflagen und der Vorlage des notwendigen Stellplatznachweises. Abstandsflächen Die Abstandsflächen können an der südlichen Grundstücksgrenze zu Fl.-Nr. XXX nicht eingehalten werden. Nachdem an dieser Stelle auf dem Nachbargrundstück in gleicher Weise ein Gebäude der Schwind-Brauerei sich anbinden wird und dies auch städtebaulich befürwortet wird, kann eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt werden. Die nachbarliche Zustimmung liegt im Übrigen vor. IV. Ergebnis: Da das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, wird um Zustimmung gebeten.

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