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Vergabe des Auftrages für die Entwurfsplanung zum Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Wissen
Datum2026-11-04
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2026/0271 Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt der Stadt Wissen am 04.11.2026 Tagesordnungspunkt: 2 Betr.: Vergabe des Auftrages für die Entwurfsplanung zum Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 3 - Bauen und Infrastruktur Fachbereichsleiter/-in: Frau Kerstin Roßbach Sach- und Rechtslage: In Abfolge der zuletzt am 26.06.2025 durch den Stadtrat Wissen beschlossenen Prioritätenliste zum Straßenausbau der Stadt Wissen wird im Jahr 2027 nunmehr die Eichendorffstraße ausgebaut. Anschließend soll der Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße in Angriff genommen werden. Hierzu bedarf es zunächst einer Entwurfsplanung, um damit Fördermittel aus dem Investitionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beantragen zu können. Die nächste Antragsfrist endet am 15.10.2027, um etwaige Fördermittel im Jahr 2028 bewilligt zu bekommen. Die Entscheidung des Landes ist jedoch ungewiss. Im Falle der Bewilligung müsste ein Auftrag für die Bauleistungen dann bis Ende des Jahres 2028 erfolgen. Die technische und damit früheste mögliche Bauausführung wäre somit für das Jahr 2029 anzuvisieren. Sollte der Antrag negativ beschieden werden, wiederholt sich das gesamte Procedere ein Jahr später. Das Ingenieurbüro Brendebach, Wissen, hat inzwischen ein Angebot für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI) in Höhe von 58.050,50 € brutto vorgelegt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt nimmt Kenntnis vom Angebot des Ingenieurbüros Brendebach, Wissen, und vergibt den Auftrag für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI) für den Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße zum Angebotspreis von 58.050,50 € brutto. Damit wird sichergestellt, dass rechtzeitig Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz beantragt werden können. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen erfolgt, wenn die Fördermittel bewilligt wurden und damit der Ausbauzeitpunkt tatsächlich feststeht. Berno Neuhoff Bürgermeister Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen § 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.

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