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Vergabe des Auftrages für die Entwurfsplanung zum Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Wissen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2026/0271
Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt der Stadt Wissen am
04.11.2026
Tagesordnungspunkt: 2
Betr.: Vergabe des Auftrages für die Entwurfsplanung zum Ausbau der Achse
West- und Wiesenstraße
Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 3 - Bauen und Infrastruktur
Fachbereichsleiter/-in: Frau Kerstin Roßbach
Sach- und Rechtslage:
In Abfolge der zuletzt am 26.06.2025 durch den Stadtrat Wissen beschlossenen Prioritätenliste
zum Straßenausbau der Stadt Wissen wird im Jahr 2027 nunmehr die Eichendorffstraße
ausgebaut. Anschließend soll der Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße in Angriff
genommen werden.
Hierzu bedarf es zunächst einer Entwurfsplanung, um damit Fördermittel aus dem
Investitionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beantragen zu können. Die nächste
Antragsfrist endet am 15.10.2027, um etwaige Fördermittel im Jahr 2028 bewilligt zu
bekommen. Die Entscheidung des Landes ist jedoch ungewiss. Im Falle der Bewilligung müsste
ein Auftrag für die Bauleistungen dann bis Ende des Jahres 2028 erfolgen. Die technische und
damit früheste mögliche Bauausführung wäre somit für das Jahr 2029 anzuvisieren.
Sollte der Antrag negativ beschieden werden, wiederholt sich das gesamte Procedere ein Jahr
später.
Das Ingenieurbüro Brendebach, Wissen, hat inzwischen ein Angebot für die Entwurfsplanung
(Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI) in Höhe von 58.050,50 € brutto vorgelegt.
Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt nimmt Kenntnis vom Angebot des
Ingenieurbüros Brendebach, Wissen, und vergibt den Auftrag für die Entwurfsplanung
(Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI) für den Ausbau der Achse West- und Wiesenstraße
zum Angebotspreis von 58.050,50 € brutto. Damit wird sichergestellt, dass rechtzeitig
Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz beantragt werden können. Die Vergabe der weiteren
Leistungsphasen erfolgt, wenn die Fördermittel bewilligt wurden und damit der
Ausbauzeitpunkt tatsächlich feststeht.
Berno Neuhoff
Bürgermeister
Einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
§ 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.
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