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Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlusse 2026-2029

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeRegionalverband Ruhr
Datum2026-11-13
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Drucksache Nr.: 15/0509 Seite 1 Der Regionaldirektor D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 0 9 29.09.2026 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün beschließend 13.11.2026 Betreff: Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2026 - 2029 Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss benennt die WPR Rhein - Ruhr GmbH gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbe- triebsverordnung NRW zum Abschlussprüfer. Begründung: Gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NRW beauftragt die Betriebsleitung nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss den Prüfer mit der Durchfüh- rung der Jahresabschlussprüfung. Auf Grundlage einer 2026 für mehrere Jahre durchgeführten Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb soll der wirtschaftlichste Bieter, die WPR Rhein – Ruhr GmbH, Kö- nigsallee 47, 44789 Bochum (eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe der Märki- schen Revision), mit der Prüfung des Jahresabschlusses betraut werden. Der Betriebsaus- schuss RVR Ruhr Grün wird gebeten, der Beauftragung der WPR Rhein - Ruhr GmbH zum Prüfer für die Jahresabschlüsse 2026 - 2029 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün zuzustimmen. Drucksache Nr.: 15/0509 Seite 2 Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen: 1. Teilergebnisplan Kostenstelle 9200001; Kostenträger ; Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € Abschreibungen und Zinsauf- wand (6 % p. a. vom investiven Ei- genanteil) Summe Abweichungen1 2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr. Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen € Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe Abweichungen1 1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich 3. Auswirkungen Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität). Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten. Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt. Erläuterungen: 4. Bilanz Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli- chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen. Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen. Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den Erläuterungen dargestellt. Erläuterungen: 5. Klima-Check Drucksache Nr.: 15/0509 Seite 3 (Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet) • Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt. • Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. • Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen. Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge- stellt. • Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht • kein Mehraufwand • Mehraufwand, und zwar: ____________________€. Sachbearbeiter/in Betriebsleiter Beigeordnete IV Regionaldirektor Carsten Uhlenbrock Nina Frense Garrelt Duin Kupitz, Thomas Räther, Frauke Akt.zeichen RG-0-1-1-70/26ff

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