Startseite › Regionalverband Ruhr › Dokument
Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlusse 2026-2029
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-11-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0509
Seite 1
Der Regionaldirektor
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 0 9
29.09.2026
Beschlussvorlage öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün beschließend 13.11.2026
Betreff: Benennung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss benennt die WPR Rhein - Ruhr GmbH gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbe-
triebsverordnung NRW zum Abschlussprüfer.
Begründung:
Gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NRW beauftragt die Betriebsleitung nach
vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss den Prüfer mit der Durchfüh-
rung der Jahresabschlussprüfung.
Auf Grundlage einer 2026 für mehrere Jahre durchgeführten Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb soll der wirtschaftlichste Bieter, die WPR Rhein – Ruhr GmbH, Kö-
nigsallee 47, 44789 Bochum (eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe der Märki-
schen Revision), mit der Prüfung des Jahresabschlusses betraut werden. Der Betriebsaus-
schuss RVR Ruhr Grün wird gebeten, der Beauftragung der WPR Rhein - Ruhr GmbH zum
Prüfer für die Jahresabschlüsse 2026 - 2029 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR
Ruhr Grün zuzustimmen.
Drucksache Nr.: 15/0509
Seite 2
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle 9200001; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 €
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 € 17.731,00 €
Abschreibungen und Zinsauf-
wand (6 % p. a. vom investiven Ei-
genanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen €
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli-
chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
5. Klima-Check
Drucksache Nr.: 15/0509
Seite 3
(Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet)
• Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt.
• Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
• Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen.
Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge-
stellt.
• Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht
• kein Mehraufwand
• Mehraufwand, und zwar: ____________________€.
Sachbearbeiter/in Betriebsleiter Beigeordnete IV Regionaldirektor
Carsten Uhlenbrock Nina Frense Garrelt Duin
Kupitz, Thomas
Räther, Frauke
Akt.zeichen
RG-0-1-1-70/26ff
Text aus PDF extrahiert