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Feststellung des Wirtschaftsplans RVR Ruhr Grün 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeRegionalverband Ruhr
Datum2026-11-13
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Dokument

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Drucksache Nr.: 15/0510 Seite 1 Der Regionaldirektor D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 1 0 29.09.2026 Beschlussvorlage öffentlich Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün vorberatend 13.11.2026 Verbandsausschuss vorberatend 30.11.2026 Verbandsversammlung beschließend 11.12.2026 Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplans RVR Ruhr Grün 2027 Beschlussvorschlag Vorbehaltlich möglicher Änderungen im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan des Regionalverbandes Ruhr stellt die Verbandsversammlung gem. § 4 Buchst. b Eigenbe- triebsverordnung NRW i.V.m. § 6 Betriebssatzung den Wirtschaftsplan der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün für das Wirtschaftsjahr 2027 fest. Sachverhalt: Gemäß § 14 (1) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) hat der Eigenbetrieb spätestens einen Monat vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dazu wird der Wirtschaftsplanentwurf im Eigenbetrieb durch die Betriebsleitung erarbeitet. Ge- mäß der §§ 6 und 7 der EigVO i. v. m. §§ 7 und 8 Betriebssatzung ist der Entwurf des Wirtschaftsplanes dem Kämmerer bzw. dem Beigeordneten Wirtschaftsführung und der Regionaldirektorin zuzuleiten. Der Entwurf wird mit der Beigeordneten Umwelt und Grüne Infrastruktur abgestimmt. Zudem stimmt RVR Ruhr Grün die Planung in den Gesprächen zum Haushalt ab. Der Plan wird im Betriebsausschuss vorberaten. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe des Betriebsausschusses, eine Empfehlung zum Wirtschaftsplan abzugeben, damit die Verbandsversammlung den Wirtschaftsplan in der vorgelegten Form oder mit etwaigen Änderungen gemäß § 4 Buchst. b Eigenbetriebsver- ordnung feststellen kann. Drucksache Nr.: 15/0510 Seite 2 Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen: 1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsaufwand (6 % p. a. vom investiven Eigenanteil) Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Erträge Personalaufwendungen Sachaufwendungen Abschreibungen und Zinsauf- wand (6 % p. a. vom investiven Ei- genanteil) Summe Abweichungen1 2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr. Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe (Eigenanteil) Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff. Einzahlungen Auszahlungen Summe Abweichungen1 1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich 3. Auswirkungen Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität). Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten. Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt. Erläuterungen: 4. Bilanz Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli- chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen. Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen. Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den Erläuterungen dargestellt. Erläuterungen: Drucksache Nr.: 15/0510 Seite 3 5. Klima-Check (Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet) • Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt. • Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. • Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen. Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge- stellt. • Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht • kein Mehraufwand • Mehraufwand, und zwar: ____________________€. Sachbearbeiter/in Betriebsleiter Beigeordnete IV Regionaldirektor Carsten Uhlenbrock Nina Frense Garrelt Duin Thomas Kupitz Akt.zeichen

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