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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Schankweiler
Datum2026-11-12
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/410 Verfasser/in: Niklas Leiner Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1826 Datum: 31.08.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Schankweiler öffentlich beschließend Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Sachverhalt Es wurde ☒ ein Bauantrag ☐ eine Bauvoranfrage eingereicht. Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Grundstück: An der Brücke 5, 54668 Schankweiler Flurstück: Gemarkung Schankweiler, Flur 4, Flurstück 93 Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1826 Das Vorhaben soll im ☐ Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ☐ unbeplanten Innenbereich ☒ Außenbereich verwirklicht werden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des o. g. Vorhaben beurteilt sich nach § 246e Abs. 3 BauGB. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung ☒ zulässig. ☐ nicht zulässig. Die Zustimmung (§ 36 a BauGB) ☒ sollte erteilt werden. Begründung: Die Zustimmung sollte erteilt werden, da das Bauvorhaben im räumlichen Zusammenhang mit Flächen nach § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB bzw. § 34 BauGB steht und somit den Anforderungen - 2 - des § 246e Abs. 3 BauGB entspricht. Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Nachbar- schaft oder die Umgebung zu erwarten, und das Vorhaben fügt sich gut in die örtliche Siedlungsstruktur ein. ☐ sollte nicht erteilt werden. ☐ könnte mit folgender Auflage/Bedingung erteilt werden: Weiterhin wurde geprüft: Die Erschließung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO ist über „An der Brücke“ ☒ gesichert. ☐ nicht gesichert. Die Stellplatzverpflichtung gemäß § 47 LBauO ist auf Grundlage der beigefügten Übersicht des Architekten ☒ erfüllt. ☐ nicht erfüllt. Hinweis der Verwaltung: Gemäß § 36 a Abs. 1 BauGB sind Vorhaben nach § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3 b BauGB nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Die Gemeinde erteilt die Zustimmung, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellun- gen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Sie kann Ihre Zustimmung unter der Bedingung erteilen, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten. Die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Er- suchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Erklärung der Ortsgemeinde bitten wir bis spätestens zum 10.11.2026 bei der Verbandgemeindever- waltung einzureichen. Finanzielle Auswirkungen / Beschlussvorschlag Der Gemeinderat Schankweiler beschließt nach eingehender Beratung: a) Die Zustimmung gemäß § 246e Abs. 3 i.V.m. § 36 a BauGB wird erteilt / nicht erteilt. b) Die Erschließung ist gesichert. c) Die Stellplatzverpflichtung ist erfüllt.

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