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Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise und Brennholzabwicklung im Herbst/Winter 2026/2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Schankweiler
Datum2026-11-12
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/488 Verfasser/in: Lukas Schmitz Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_II Aktenzeichen: 555/120-2027-56 Datum: 01.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Schankweiler öffentlich Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise und Brennholzabwicklung im Herbst/Winter 2026/2027 Sachverhalt Die vermehrte Nachfrage nach Brennholz, bei einem begrenzten Angebot, führt zu deutlicher Verteue- rung dieser Energieträger und höheren Preisen auf dem freien Markt. Kosten für die Ernte und Bringung sind wie viele andere Kosten enorm gestiegen. Die aktuellen Preise können die Ausgaben für die Brenn- holzernte nicht mehr decken. Seitens des Forstamtes Neuerburg wird allen waldbesitzenden Gemeinden für die Brennholzabgabe an die örtliche Bevölkerung (Endverbraucher) eine marktkonforme Preisanpassung von Brennholz empfoh- len – aus sozialen Gründen bewusst an der Untergrenze dessen, was auf dem gewerblichen Markt er- zielt werden kann. Zudem bleibt es bei einer maximalen Bestellmenge von max. 15 Fm pro Haushalt. Die Bestellung soll immer pro Haushalt abgegeben werden, keine Sammelbestellungen durch einzelne Personen. Um Konkurrenzsituationen zwischen den Gemeinden zu vermeiden und vor allem den Abwicklungspro- zess für das Forstamt Neuerburg zu vereinheitlichen, wäre eine einheitliche Preisgestaltung von Seiten des Forstamtes wünschenswert. Vorschlag für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bestellabwicklung: 1. Die Bestellungen werden jedes Jahr über die Anzeige im Amtsblatt bis zum 31.10. ausgefüllt und bei den jeweiligen Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeistern abgegeben. 2. Die eingegangenen Bestellzettel werden bei dem zuständigen Revierleiter gebündelt bis zwei Wo- chen nach dem Bestelltermin abgegeben. 3. Es werden ausdrücklich keine Nachbestellungen in der laufenden Saison mehr angenommen (dadurch wird der Aufarbeitungsablauf erheblich gestört). 4. Sind alle Bestellungen eingegangen, erfolgt die Planung wo für welche Gemeinden das Holzgeerntet wird. 5. Aus organisatorischen Gründen kann nicht jedes Jahr in jeder Gemeinde Brennholz bereitgestellt werden. Die Befahrung im Winter wird durch fehlende Frostperioden und Nässe immer unsicherer. Zum Teil kann erst im Mai gerückt werden, was bei vielen Kleinstbaustellen einen sehr großen Auf- wand darstellt. Abgesehen von den hohen Kosten bei Kleinstmengen (Maschinen + Personal müssen häufig umgesetzt werden). 6. Es werden somit größere Hiebe in einzelnen Gemeinden durchgeführt und mehrere Gemeinden dar- aus bedient. Im Folgejahr wird dann in einer anderen Gemeinde Brennholz eingeschlagen. Somit - 2 - wechselt dies von Jahr zu Jahr. Eine möglichst ortsnahe Bereitstellung wird dabei natürlich berück- sichtigt. Finanzielle Auswirkungen Die erzielten Einnahmen werden dem gemeindlichen Haushalt zugeführt. Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat beschließt für seinen Gemeindewald folgende Brennholzpreise für das Jahr 2027  Laubhartholz: 65 €/Festmeter (brutto) oder 45 €/Raummeter (brutto); (Mischpolter mit über- wiegendem Anteil an Buche)  Die Abgabe von Nadelbrennholz erfolgt im Einzelfall nach Absprache mit dem Revierleiter.  Die Abgabe von Brennholz bleibt bei einer haushaltsüblichen Menge mit maximal 15 Fm bzw. 20 Rm pro Haushalt. Die Bereitstellung erfolgt in einheitlichen Poltergrößen von 5, 10 oder 15 Fm.

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