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Kita Holsthum Beratung und Beschlussfassung Bauvorhaben/Sanierung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Schankweiler |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/486
Verfasser/in: Claudia Peppenhorst
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_IV
Aktenzeichen:
Datum: 01.10.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Holsthum öffentlich
Ortsgemeinderat Peffingen öffentlich
Ortsgemeinderat Prümzurlay öffentlich
Ortsgemeinderat Schankweiler öffentlich
Kita Holsthum
Beratung und Beschlussfassung Bauvorhaben/Sanierung
Sachverhalt
In der Sitzung der Ortsbürgermeister der an der Kita Holsthum beteiligten Ortsgemeinden am
13.08.2026 stellte Architektin Sabine Reiser, Trier, das Ergebnis Ihrer Ermittlung zum Sanierungsbedarf
der Kita Holsthum vor. Bezugnehmend auf die Vorlage Nr. 289/2026 zur Anpassung des Betriebskonzep-
tes soll die Kita Holsthum am jetzigen Standort eine gute Zukunftsperspektive erhalten und für 50 Kita-
plätze (ohne U2-Plätze), die den Rechtsanspruch erfüllen können, hergerichtet werden. Hierfür wird ne-
ben einer Sanierung der Kita auch ein Umbau erforderlich. Insbesondere die Küche muss der angestreb-
ten Platzzahl angepasst werden, da diese nur für 40 Plätze zugelassen ist.
Auf Nachfrage seitens der Verwaltung teilte das Kreisjugendamt als Bedarfsplanungsbehörde mit, dass
sie einer investiven Maßnahme für den Betrieb von 50 Plätzen, die den Rechtsanspruch erfüllen, zustim-
men und entsprechend bezuschussen würden, obwohl in der wohnortnahen Nachbareinrichtung Kita
Irrel bedarfsplanerisch Platzkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Förderkriterien müssen gewährleistet
sein. Auch weist das Kreisjugendamt darauf hin, dass der statistische Bedarf lt. aktuellen Bedarfsplan
nicht mit den 50 Kita-Plätzen abgedeckt wird und auch perspektivisch eine Zuweisung von Kindern in
Nachbareinrichtungen mit freien Platzkapazitäten erforderlich sein wird. Der Bedarf lt. Bedarfsplan für
den Einzugsbereich der Kita Holsthum:
- Kita-Jahr 2025/2026: 69
- Kita-Jahr 2026/2027: 66
- Kita-Jahr 2027/2028: 59
- Kita-Jahr 2028/2029: 57
- Darin enthalten sind durchschnittliche 12 Zweijährige und 1 Einjähriges.
Die E-Mail des Kreisjugendamtes vom 23.07.2026 ist dieser Vorlage beigefügt. Ebenso die E-Mail vom
02.09.2026 mit dem Raumprogramm für 50 Kitaplätze.
Für die Sanierung und den Umbau der Kita Holsthum ist eine Planung erforderlich. In der v. g. Kitasitzung
wurde Architektin Reiser einstimmig von den Ortsbürgermeistern der an der Kita Holsthum beteiligten
Ortsgemeinden beauftragt, die ermittelten Kosten für die Sanierung um Kosten für den Umbau/Umnut-
zung von Räumen sowie einer neuen Fußbodenheizung noch zu ergänzen. Die Kosten für den Umbau
wurden über die BKI (Baukosteninformationszentrum) Daten ermittelt und könnten für eine mögliche
Ausschreibung von Planungsleistungen herangezogen werden.
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Die Gesamtkosten betragen 1.260.337,80 € brutto.
Es handelt sich nur um einen vorläufigen Kostenansatz und dient einer ersten Orientierung.
Die Kostenaufstellungen nach DIN 276 und nach Gewerken (inkl. neuer Fußbodenheizung) mit einer
kompletten Übersicht inklusiv der Nebenkosten (KG 700) und einem angenommenen Umbauzuschlag
bezogen auf die Bruttogeschossfläche sind dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Baumaßnahme werden zunächst im Haushalt der Ortsgemeinde Holsthum, die Eigen-
tümerin des Kita-Gebäudes ist, veranschlagt. Die an der Kita Holsthum beteiligten Ortsgemeinden wer-
den entsprechend der aktuellen Zweckvereinbarung an den Investitionskosten beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat ________________________beschließt unter der Voraussetzung der Sicherstel-
lung der Finanzierung, die Sanierung und Umbau der Kita Holsthum für den Betrieb von rechtsan-
spruchserfüllende 50 Plätzen.
Der Ortsgemeinderat _____________________ beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, die erfor-
derlichen Planungsleistungen (Architekt Leistungsphasen 1 – 9, erforderliche Fachplanungen z. B. TGA
(technische Gebäudeausrüstung)) auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen unter Einhaltung der
vergaberechtlichen Vorschriften.
Der Ortsgemeinderat _____________________ beschließt, den Vorsitzenden der Sitzgemeinde der Kita
in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung zu ermächtigen, den Auftrag über die Pla-
nungsleistungen an den wirtschaftlichen Anbieter zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert