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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Räumlicher Teilflächennutzungsplan Bereich `Neuerburg`, Ortsgemeinde Lahr; Zustimmung zur Einzelfortschreibung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Geichlingen
Datum2026-11-10
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/540 Verfasser/in: Angelika Schmitz Freigabe erteilt: Fachbereich: FB003 Aktenzeichen: 610-13-37 Datum: 09.10.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Geichlingen öffentlich Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Räumlicher Teilflächennutzungsplan Bereich `Neuerburg`, Ortsgemeinde Lahr; Zustimmung zur Einzelfortschreibung Sachverhalt Zu dieser Sitzungsvorlage wurden umfangreiche Anlagen im Rats- und Bürgerinformationssystem (https://neuerburg.more-rubin1.de/) hinterlegt. Gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) wurde in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Verbandsgemeinden die Flächennutzungsplanung übertragen. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächen- nutzungsplanes (FNP) bedarf jedoch der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die vorliegende Einzelfort- schreibung des FNP im Geltungsbereich “Neuerburg“, welche u. a. im Parallelverfahren zu einem ent- sprechenden Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lahr “Auf Buchicht“ -Sondergebiet Photovoltaik-, durch- geführt wurde (§ 8 Abs. 3 BauGB), nicht die Grundzüge der Gesamtplanung des FNP betrifft, gilt gem. § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO eine reduzierte Zustimmungsregelung. Es bedarf hier nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Kommt eine Zustimmung nicht zu Stande, ent- scheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Finanzielle Auswirkungen ./. Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat Geichlingen stimmt der Einzelfortschreibung des FNP der Verbandsgemeinde Südeifel, Bereich ´Neuerburg´ gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu. An der Beratung und Beschlussfassung hat/haben das/die Ratsmitglieder ___________________________________________________________ wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung nicht teilgenommen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:

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