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Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Berscheid |
| Datum | 2026-11-16 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Mitteilung / Informa-
Südeifel
tion 2026/OG/468
Verfasser/in: Kerstin Richter
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_I
Aktenzeichen:
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 25.09.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Berscheid öffentlich zur Information
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Sachverhalt
Das gewählte Ratsmitglied Marco Meutes hat sein Mandat niedergelegt. Nachrücker ist Stefan Theis.
Der Nachrücker muss noch von dem Vorsitzenden verpflichtet werden.
Die Vorsitzende verpflichtet die Mitglieder des Gemeinderates nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung
(GemO) vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Hierbei verweist er auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere auf die §§ 20 GemO
(Schweigepflicht), 21 GemO (Treuepflicht) und § 30 (1) GemO.
Text aus PDF extrahiert