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Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeOrtsgemeinde Berscheid
Datum2026-11-16
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Mitteilung / Informa- Südeifel tion 2026/OG/468 Verfasser/in: Kerstin Richter Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_I Aktenzeichen: Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 25.09.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Berscheid öffentlich zur Information Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Sachverhalt Das gewählte Ratsmitglied Marco Meutes hat sein Mandat niedergelegt. Nachrücker ist Stefan Theis. Der Nachrücker muss noch von dem Vorsitzenden verpflichtet werden. Die Vorsitzende verpflichtet die Mitglieder des Gemeinderates nach § 30 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Hierbei verweist er auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung, insbesondere auf die §§ 20 GemO (Schweigepflicht), 21 GemO (Treuepflicht) und § 30 (1) GemO.

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