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Information des Gemeinderats über das Schreiben des Kommunal- und Prüfungsamts an den Bürgermeister wegen der ausstehenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der rückständigen Jahresabschlüsse ab 2020
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Gemeinde Waldbronn |
| Datum | 2026-11-07 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderat Waldbronn TOP 5
öffentlich 07.11.2026
Amt: Fachbereich II Sitzungsvorlage: ö2026/182
Bearbeiter/-in: Michael Günzel Anlage/n: 2
Datum: 28.10.2026 Aktenzeichen: 095.99
Information des Gemeinderats über das Schreiben des Kommunal- und
Prüfungsamts an den Bürgermeister wegen der ausstehenden Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2020 und der rückständigen Jahresabschlüsse ab 2020
I. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die beigefügten Schreiben zur Kenntnis.
II. Beratungsergebnis:
einstimmig
Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung:
laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschluss:
III. Nachhaltigkeitsprüfung:
durchgeführt
nicht durchgeführt, weil:
IV. Auswirkungen auf das Leitbild Waldbronn 2035+:
Der Beschlussvorschlag unterstützt die genannten Leitbildziele.
Der Beschlussvorschlag hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ziele und
Maßnahmen des Leitbilds Waldbronn 2035+.
Der Beschlussvorschlag steht teilweise im Zielkonflikt mit Leitbildzielen; die Abwägung
ist vorstehend dargestellt.
V. Auswirkungen auf den Haushalt:
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Seite - 2 - zur Sitzungsvorlage 2026/182
VI. Begründung:
Das Kommunal- und Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 21.09.2026 erneut auf die fehlende
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der darauffolgenden
Jahresabschlüsse hingewiesen und einen verbindlichen Zeitplan für die Feststellung der
Jahresabschlüsse bis 2027 erbeten.
Den angestrebten Zeitplan lt. des Antwortschreibens an das Kommunal- und Prüfungsamt
(Anlage 2) sieht die Feststellung der Eröffnungsbilanz noch in diesem Jahr und dann die
Erstellung der Jahresabschlüsse im Vierteljahrestakt vor. Dadurch sollen die
Jahresabschlüsse inklusive Abschlussjahr 2027 bis zum Ende des Jahres 2028 auf- und
festgestellt werden. Somit wäre zu diesem Zeitpunkt den gesetzlichen Vorgaben wieder
Rechnung getragen.
Für den Haushaltsplan 2027 hat der Fachbereich Finanzen 20.000 Euro für
Beratungsleistungen nachgemeldet, um ein strukturiertes Vorgehen beim erstmaligen
Erstellen der Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des neuen kommunalen
Haushaltsrechts (NKHR) und das Einhalten des Zeitplans zu unterstützen.
Ende des Jahres 2027 soll dann überprüft werden, ob die Einhaltung des Zeitplans erfolgt
ist. Gegebenenfalls muss dann Rücksprache mit dem Kommunal- und Prüfungsamt gehalten
werden, um den Zeitplan bei Bedarf anzupassen.
Das Schreiben des Kommunal- und Prüfungsamtes ist in der Anlage beigefügt. Es enthält
Ausführungen zur Notwendigkeit der zeitnahen Aufstellung der Jahresabschlüsse sowohl für
die Gemeinde, das Kommunal- und Prüfungsamt als auch für die Gemeindeprüfungsanstalt.
Text aus PDF extrahiert