Startseite › Gemeinde Waldbronn › Dokument

Information des Gemeinderats über das Schreiben des Kommunal- und Prüfungsamts an den Bürgermeister wegen der ausstehenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der rückständigen Jahresabschlüsse ab 2020

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGemeinde Waldbronn
Datum2026-11-07
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderat Waldbronn TOP 5 öffentlich 07.11.2026 Amt: Fachbereich II Sitzungsvorlage: ö2026/182 Bearbeiter/-in: Michael Günzel Anlage/n: 2 Datum: 28.10.2026 Aktenzeichen: 095.99 Information des Gemeinderats über das Schreiben des Kommunal- und Prüfungsamts an den Bürgermeister wegen der ausstehenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der rückständigen Jahresabschlüsse ab 2020 I. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die beigefügten Schreiben zur Kenntnis. II. Beratungsergebnis: einstimmig Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung: laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss: III. Nachhaltigkeitsprüfung: durchgeführt nicht durchgeführt, weil: IV. Auswirkungen auf das Leitbild Waldbronn 2035+: Der Beschlussvorschlag unterstützt die genannten Leitbildziele. Der Beschlussvorschlag hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ziele und Maßnahmen des Leitbilds Waldbronn 2035+. Der Beschlussvorschlag steht teilweise im Zielkonflikt mit Leitbildzielen; die Abwägung ist vorstehend dargestellt. V. Auswirkungen auf den Haushalt: __________________________________________________________________________ Seite - 2 - zur Sitzungsvorlage 2026/182 VI. Begründung: Das Kommunal- und Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 21.09.2026 erneut auf die fehlende Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 und der darauffolgenden Jahresabschlüsse hingewiesen und einen verbindlichen Zeitplan für die Feststellung der Jahresabschlüsse bis 2027 erbeten. Den angestrebten Zeitplan lt. des Antwortschreibens an das Kommunal- und Prüfungsamt (Anlage 2) sieht die Feststellung der Eröffnungsbilanz noch in diesem Jahr und dann die Erstellung der Jahresabschlüsse im Vierteljahrestakt vor. Dadurch sollen die Jahresabschlüsse inklusive Abschlussjahr 2027 bis zum Ende des Jahres 2028 auf- und festgestellt werden. Somit wäre zu diesem Zeitpunkt den gesetzlichen Vorgaben wieder Rechnung getragen. Für den Haushaltsplan 2027 hat der Fachbereich Finanzen 20.000 Euro für Beratungsleistungen nachgemeldet, um ein strukturiertes Vorgehen beim erstmaligen Erstellen der Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) und das Einhalten des Zeitplans zu unterstützen. Ende des Jahres 2027 soll dann überprüft werden, ob die Einhaltung des Zeitplans erfolgt ist. Gegebenenfalls muss dann Rücksprache mit dem Kommunal- und Prüfungsamt gehalten werden, um den Zeitplan bei Bedarf anzupassen. Das Schreiben des Kommunal- und Prüfungsamtes ist in der Anlage beigefügt. Es enthält Ausführungen zur Notwendigkeit der zeitnahen Aufstellung der Jahresabschlüsse sowohl für die Gemeinde, das Kommunal- und Prüfungsamt als auch für die Gemeindeprüfungsanstalt.

Text aus PDF extrahiert