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Bestimmung von Protokollführern
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Ringe |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verantwort- Fachbereich 1
Beschlussvorlage lich
Verfasser(in) Breukelman, Mirko
Datum 12.10.2026
öffentlich
Aktenzeichen GR-R/26-11-10
TOP 11
2026/276
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin
Gemeinderat Ringe (beschließend) 10.11.2026
Bestimmung von Protokollführern
Sach- und Rechtslage:
Nach § 12 Absatz 4 der Geschäftsordnung bestimmt der Rat den/die Protokollführer/in
sowie seine/ihre Vertretung. Dies sollte in der konstituierenden Sitzung geschehen.
Es kann sich um Ratsmitglieder handeln. Es können jedoch auch andere Personen mit
der Protokollführung beauftragt werden. Sollte es sich um Externe handeln, so empfiehlt
es sich, wie bei den Ratsmitgliedern eine Verpflichtung und Pflichtenbelehrung vorzuneh-
men.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zur Entscheidung.
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