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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Ringe
Datum2026-11-10
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Verantwort- Fachbereich 1 Beschlussvorlage lich Verfasser(in) Breukelman, Mirko Datum 12.10.2026 öffentlich2026/2682026/268 Aktenzeichen GR-R/26-11-10 TOP 3 2026/268 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Ringe (beschließend) 10.11.2026 Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss Sach- und Rechtslage: Bevor es zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters kommt, muss geklärt werden, ob auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperi- ode verzichtet werden soll. Bislang hat der Rat der Gemeinde Ringe auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet. Soll erneut kein Verwaltungsausschuss gebildet werden, so ist gemäß § 104 Satz 1 NKomVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder ein entsprechen- der Beschluss zu fassen. Wird ein derartiger Beschluss gefasst, gehen die Zuständigkei- ten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Ringe beschließt mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig gemäß § 104 Satz 1 NKomVG, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird.

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