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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Ringe |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verantwort- Fachbereich 1
Beschlussvorlage lich
Verfasser(in) Breukelman, Mirko
Datum 12.10.2026
öffentlich2026/2682026/268
Aktenzeichen GR-R/26-11-10
TOP 3
2026/268
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin
Gemeinderat Ringe (beschließend) 10.11.2026
Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Sach- und Rechtslage:
Bevor es zur Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters kommt, muss geklärt
werden, ob auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperi-
ode verzichtet werden soll.
Bislang hat der Rat der Gemeinde Ringe auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses
verzichtet. Soll erneut kein Verwaltungsausschuss gebildet werden, so ist gemäß § 104
Satz 1 NKomVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder ein entsprechen-
der Beschluss zu fassen. Wird ein derartiger Beschluss gefasst, gehen die Zuständigkei-
ten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Ringe beschließt mit Stimmen bei Gegenstimmen
und Enthaltungen/einstimmig gemäß § 104 Satz 1 NKomVG, dass für die Dauer der
Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird.
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