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Bildung des Verwaltungsausschusses
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Emlichheim |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verantwort- Fachbereich 1
Beschlussvorlage lich
Verfasser(in) Breukelman, Mirko
Datum 12.10.2026
öffentlich
Aktenzeichen GR-E/26-11-11
TOP 7
2026/248
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin
Gemeinderat Emlichheim (beschließend) 11.11.2026
Bildung des Verwaltungsausschusses
Sach- und Rechtslage:
Unter der Annahme, dass beschlossen wurde, die Zahl der Beigeordneten von 4 auf 6
Beigeordnete zu erhöhen, können die CDU/FDP-Gruppe 4 stimmberechtigte Mitglieder,
die SPD-Fraktion 2 stimmberechtigte Mitglieder und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ein stimmberechtigtes Mitglied vorschlagen. Der/Die Bürgermeister/in gehört kraft Amtes
dem Verwaltungsausschuss an. Die Fraktion bzw. Gruppe, die den/die Bürgermeister/in
vorgeschlagen hat, muss sich diesen Sitz anrechnen lassen.
Beschlussvorschlag:
Sodann schlägt Frau/Herr ______________________ im Namen der CDU/FDP-Gruppe
für den Verwaltungsausschuss folgende Beigeordnete und stimmberechtigte Vertreter/in-
nen vor:
Beigeordnete stimmberechtigte Stellvertreter/innen
________________________________ ____________________________
________________________________ ____________________________
________________________________ ____________________________
Frau/Herr ____________________ schlägt für die SPD-Fraktion folgende Beigeordnete
und Stellvertreter/innen vor:
Beigeordnete stimmberechtigte Stellvertreter
________________________________ ____________________________
________________________________ ____________________________
Frau/Herr ____________________ schlägt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fol-
gende/n Beigeordnete/n und folgende/n Stellvertreter/in vor:
________________________________ ____________________________
Der Rat der Gemeinde Emlichheim stellt mit Stimmen bei Gegenstimmen
und Enthaltungen/einstimmig fest, dass damit die Beigeordneten und deren Stellver-
treter/innen ordnungsgemäß bestimmt sind.
Text aus PDF extrahiert