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Beschlussfassung über die Anzahl der Beigeordneten
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Emlichheim |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Abteilung Fachbereich 1
Beschlussvorlage
Verfasser(in) Breukelman, Mirko
Datum 12.10.2026
öffentlich
Aktenzeichen GR-E/26-11-11
TOP 3
2026/244
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin
Gemeinderat Emlichheim (beschließend) 11.11.2026
Beschlussfassung über die Anzahl der Beigeordneten
Sach- und Rechtslage:
Dem Verwaltungsausschuss gehören neben den Beigeordneten, der/die Bürgermeis-
ter/in sowie Abgeordnete mit beratender Stimme (sogenannte Grundmandate) an (§ 74
Absatz NKomVG), die von Fraktionen und Gruppen benannt werden können, auf die kein
Sitz einer/eines Beigeordneten entfällt (§ 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG).
Bei der Bildung des Verwaltungsausschusses werden in die Verteilung anders als in Ge-
meinden mit einem/einer hauptamtlichen Bürgermeister/in alle Sitze einschließlich des
Sitzes für den/die Bürgermeister/in einbezogen. Dabei wird der/die Bürgermeister/in der-
jenigen Fraktion oder Gruppe angerechnet, die ihn vorgeschlagen hat. Es kommt also
nicht darauf an, welcher Fraktion oder Gruppe der/die Bürgermeister/in angehört.
Gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die
neben dem Bürgermeister 14 bis 24 Ratsmitglieder haben, 4. In Gemeinden, die neben
dem/der Bürgermeister/in 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der
Ratsperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht. Der Be-
schluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten muss in der konstituierenden Sit-
zung gefasst werden. In den letzten Legislaturperioden hat der Rat der Gemeinde Em-
lichheim von der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf 6 Beigeordnete jeweils Ge-
brauch gemacht. Somit bestand der Verwaltungsausschuss insgesamt aus 7 stimmbe-
rechtigten Mitgliedern (Bürgermeister/in + 6 Beigeordnete).
Der Beschluss über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten muss mit Rücksicht auf
das Vorschlagsrecht (§ 105 Absatz 1 Satz 2 NKomVG) vor der Wahl des Bürgermeis-
ters/der Bürgermeisterin gefasst werden (§ 104 Satz 3 NKomVG). Sonst könnte nicht
festgestellt werden, wer vorschlagsberechtigt bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bür-
germeisterin ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschließt mit Stimmen bei Gegenstimmen
und Enthaltungen/einstimmig, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Legisla-
turperiode 2026 bis 2031 um zwei auf sechs Beigeordnete zu erhöhen.
Text aus PDF extrahiert