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Beschlussfassung über die Anzahl der Beigeordneten

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Emlichheim
Datum2026-11-11
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Abteilung Fachbereich 1 Beschlussvorlage Verfasser(in) Breukelman, Mirko Datum 12.10.2026 öffentlich Aktenzeichen GR-E/26-11-11 TOP 3 2026/244 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschließend) 11.11.2026 Beschlussfassung über die Anzahl der Beigeordneten Sach- und Rechtslage: Dem Verwaltungsausschuss gehören neben den Beigeordneten, der/die Bürgermeis- ter/in sowie Abgeordnete mit beratender Stimme (sogenannte Grundmandate) an (§ 74 Absatz NKomVG), die von Fraktionen und Gruppen benannt werden können, auf die kein Sitz einer/eines Beigeordneten entfällt (§ 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG). Bei der Bildung des Verwaltungsausschusses werden in die Verteilung anders als in Ge- meinden mit einem/einer hauptamtlichen Bürgermeister/in alle Sitze einschließlich des Sitzes für den/die Bürgermeister/in einbezogen. Dabei wird der/die Bürgermeister/in der- jenigen Fraktion oder Gruppe angerechnet, die ihn vorgeschlagen hat. Es kommt also nicht darauf an, welcher Fraktion oder Gruppe der/die Bürgermeister/in angehört. Gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 bis 24 Ratsmitglieder haben, 4. In Gemeinden, die neben dem/der Bürgermeister/in 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Ratsperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht. Der Be- schluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten muss in der konstituierenden Sit- zung gefasst werden. In den letzten Legislaturperioden hat der Rat der Gemeinde Em- lichheim von der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf 6 Beigeordnete jeweils Ge- brauch gemacht. Somit bestand der Verwaltungsausschuss insgesamt aus 7 stimmbe- rechtigten Mitgliedern (Bürgermeister/in + 6 Beigeordnete). Der Beschluss über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten muss mit Rücksicht auf das Vorschlagsrecht (§ 105 Absatz 1 Satz 2 NKomVG) vor der Wahl des Bürgermeis- ters/der Bürgermeisterin gefasst werden (§ 104 Satz 3 NKomVG). Sonst könnte nicht festgestellt werden, wer vorschlagsberechtigt bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bür- germeisterin ist. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschließt mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Legisla- turperiode 2026 bis 2031 um zwei auf sechs Beigeordnete zu erhöhen.

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