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Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € für die Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Gladenbach |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GLADENBACH Gladenbach, den 22.10.2026
FD Haupt-, Personal- und
Finanzverwaltung
Az.: Vorlage Nr. VL-261/2026
BESCHLUSSVORLAGE
- öffentlich -
Beratungsfolge Termin TOP Nr.
Magistrat der Stadt Gladenbach 26.10.2026
Haupt - und Finanzausschuss 10.11.2026
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 12.11.2026
Betreff:
Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € für die Stadtmarketing-
Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der Sanierung
des Freibades Weidenhausen
Angabe Haushaltsmittel (wenn benötigt):
Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Erstellung der Ausfallbürgschaft entstehen, wären auch hier
wieder von der SEB Gladenbach GmbH zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine besondere Form der Bürgschaft, bei der die
Stadt Gladenbach grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die SEB
Gladenbach GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt
und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus der Ausfallbürgschaft vorliegen.
Mit der Übernahme der weiteren Ausfallbürgschaft erhöht sich das Bürgschaftsvolumen der Stadt
Gladenbach für die Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen um 950.000 € auf
insgesamt 2.950.000 €.
Unmittelbare Auszahlungen aus dem städtischen Haushalt sind mit der Übernahme der Bürgschaft
zunächst nicht verbunden. Allerdings entsteht für die Stadt Gladenbach ein entsprechendes finan-
zielles Haftungsrisiko für den Fall, dass die SEB Gladenbach GmbH ihren Verpflichtungen aus
dem Darlehensvertrag nicht nachkommen kann.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Genehmigung der Ausfallbürg-
schaft entstehen, sind von der SEB Gladenbach GmbH zu tragen.
Erläuterung und Begründung:
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juni 2025 wurde die Stadtmarketing-
Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) beauftragt, die Ausschreibung für die
Sanierung des Freibades Weidenhausen auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse,
Stand Mai 2025, unter Berücksichtigung der im Beschluss genannten möglichen Einsparungen
und Auslagerungen vorzunehmen.
Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. August
2025 bereits die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 € für einen durch die
SEB Gladenbach GmbH aufzunehmenden Kredit beschlossen.
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Im Zuge der weiteren Umsetzung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme ist nunmehr die
Aufnahme eines weiteren und abschließenden Darlehens in Höhe von 950.000 € durch die SEB
Gladenbach GmbH vorgesehen.
Um für dieses Darlehen möglichst günstige Finanzierungskonditionen, insbesondere kommunal-
kreditähnliche Konditionen, zu erhalten, ist die Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft durch
die Stadt Gladenbach erforderlich.
Die nunmehr vorgesehene Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € ergänzt die bereits im Jahr
2025 beschlossene Bürgschaft in Höhe von 2.000.000 €. Damit beläuft sich das Gesamtvolumen
der für die Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen beschlossenen Ausfallbürg-
schaften auf 2.950.000 €.
Die Übernahme der weiteren Ausfallbürgschaft bedarf der Genehmigung durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Aufnahme des Darlehens
durch die SEB Gladenbach GmbH darf erst nach Erteilung dieser Genehmigung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach beschließt, für ein weiteres, durch die
Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der
Sanierung des Freibades Weidenhausen aufzunehmendes Darlehen in Höhe von 950.000 € (in
Worten: neunhundertfünfzigtausend Euro) eine Ausfallbürgschaft gegenüber dem kreditgebenden
Institut zu übernehmen.
Die Übernahme der Ausfallbürgschaft erfolgt ergänzend zu der bereits im Jahr 2025 beschlosse-
nen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 €.
Die auszustellende Ausfallbürgschaftserklärung bedarf der Genehmigung durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
Die Aufnahme des Darlehens durch die SEB Gladenbach GmbH darf erst nach Vorliegen der kom-
munalaufsichtlichen Genehmigung erfolgen.
Bianka Möller-Balzer Peter Kremer
Fachbereichsleiter/in Bürgermeister
Beschlussvorlage mit Haushaltsmitteln VL-261/2026 Seite 2 von 2
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