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Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € für die Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Gladenbach
Datum2026-11-10
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STADT GLADENBACH Gladenbach, den 22.10.2026 FD Haupt-, Personal- und Finanzverwaltung Az.: Vorlage Nr. VL-261/2026 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge Termin TOP Nr. Magistrat der Stadt Gladenbach 26.10.2026 Haupt - und Finanzausschuss 10.11.2026 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach 12.11.2026 Betreff: Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € für die Stadtmarketing- Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen Angabe Haushaltsmittel (wenn benötigt): Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Erstellung der Ausfallbürgschaft entstehen, wären auch hier wieder von der SEB Gladenbach GmbH zu tragen. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine besondere Form der Bürgschaft, bei der die Stadt Gladenbach grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die SEB Gladenbach GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus der Ausfallbürgschaft vorliegen. Mit der Übernahme der weiteren Ausfallbürgschaft erhöht sich das Bürgschaftsvolumen der Stadt Gladenbach für die Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen um 950.000 € auf insgesamt 2.950.000 €. Unmittelbare Auszahlungen aus dem städtischen Haushalt sind mit der Übernahme der Bürgschaft zunächst nicht verbunden. Allerdings entsteht für die Stadt Gladenbach ein entsprechendes finan- zielles Haftungsrisiko für den Fall, dass die SEB Gladenbach GmbH ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen kann. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Genehmigung der Ausfallbürg- schaft entstehen, sind von der SEB Gladenbach GmbH zu tragen. Erläuterung und Begründung: Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Juni 2025 wurde die Stadtmarketing- Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) beauftragt, die Ausschreibung für die Sanierung des Freibades Weidenhausen auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, Stand Mai 2025, unter Berücksichtigung der im Beschluss genannten möglichen Einsparungen und Auslagerungen vorzunehmen. Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2025 bereits die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 € für einen durch die SEB Gladenbach GmbH aufzunehmenden Kredit beschlossen. Seite 1 von 2 Im Zuge der weiteren Umsetzung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme ist nunmehr die Aufnahme eines weiteren und abschließenden Darlehens in Höhe von 950.000 € durch die SEB Gladenbach GmbH vorgesehen. Um für dieses Darlehen möglichst günstige Finanzierungskonditionen, insbesondere kommunal- kreditähnliche Konditionen, zu erhalten, ist die Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft durch die Stadt Gladenbach erforderlich. Die nunmehr vorgesehene Ausfallbürgschaft in Höhe von 950.000 € ergänzt die bereits im Jahr 2025 beschlossene Bürgschaft in Höhe von 2.000.000 €. Damit beläuft sich das Gesamtvolumen der für die Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen beschlossenen Ausfallbürg- schaften auf 2.950.000 €. Die Übernahme der weiteren Ausfallbürgschaft bedarf der Genehmigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Aufnahme des Darlehens durch die SEB Gladenbach GmbH darf erst nach Erteilung dieser Genehmigung erfolgen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach beschließt, für ein weiteres, durch die Stadtmarketing-Energie-Bäder Gladenbach GmbH (SEB Gladenbach GmbH) zur Finanzierung der Sanierung des Freibades Weidenhausen aufzunehmendes Darlehen in Höhe von 950.000 € (in Worten: neunhundertfünfzigtausend Euro) eine Ausfallbürgschaft gegenüber dem kreditgebenden Institut zu übernehmen. Die Übernahme der Ausfallbürgschaft erfolgt ergänzend zu der bereits im Jahr 2025 beschlosse- nen Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000.000 €. Die auszustellende Ausfallbürgschaftserklärung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Aufnahme des Darlehens durch die SEB Gladenbach GmbH darf erst nach Vorliegen der kom- munalaufsichtlichen Genehmigung erfolgen. Bianka Möller-Balzer Peter Kremer Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Beschlussvorlage mit Haushaltsmitteln VL-261/2026 Seite 2 von 2

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