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Darlehensaufnahme Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum Bau- und Sanierungsprogramm 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Erftstadt |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 377/2026
Az.: Amt: - 82 -
BeschlAusf.: - 82 -
Dezernat: - IV -
Datum: 29.10.2026
gez. Knips gez. Reutter gez. Schulz, techni-
Kämmerer Erster Beigeordneter scher Beigeordneter
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Höfer gez. Schulz
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Betriebsausschuss Immobilienwirt-
12.11.2026 beschließend
schaft
Darlehensaufnahme Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum Bau- und Sanierungspro-
Betrifft:
gramm 2026
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja X Nein
Beschlussentwurf:
Folgender Darlehensaufnahme im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 durch den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“, wird zugestimmt:
Darlehen: 11,3 Mio. € lt. Sanierungs- und Bauprogramm abzgl. gewährter Zuschüsse
Laufzeit: möglichst langfristig
Darlehensgeber: inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs: 100 %
Zinssatz: Zinssatz gemäß den zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme geltenden
Marktkonditionen - bis maximal 4,5 % (Höchstzinssatz)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig
Begründung:
Die im Beschlussentwurf vorgeschlagene Darlehensaufnahme ist zur Sicherung des Investitions-
bedarfs des Betriebszweiges „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ im Rahmen der unterjährigen
Durchführung der vorgesehenen umfangreichen substanzschaffenden und -verbessernden investi-
ven Baumaßnahmen notwendig.
Diese berücksichtigt insbesondere den Mietwohnungsneubau sowie verschiedene Sanierungs-
maßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen (gemäß Bau- und Sanie-
rungsprogramm 2026).
In Vertretung
gez.
(Schulz)
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