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Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Erftstadt sowie Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Erftstadt |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 293/2026
Az.: Amt: - 81 -
BeschlAusf.: - 81/ 01.4 -
Dezernat: - IV -
Datum: 29.10.2026
gez. Reutter gez. Schulz, techni-
Erster Beigeordneter scher Beigeordneter
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Klinkhammer
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend
Rat 15.12.2026 beschließend
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Erftstadt sowie Satzung über die Entsor
Betrifft:
gung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Stadtwerke die
der Vorlage beigefügte
1. „Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Erftstadt“
2. „Satzung der Stadt Erftstadt über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässe-
rungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)“
Begründung:
In der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke hatte die Betriebsleitung über
die zum 01.01.2027 vorgesehene Umstellung im Bereich der Abwasserbeseitigung von der derzei-
tigen Erhebung privatrechtlicher Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge infor-
miert. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 310/2026 sowie auch die Präsentation der
gpa NRW in der vergangenen Sitzung verwiesen.
Der Ausschuss ist dieser Empfehlung mehrheitlich gefolgt und hat die Betriebsleitung mit der Erar-
beitung der entsprechenden Satzungen zur Vorberatung in der heutigen Ausschusssitzung beauf-
tragt.
Die geplante Umstellung von Entgelten auf Gebühren und Beiträge im Betriebszweig Abwasser er-
fordert unter anderem auch eine entsprechende Anpassung der Abwassersatzung.
Hierzu wird die bisherige Satzung - in Absprache mit der gpa NRW sowie auf Grundlage der jewei-
ligen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW - künftig in zwei unterschiedliche Re-
gelwerke aufgeteilt, einerseits die „Abwasserbeseitigungssatzung“, andererseits die „Satzung über
die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen“.
Die derzeit geltende Abwassersatzung sowie die neue Abwasserbeseitigungssatzung sind - sofern
inhaltlich möglich - in der beigefügten Synopse gegenübergestellt.
Die bislang in § 12 der Abwassersatzung enthaltenen Vorschriften für Grundstücksentwässerungs-
anlagen wurden in eine neue eigenständige Satzung überführt, die als weitere Anlage ebenfalls
beigefügt ist.
Die durch den Rat final zu beschließende Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung wird im
Anschluss an die Vorberatung des Betriebsausschusses nachgereicht.
In Vertretung
gez.
(Schulz)
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