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Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Erftstadt
Datum2026-11-10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 287/2026 Az.: Amt: - 81 - BeschlAusf.: - 81/ 01.4 - Dezernat: - IV - Datum: 27.10.2026 gez. Reutter gez. Schulz, techni- Erster Beigeordneter scher Beigeordneter Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Klinkhammer Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend Rat 15.12.2026 beschließend Betrifft: Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Stadtwerke die beigefügte „3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt vom 03.02.2021“. Begründung: In der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses hatte die Betriebsleitung über die zum 01.01.2027 vorgesehene Umstellung im Bereich der Abwasserbeseitigung von der derzeitigen Er- hebung privatrechtlicher Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge informiert. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 310/2026 sowie auch die Präsentation der gpa NRW in der vergangenen Sitzung verwiesen. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung mehrheitlich gefolgt und hat die Betriebsleitung mit der Erar- beitung der entsprechenden Satzungen zur Vorberatung in der heutigen Ausschusssitzung beauf- tragt. Die geplante Umstellung von Entgelten auf Gebühren und Beiträge im Betriebszweig Abwasser er- fordert unter anderem auch eine entsprechende Anpassung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt. § 1 Absatz 3 wurde zur rechtlichen Klarstellung um einen Hinweis auf den öffentlich-rechtlichen Zweck des Betriebszweiges „Abwasser“ ergänzt. In § 4 wurden die Bezeichnungen der künftig für den jeweiligen Betriebszweig geltenden Regelungen angepasst sowie in § 5 Absatz 7 ein Hinweis auf die Zuständigkeit der Betriebsleitung für die Erhebung der Gebühren und Beiträge und damit auch für den Erlass der entsprechenden Bescheide ergänzt. Die bisher geltenden Regelungen und die vorgeschlagenen Änderungen sind in der Anlage synop- tisch gegenübergestellt. Die durch den Rat final zu beschließende Änderungssatzung wird der Vorlage nach Vorberatung des Betriebsausschusses im Nachgang als weitere Anlage beigefügt. In Vertretung gez. (Schulz) - 2 -

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