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Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Erftstadt |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 287/2026
Az.: Amt: - 81 -
BeschlAusf.: - 81/ 01.4 -
Dezernat: - IV -
Datum: 27.10.2026
gez. Reutter gez. Schulz, techni-
Erster Beigeordneter scher Beigeordneter
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Klinkhammer
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Betriebsausschuss Stadtwerke 10.11.2026 vorberatend
Rat 15.12.2026 beschließend
Betrifft: Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Stadtwerke die
beigefügte „3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt vom
03.02.2021“.
Begründung:
In der vergangenen Sitzung des Betriebsausschusses hatte die Betriebsleitung über die zum
01.01.2027 vorgesehene Umstellung im Bereich der Abwasserbeseitigung von der derzeitigen Er-
hebung privatrechtlicher Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge informiert. Zur
weiteren Begründung wird auf die Vorlage 310/2026 sowie auch die Präsentation der gpa NRW in
der vergangenen Sitzung verwiesen.
Der Ausschuss ist dieser Empfehlung mehrheitlich gefolgt und hat die Betriebsleitung mit der Erar-
beitung der entsprechenden Satzungen zur Vorberatung in der heutigen Ausschusssitzung beauf-
tragt.
Die geplante Umstellung von Entgelten auf Gebühren und Beiträge im Betriebszweig Abwasser er-
fordert unter anderem auch eine entsprechende Anpassung der Betriebssatzung der Stadtwerke
Erftstadt.
§ 1 Absatz 3 wurde zur rechtlichen Klarstellung um einen Hinweis auf den öffentlich-rechtlichen
Zweck des Betriebszweiges „Abwasser“ ergänzt. In § 4 wurden die Bezeichnungen der künftig für
den jeweiligen Betriebszweig geltenden Regelungen angepasst sowie in § 5 Absatz 7 ein Hinweis
auf die Zuständigkeit der Betriebsleitung für die Erhebung der Gebühren und Beiträge und damit
auch für den Erlass der entsprechenden Bescheide ergänzt.
Die bisher geltenden Regelungen und die vorgeschlagenen Änderungen sind in der Anlage synop-
tisch gegenübergestellt.
Die durch den Rat final zu beschließende Änderungssatzung wird der Vorlage nach Vorberatung
des Betriebsausschusses im Nachgang als weitere Anlage beigefügt.
In Vertretung
gez.
(Schulz)
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