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Max Ernst-Stipendium, Satzungsänderung Terminverlegung Preisverleihung des Max Ernst-Stipendiums und Veränderung der Jurybesetzung des Max Ernst-Stipendiums
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Brühl |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
41/2 Freericks 22.10.2026 383/2026
Betreff
Max Ernst-Stipendium, Satzungsänderung
Terminverlegung Preisverleihung des Max Ernst-Stipendiums und Veränderung der
Jurybesetzung des Max Ernst-Stipendiums
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Rat
Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
X Mittel stehen nicht zur Verfügung, sind aber 5412100, 5431170, 5291000 / KST
25020100 vorgesehen.
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1 FB 30
Dr. Prokop / i.V. Böll Mülhens Jülich Keung Lemke
Plep
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
1. die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums vom
01.07.1996 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 19.12.2022 und bestimmt
deren rückwirkendes Inkrafttreten zum 06.01.2023,
2. die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums vom
01.07.1996 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 14.12.2026.
Erläuterungen:
Zu 1.
In der Ratssitzung am 19.12.2022 wurde die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des
Max-Ernst-Stipendiums vom 01.07.1996 in der Fassung der 7. Änderungssatzung
einstimmig beschlossen, vgl. Vorlage 573/2022. Allerdings ist die erforderliche
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl unterblieben, so dass die beschlossene
Satzung in der Fassung der 7. Änderungssatzung nicht in Kraft getreten ist.
Der materielle Wille des Rates wurde seither in der Verwaltungspraxis jedoch angewendet.
Da es sich bei der Modifikation um eine rein inhaltliche Veränderung handelt, die für die
Bürgerinnen und Bürger keinerlei finanzielle oder sonstige rechtliche Belastungen
begründet, stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Rückwirkung nicht
entgegen.
Um die seit dem 06.01.2023 (Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt) gelebte
Verwaltungspraxis auf eine rechtssichere Basis zu stellen und den ursprünglichen Willen
des Rates zu vollziehen, wird die Satzung im Wege eines kombinierten Beschlusses
rückwirkend zum 06.01.2023 in Kraft gesetzt. Die Heilung erfolgt ex tunc durch die nunmehr
anschließende, ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung der Gesamtfassung der
Drucksache 383/2026 Seite - 2 –
Satzung in der dann geltenden Fassung der 8. Änderungssatzung, die ebenfalls
beschlossen werden soll.
Zur Begründung der Änderung des § 7 der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des
Max Ernst-Stipendiums in der Fassung der 7. Änderungssatzung wird auf die Vorlage
573/2022 verwiesen.
In der Anlage ist zum besseren Verständnis und Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen der
verschiedenen Änderungssatzungen eine Gesamtsynopse zu den vorgenommenen
Änderungen ab der 6. Änderungssatzung angefügt.
Zu 2.
In der nunmehr 8. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max
Ernst-Stipendiums soll in § 6 Abs. 1 die Anzahl der Jurymitglieder von bisher 11 auf 10
Personen und die Anzahl der Fachjuroren auf 7 reduziert werden.
Hintergrund ist, dass ein Jurymitglied zurückgetreten ist und aus finanziellen Erwägungen
auf die Nachbesetzung verzichtet werden soll. Mit zukünftig sieben Fachjuroren und -
jurorinnen und drei weiteren Jurymitgliedern ist die Jury ausreichend gut besetzt und kann
ihre wichtige Aufgabe weiterhin erfolgreich wahrnehmen.
Der in der 7. Änderungssatzung der vorliegenden Satzung neu eingefügte Abs. 3 des § 6
soll in der 8. Änderungssatzung erweitert werden, so dass vom in § 6 Abs. 1. der Satzung
gefassten Grundsatz, dass die Preisverleihung am 02.04. – dem Geburtstag von Max Ernst
– stattfinden soll, auch aus anderen zwingenden Gründen in Absprache mit der Jury
abgewichen werden kann.
Hier ist der Hintergrund, dass das Max Ernst-Museum aller Voraussicht nach am 02.04.2027
weiterhin wegen der notwendigen Umbauarbeiten geschlossen sein wird. Es ist geplant,
dass die Preisverleihung aus organisatorischen Gründen gemeinsam mit der
Ausstellungseröffnung stattfinden soll. Für den Fall, dass das Museum noch im Jahr 2027
wiedereröffnet, könnte die Preisverleihung im Max Ernst Museum stattfinden. Alternativ ist
die Vergabe und Ausstellungseröffnung im 4. Quartal entweder in der Galerie am Schloss
oder im Kapitelsaal geplant, je nach Art und Technik der Stipendiumskunstwerke. Um die
Planungen trotz dieser Unwägbarkeiten fortsetzen zu können, ist Ermöglichung einer
weiteren Verlegungsmöglichkeit der Preisverleihung außerhalb des Geburtstages von Max
Ernst erforderlich.
Das Max Ernst-Stipendium soll auch in den kommenden Jahren trotz aller finanzieller und
organisatorischer Problemlagen durchgeführt werden.
Die Förderung des/der Kunstschaffenden, der/die das Max Ernst-Stipendium gewinnt, ist
das Hauptanliegen des Stipendiums (§ 2 Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max
Ernst-Stipendiums).
Die Anlagen werden aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur
Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar.
Anlage(n):
(1) 2026-10-22_Synopse_6._bis_8._ÄS_
(2) 2026-10-22_7._Änderungssatzung
(3) 2026-10-22_7._ÄS_Synopse
(4) 2026-10-22_4.6_Satzung_idF_7._ÄS_Max-Ernst-Stiftung
(5) 2026-10-22_8._Änderungssatzung
(6) 2026-10-22_4.6_Satzung_idF_8._ÄS_Max-Ernst-Stiftung
Text aus PDF extrahiert