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Max Ernst-Stipendium, Satzungsänderung Terminverlegung Preisverleihung des Max Ernst-Stipendiums und Veränderung der Jurybesetzung des Max Ernst-Stipendiums

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TypNotiz
GemeindeStadt Brühl
Datum2026-11-12
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 41/2 Freericks 22.10.2026 383/2026 Betreff Max Ernst-Stipendium, Satzungsänderung Terminverlegung Preisverleihung des Max Ernst-Stipendiums und Veränderung der Jurybesetzung des Max Ernst-Stipendiums Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST X Mittel stehen nicht zur Verfügung, sind aber 5412100, 5431170, 5291000 / KST 25020100 vorgesehen. Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Abt. 20/1 FB 30 Dr. Prokop / i.V. Böll Mülhens Jülich Keung Lemke Plep Beschlussentwurf: Der Rat beschließt 1. die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums vom 01.07.1996 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 19.12.2022 und bestimmt deren rückwirkendes Inkrafttreten zum 06.01.2023, 2. die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums vom 01.07.1996 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 14.12.2026. Erläuterungen: Zu 1. In der Ratssitzung am 19.12.2022 wurde die Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max-Ernst-Stipendiums vom 01.07.1996 in der Fassung der 7. Änderungssatzung einstimmig beschlossen, vgl. Vorlage 573/2022. Allerdings ist die erforderliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl unterblieben, so dass die beschlossene Satzung in der Fassung der 7. Änderungssatzung nicht in Kraft getreten ist. Der materielle Wille des Rates wurde seither in der Verwaltungspraxis jedoch angewendet. Da es sich bei der Modifikation um eine rein inhaltliche Veränderung handelt, die für die Bürgerinnen und Bürger keinerlei finanzielle oder sonstige rechtliche Belastungen begründet, stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Rückwirkung nicht entgegen. Um die seit dem 06.01.2023 (Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt) gelebte Verwaltungspraxis auf eine rechtssichere Basis zu stellen und den ursprünglichen Willen des Rates zu vollziehen, wird die Satzung im Wege eines kombinierten Beschlusses rückwirkend zum 06.01.2023 in Kraft gesetzt. Die Heilung erfolgt ex tunc durch die nunmehr anschließende, ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung der Gesamtfassung der Drucksache 383/2026 Seite - 2 – Satzung in der dann geltenden Fassung der 8. Änderungssatzung, die ebenfalls beschlossen werden soll. Zur Begründung der Änderung des § 7 der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums in der Fassung der 7. Änderungssatzung wird auf die Vorlage 573/2022 verwiesen. In der Anlage ist zum besseren Verständnis und Nachvollziehbarkeit der Entwicklungen der verschiedenen Änderungssatzungen eine Gesamtsynopse zu den vorgenommenen Änderungen ab der 6. Änderungssatzung angefügt. Zu 2. In der nunmehr 8. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums soll in § 6 Abs. 1 die Anzahl der Jurymitglieder von bisher 11 auf 10 Personen und die Anzahl der Fachjuroren auf 7 reduziert werden. Hintergrund ist, dass ein Jurymitglied zurückgetreten ist und aus finanziellen Erwägungen auf die Nachbesetzung verzichtet werden soll. Mit zukünftig sieben Fachjuroren und - jurorinnen und drei weiteren Jurymitgliedern ist die Jury ausreichend gut besetzt und kann ihre wichtige Aufgabe weiterhin erfolgreich wahrnehmen. Der in der 7. Änderungssatzung der vorliegenden Satzung neu eingefügte Abs. 3 des § 6 soll in der 8. Änderungssatzung erweitert werden, so dass vom in § 6 Abs. 1. der Satzung gefassten Grundsatz, dass die Preisverleihung am 02.04. – dem Geburtstag von Max Ernst – stattfinden soll, auch aus anderen zwingenden Gründen in Absprache mit der Jury abgewichen werden kann. Hier ist der Hintergrund, dass das Max Ernst-Museum aller Voraussicht nach am 02.04.2027 weiterhin wegen der notwendigen Umbauarbeiten geschlossen sein wird. Es ist geplant, dass die Preisverleihung aus organisatorischen Gründen gemeinsam mit der Ausstellungseröffnung stattfinden soll. Für den Fall, dass das Museum noch im Jahr 2027 wiedereröffnet, könnte die Preisverleihung im Max Ernst Museum stattfinden. Alternativ ist die Vergabe und Ausstellungseröffnung im 4. Quartal entweder in der Galerie am Schloss oder im Kapitelsaal geplant, je nach Art und Technik der Stipendiumskunstwerke. Um die Planungen trotz dieser Unwägbarkeiten fortsetzen zu können, ist Ermöglichung einer weiteren Verlegungsmöglichkeit der Preisverleihung außerhalb des Geburtstages von Max Ernst erforderlich. Das Max Ernst-Stipendium soll auch in den kommenden Jahren trotz aller finanzieller und organisatorischer Problemlagen durchgeführt werden. Die Förderung des/der Kunstschaffenden, der/die das Max Ernst-Stipendium gewinnt, ist das Hauptanliegen des Stipendiums (§ 2 Satzung der Stadt Brühl über die Stiftung des Max Ernst-Stipendiums). Die Anlagen werden aus Gründen der Ressourcenschonung nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle Anlagen sind digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Anlage(n): (1) 2026-10-22_Synopse_6._bis_8._ÄS_ (2) 2026-10-22_7._Änderungssatzung (3) 2026-10-22_7._ÄS_Synopse (4) 2026-10-22_4.6_Satzung_idF_7._ÄS_Max-Ernst-Stiftung (5) 2026-10-22_8._Änderungssatzung (6) 2026-10-22_4.6_Satzung_idF_8._ÄS_Max-Ernst-Stiftung

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