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Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 228/2026
Status - öffentlich -
Datum 08.10.2026
Dezernat IV Stadtkämmerin Menk
Federführende
40 Finanzen und Compliance
Facheinheit
Leitung Ingrid Steverding
Vorlagen-
Dennis Beckmann
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
Der „Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt“ in der beigefügten Entwurfsfassung
wird zugestimmt.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Die aktuell gültige „Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt“ wurde am 18.02.2026 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen und trat am 19.02.2026 in Kraft.
Nach § 6 Abs. 5 der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt ist diese im jährlichen Turnus zu
überprüfen und zu aktualisieren.
Im Rahmen der letzten Evaluation erfolgten diverse Anpassungen u.a. zum Geltungsbereich sowie
zu den Anlageformen. Da die letzte Evaluation insbesondere infolge der stetigen Abstimmungen und
der im Jahr 2025 stattgefundenen Reportinggesprächen mit den beauftragten
Vermögensverwaltungen und Banken erfolgte, war eine Einbringung in die politischen Gremien erst
Anfang 2026 möglich.
Die aktuelle Evaluation hat im turnusgemäßen Zeitraum stattgefunden. Im Ergebnis sind eher
marginale Anpassungen erforderlich. Die Änderungen resultieren aus den Ergebnissen der
Evaluation des Zielkonzeptes zur Sicherung der zukünftigen Pensionslasten (Vorlage 96/2026).
Die vorgesehenen Änderungen können dem beiliegenden Entwurf sowie der Synopse entnommen
werden. Für nähere Erläuterungen der Anpassungen wird auf die Evaluation des Zielkonzeptes zur
Sicherung der zukünftigen Pensionslasten (Vorlage 96/2026) verwiesen.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit führt die Synopse ausschließlich die angepassten
Regelungen auf.
II. Maßnahmen
Es wird vorgeschlagen, die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt entsprechend der
beigefügten Entwurfsfassung neu zu fassen und die Neufassung ab dem Tag nach der
Stadtverordnetenversammlung (19.11.2026) in Kraft treten zu lassen.
Der Entwurf der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt sowie der Synopse sind dieser
Vorlage beigefügt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Anpassung der Richtlinie sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☒ Nein
☐ Ja
Produkt Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☒ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
Beschlussvorlage 228/2026 Seite 2 von 3
Anlage(n):
1. Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt
2. Synopse Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt
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