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Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-11-18
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 228/2026 Status - öffentlich - Datum 08.10.2026 Dezernat IV Stadtkämmerin Menk Federführende 40 Finanzen und Compliance Facheinheit Leitung Ingrid Steverding Vorlagen- Dennis Beckmann erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: Der „Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt“ in der beigefügten Entwurfsfassung wird zugestimmt. Sachdarstellung I. Sachverhalt Die aktuell gültige „Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt“ wurde am 18.02.2026 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und trat am 19.02.2026 in Kraft. Nach § 6 Abs. 5 der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt ist diese im jährlichen Turnus zu überprüfen und zu aktualisieren. Im Rahmen der letzten Evaluation erfolgten diverse Anpassungen u.a. zum Geltungsbereich sowie zu den Anlageformen. Da die letzte Evaluation insbesondere infolge der stetigen Abstimmungen und der im Jahr 2025 stattgefundenen Reportinggesprächen mit den beauftragten Vermögensverwaltungen und Banken erfolgte, war eine Einbringung in die politischen Gremien erst Anfang 2026 möglich. Die aktuelle Evaluation hat im turnusgemäßen Zeitraum stattgefunden. Im Ergebnis sind eher marginale Anpassungen erforderlich. Die Änderungen resultieren aus den Ergebnissen der Evaluation des Zielkonzeptes zur Sicherung der zukünftigen Pensionslasten (Vorlage 96/2026). Die vorgesehenen Änderungen können dem beiliegenden Entwurf sowie der Synopse entnommen werden. Für nähere Erläuterungen der Anpassungen wird auf die Evaluation des Zielkonzeptes zur Sicherung der zukünftigen Pensionslasten (Vorlage 96/2026) verwiesen. Seite 1 von 3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit führt die Synopse ausschließlich die angepassten Regelungen auf. II. Maßnahmen Es wird vorgeschlagen, die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt entsprechend der beigefügten Entwurfsfassung neu zu fassen und die Neufassung ab dem Tag nach der Stadtverordnetenversammlung (19.11.2026) in Kraft treten zu lassen. Der Entwurf der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt sowie der Synopse sind dieser Vorlage beigefügt. III. Finanzielle Auswirkungen Mit der Anpassung der Richtlinie sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☒ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Beschlussvorlage 228/2026 Seite 2 von 3 Anlage(n): 1. Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt 2. Synopse Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt Beschlussvorlage 228/2026 Seite 3 von 3

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