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Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Mengering-Rümping-Honselbach"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-11-18
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 226/2026 Status - öffentlich - Datum 02.10.2026 Dezernat IV Stadtkämmerin Menk Federführende 40 Finanzen und Compliance Facheinheit Leitung Ingrid Steverding Vorlagen- Claudia Dekkers erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Mengering-Rümping-Honselbach" Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung wählt die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Personen als Mitglieder in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: … als ordentliches Mitglied und … als persönlichen Vertreter in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping- Honselbach“ zu wählen. Sachdarstellung I. Sachverhalt Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt wählte in ihrer Sitzung am 06.10.2021 Herrn Hermann Nienhaus als ordentliches Mitglied und Herrn Klaus Nienhaus als persönlichen Vertreter in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“. Seite 1 von 3 Die Wahlperiode des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering- Rümping-Honselbach“ endet am 31.12.2026. Für die neue fünfjährige Amtszeit für die Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 ist ein neuer Verbandsausschuss zu wählen. Die Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“ regelt, dass die Gruppe der Städte und Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet 11 Mitglieder und persönliche Vertreter in den Verbandsausschuss zu entsenden hat. Auf die Stadt Bocholt entfallen dabei ein ordentliches Mitglied und ein persönlicher Vertreter. Die Bestellung des Ausschussmitgliedes und seines persönlichen Vertreters richtet sich nach den Vorschriften des § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Beschlussvorlage 226/2026 Seite 2 von 3 Beschlussvorlage 226/2026 Seite 3 von 3

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