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Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Mengering-Rümping-Honselbach"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 226/2026
Status - öffentlich -
Datum 02.10.2026
Dezernat IV Stadtkämmerin Menk
Federführende
40 Finanzen und Compliance
Facheinheit
Leitung Ingrid Steverding
Vorlagen-
Claudia Dekkers
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes
"Mengering-Rümping-Honselbach"
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen
Personen als Mitglieder in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes
„Mengering-Rümping-Honselbach“.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
…
als ordentliches Mitglied und
…
als persönlichen Vertreter
in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-
Honselbach“ zu wählen.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt wählte in ihrer Sitzung am 06.10.2021 Herrn
Hermann Nienhaus als ordentliches Mitglied und Herrn Klaus Nienhaus als persönlichen Vertreter
in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“.
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Die Wahlperiode des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-
Rümping-Honselbach“ endet am 31.12.2026.
Für die neue fünfjährige Amtszeit für die Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 ist ein neuer
Verbandsausschuss zu wählen.
Die Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“ regelt,
dass die Gruppe der Städte und Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet 11 Mitglieder und
persönliche Vertreter in den Verbandsausschuss zu entsenden hat. Auf die Stadt Bocholt entfallen
dabei ein ordentliches Mitglied und ein persönlicher Vertreter.
Die Bestellung des Ausschussmitgliedes und seines persönlichen Vertreters richtet sich nach den
Vorschriften des § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☒ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☒ Nein
☐ Ja
Produkt Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
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