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Haushaltssatzung 2027 der Stadt Rees

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rees
Datum2026-11-12
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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage - öffentlich - 251/XII Fachbereich 2 - Finanzen Sachbearbeitung Andreas Mai Datum 16.10.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Rat 12.11.2026 zur Einbringung Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2026 vorberatend Rat 09.12.2026 beschließend Betreff: Haushaltssatzung 2027 der Stadt Rees 251/XII Beschlussvorschlag: a) für den Rat der Stadt Rees Der Rat der Stadt leitet den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 an den Haupt- und Finanz- ausschuss weiter. b) für den Haupt- und Finanzausschuss Es wird dem Rat der Stadt empfohlen, gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf zu be- schließen. c) für den Rat der Stadt Rees Auf Grund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Rees den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2027 nach Vorlage. Sachdarstellung: Die Haushaltssatzung 2027 der Stadt Rees wird in den nächsten Tagen vom Kämmerer aufgestellt und anschließend dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Nach § 80 Abs. 2 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) leitet der Bürgermeister bzw. sein Vertreter den von ihm bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zu. Die Haushaltssatzung enthält gem. § 78 Abs. 2 GO NRW die Festsetzung 1. des Haushaltsplans, 2. der Inanspruchnahme der Verringerung der allgemeinen Rücklage 3. des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung, 4. der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind, 5. des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird unmittelbar nach der Bestätigung im Sitzungsprogramm SD.NET rechtzeitig zur Einladungsfrist der Ratssitzung zur Verfügung gestellt. Bei Vorlagenerstel- lung war der Haushaltsplanentwurf noch in Bearbeitung. Von einer Druckversion soll aus Umwelt- und Spargründen wiederum Abstand genommen werden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung, verbunden mit Kommunalsteuerhebesätzen aus 2026, wird das voraussichtliche Haushaltsdefizit für das Jahr 2027 rd. -8,1 Mio. Euro betragen. Die seit Jahren bekannte und finanzwissenschaftlich bestätigte kommunale Unterfinanzierung es- kaliert weiter, so dass inzwischen von 396 Kommunen in NRW nur noch weniger als 10 Kommu- nen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, welcher per GO NRW als Grundsatz vorgeschrie- ben ist, vorlegen kann. Durch die enorme Zunahme der Defizite von Großstadtkommunen findet im Bereich des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW (GFG NRW 2027) eine große Umverteilung der Schlüsselzuweisungen hin zu Großstadtkommunen statt. Hiervon ist auch der Kreis Kleve und die Stadt Rees stark betroffen. Hauptursächlich für die ausufernden Kostensteigerungen im konsumtiven Bereich der Städte und Gemeinden sind die weiterhin exorbitant steigenden Sozialausgaben, welche allesamt Pflichtauf- gaben darstellen und aus Bundesgesetzen resultieren. Dabei sind zwei Leistungsarten besonders hervorzuheben: Hilfe zur Pflege -steigende Pflegeheimkosten- und Eingliederungshilfe für Men- schen mit Behinderungen. Allein die Eingliederungshilfe verursachte im Jahr 2021 Kosten von rd. 5 Mrd. €, im Jahr 2026 bereits von rd. 15 Mrd. €. NRW ist das einzige deutsche Bundesland, wo die- se Kosten der Eingliederungshilfe durch das Land allein den Kommunen als Pflichtaufgabe zuge- wiesen worden ist. Der NRW-Anteil der bundesweiten Eingliederungshilfe beträgt alleine in 2026 über 5 Mrd. €. Die Kreise bekommen die Kostenanteile über die Landschaftsumlage in Rechnung gestellt und letztendlich die Kommunen im Kreis Kleve dann nachgelagert über die Kreisumlage. Hier muss der Bund endlich aktiv werden und diese Kosten direkt übernehmen, aber auch das Land NRW muss wie in anderen Ländern auch endlich große Teile dieser Pflichtleistung aus dem Landeshaushalt direkt übernehmen. Hauptgründe für das oben genannte hohe Defizit 2027 sind: bei den Erträgen: - Einbruch Landesschlüsselzuweisung: - 3,1 Mio. € - Verringerung Gewerbesteuer: - 1,7 Mio. € bei den Aufwendungen: - Verlustübernahme Bäderbetrieb: + 1,0 Mio. € - Personalkostensteigerung (Tariferh.): + 0,7 Mio. € - Erhöhung der Kreisumlage: + 0,6 Mio. € - Zinsaufwendungen: + 0,6 Mio. € Verschlechterung zusammen: 7,7 Millionen Euro !!! Diese Zahlen sind aus Sicht der Verwaltung selbsterklärend und so sieht es im gesamten Land NRW aus. An dieser Stelle zitiert die Verwaltung eine Aussage des Kreiskämmerers zum Kreis- haushalt 2027, welche genauso zum städtischen Haushalt 2027 passt: „Wenn einzelne Haushaltspositionen in derart besonderem Maße Einfluss auf die jährliche Haus­ haltsentwicklung nehmen, kommt die kommunale Selbstverwaltung sowohl auf der Ebene der Kreise als auch der kreisangehörigen Kommunen faktisch zum Erliegen!“ Die Verwaltung hat die Sparmaßnahmen, welche zusammen mit der Politik in sehr intensiven Ge- sprächsrunden im Jahr 2026 entwickelt wurden, fortgeführt und aktualisiert. Da die Stadt Rees inzwischen die höchsten kommunalen Steuersätze im Kreis hat und diese auch über den sog. Ge- wogenen Durchschnittshebesätzen im Land liegen, hat die Verwaltung keine weitere Steuererhö- hung eingeplant. Selbst eine Verdoppelung der Grundsteuer B Hebesätze würde bei Weitem nicht zu einem annähernden Haushaltsausgleich führen. Dies wäre zudem inzwischen auch Demokratie Beschlussvorlage 251/XII | Stadt Rees Seite 2 von 3 gefährdend bei der Bevölkerung. Gleichwohl werden in der Mittelfrist angemessene weitere Steu- ererhöhungen erfolgen müssen. Bei der aktuellen Haushaltslage wäre eigentlich ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstel- len. Die gesetzliche Fiktion ist dabei, dass spätestens nach 10 Jahren wieder ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden kann. Die Handreichungen des Landes zur Aufstellung eines HSK stammen aus dem Jahr 2009 und wurden im Jahr 2012 schon wieder zurückgenommen. In Er- mangelung neuer Vorschriften werden die alten Vorgaben aus 2009 aber heute noch herangezo- gen. Diese spiegeln jedoch überhaupt nicht die heutigen Haushaltsprobleme und die aktuelle welt- politische Lage wider. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst noch kein HSK aufzustellen und im Gegenzug das Instrument des „Verlustvortrages“ anzuwenden, welcher dann im Nachhinein mit der allgemeinen Rücklage verrechnet wird. Bund und Land müssen jetzt sehr bald reagieren, denn aktuell könnte auch ein HSK mit den kommunalen Möglichkeiten gar nicht mehr zum Haushaltsausgleich führen. Die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltes werden dann ebenfalls in der Sitzung vorgestellt. Der Rat der Stadt Rees leitet daraufhin den Entwurf zur politischen Diskussion an den Haupt- und Finanzausschuss weiter. Größere Instandhaltungsprojekte oder Investitionsmaßnahmen des Haushaltes 2027 wurden bereits in den Fachausschüssen im Laufe des Jahres 2026 zur Kenntnis gebracht. Der Stadtkämmerer bietet dabei den Fraktionen wieder an, zur zusätzlichen und vertie- fenden Information und Diskussion an den einzelnen Fraktionssitzungen teilzunehmen. Hierzu böten sich Termine in der zweiten Novemberhälfte und ersten Dezemberwoche 2026 an. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht anschließend dem Rat der Stadt Rees eine Empfehlung aus, über die der Rat dann voraussichtlich in seiner Sitzung am 09.12.2026 beschließen wird. Anlage(n): 1. Haushaltssatzung der Stadt Rees 2027 mit Anlagen Beschlussvorlage 251/XII | Stadt Rees Seite 3 von 3

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