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Anfrage bezüglich mikrobiologischer Verunreinigungen (u. a. E. coli) im Trinkwassernetz, Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV / Anlage 1) und kreisweite Schutzmaßnahmen hier: Anfrage der AfD-Fraktion
Schreiben
| Typ | Schreiben |
| Gemeinde | Kreisverwaltung Euskirchen |
| Datum | 2026-11-19 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreistagsfraktion Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
F 14/2026
Datum: 27.10.2026
Az.:
X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz 19.11.2026
Anfrage bezüglich mikrobiologischer Verunreinigungen (u. a. E. coli) im Trinkwassernetz,
Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV / Anlage 1) und kreisweite
Schutzmaßnahmen
hier: Anfrage der AfD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat Ramers,
die einwandfreie Qualität und Sicherheit unseres Trinkwassers ist ein zentrales Element der öffentlichen
Daseinsvorsorge. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und unterliegt nach der
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strengsten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen.
In der Vergangenheit kam es im Kreisgebiet Euskirchen sowie in verschiedenen Versorgungsbereichen
wiederholt zu vorsorglichen Abkochgeboten und mikrobiologischen Auffälligkeiten (u. a. Nachweise
von coliformen Keimen und Escherichia coli). Das Vorkommen von E. coli stellt nach den gesetzlichen
Maßgaben der Anlage 1 der TrinkwV einen Indikator für fäkale Verunreinigungen dar, bei dem der strikte
Grenzwert von 0 KBE/100 ml einzuhalten ist.
Da das Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde beim Kreis Euskirchen für die Überwachung der
Trinkwasserqualität unmittelbar zuständig ist, richte ich vor dem Hintergrund berechtigter
Sicherheitsbedenken aus der Bevölkerung folgende Fragen an Sie:
I. Historie und Vorkommnisse
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1. In welchen Ortsteilen bzw. Versorgungszonen im Kreisgebiet Euskirchen wurden in den
vergangenen drei Jahren Grenzwertüberschreitungen nach TrinkwV (insbesondere bezüglich E.
coli, Enterokokken oder coliformen Keimen) amtlich festgestellt?
2. Was waren nach den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes die jeweiligen Ursachen für diese
Verunreinigungen (z. B. Starkregenereignisse, technische Defekte an Hochbehältern/Rohrnetzen
oder landwirtschaftliche Einträge)?
II. Überwachung und Einhaltung der TrinkwV (Anlage 1)
3. Wie stellt das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die lückenlose Einhaltung und
Überwachung der Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung (gemäß § 28
TrinkwV i. V. m. Anlage 1) durch die jeweiligen Wasserversorger sicher?
4. Welche konkreten technischen, hygienischen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B.
angeordnete Sicherheitschlorungen, Netzspülungen oder Sanierungsauflagen) wurden seitens
des Gesundheitsamtes seit den letzten Vorfällen durchgesetzt, um ein erneutes Keimwachstum
nachhaltig zu verhindern?
III. Krisenvorsorge, Risikovorsorge und Kommunikation
5. Wie ist der genaue Ablaufplan zwischen dem Kreisgesundheitsamt, den Kommunen und den
Versorgern geregelt, um im Falle eines Nachweises von E. coli die Bevölkerung unverzüglich,
flächendeckend und barrierearm zu informieren (insbesondere zum Schutz sensibler
Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeheime und Bürger ohne Digitalzugang)?
6. Welche übergeordneten Strategien oder Maßnahmen begleitet oder fordert der Kreis
Euskirchen, um die Resilienz der Trinkwasserinfrastruktur im Kreisgebiet gegenüber zunehmenden
Wetterextremen (wie Starkregen und Dürrephasen) langfristig zu sichern?
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen sowie um Weiterleitung an den zuständigen
Fachausschuss. Die Frage wurde durch Herrn Neunteufel in die Fraktion eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sülzner gez. Zirke
Ioana Sülzner Hermann Zirke
Fraktionsvorsitzende Fraktionssekretär
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