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Anfrage bezüglich mikrobiologischer Verunreinigungen (u. a. E. coli) im Trinkwassernetz, Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV / Anlage 1) und kreisweite Schutzmaßnahmen hier: Anfrage der AfD-Fraktion

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TypSchreiben
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-11-19
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Kreistagsfraktion Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen F 14/2026 Datum: 27.10.2026 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz 19.11.2026 Anfrage bezüglich mikrobiologischer Verunreinigungen (u. a. E. coli) im Trinkwassernetz, Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV / Anlage 1) und kreisweite Schutzmaßnahmen hier: Anfrage der AfD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat Ramers, die einwandfreie Qualität und Sicherheit unseres Trinkwassers ist ein zentrales Element der öffentlichen Daseinsvorsorge. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und unterliegt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strengsten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen. In der Vergangenheit kam es im Kreisgebiet Euskirchen sowie in verschiedenen Versorgungsbereichen wiederholt zu vorsorglichen Abkochgeboten und mikrobiologischen Auffälligkeiten (u. a. Nachweise von coliformen Keimen und Escherichia coli). Das Vorkommen von E. coli stellt nach den gesetzlichen Maßgaben der Anlage 1 der TrinkwV einen Indikator für fäkale Verunreinigungen dar, bei dem der strikte Grenzwert von 0 KBE/100 ml einzuhalten ist. Da das Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde beim Kreis Euskirchen für die Überwachung der Trinkwasserqualität unmittelbar zuständig ist, richte ich vor dem Hintergrund berechtigter Sicherheitsbedenken aus der Bevölkerung folgende Fragen an Sie: I. Historie und Vorkommnisse - 2 - 1. In welchen Ortsteilen bzw. Versorgungszonen im Kreisgebiet Euskirchen wurden in den vergangenen drei Jahren Grenzwertüberschreitungen nach TrinkwV (insbesondere bezüglich E. coli, Enterokokken oder coliformen Keimen) amtlich festgestellt? 2. Was waren nach den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes die jeweiligen Ursachen für diese Verunreinigungen (z. B. Starkregenereignisse, technische Defekte an Hochbehältern/Rohrnetzen oder landwirtschaftliche Einträge)? II. Überwachung und Einhaltung der TrinkwV (Anlage 1) 3. Wie stellt das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die lückenlose Einhaltung und Überwachung der Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung (gemäß § 28 TrinkwV i. V. m. Anlage 1) durch die jeweiligen Wasserversorger sicher? 4. Welche konkreten technischen, hygienischen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. angeordnete Sicherheitschlorungen, Netzspülungen oder Sanierungsauflagen) wurden seitens des Gesundheitsamtes seit den letzten Vorfällen durchgesetzt, um ein erneutes Keimwachstum nachhaltig zu verhindern? III. Krisenvorsorge, Risikovorsorge und Kommunikation 5. Wie ist der genaue Ablaufplan zwischen dem Kreisgesundheitsamt, den Kommunen und den Versorgern geregelt, um im Falle eines Nachweises von E. coli die Bevölkerung unverzüglich, flächendeckend und barrierearm zu informieren (insbesondere zum Schutz sensibler Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeheime und Bürger ohne Digitalzugang)? 6. Welche übergeordneten Strategien oder Maßnahmen begleitet oder fordert der Kreis Euskirchen, um die Resilienz der Trinkwasserinfrastruktur im Kreisgebiet gegenüber zunehmenden Wetterextremen (wie Starkregen und Dürrephasen) langfristig zu sichern? Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der Fragen sowie um Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss. Die Frage wurde durch Herrn Neunteufel in die Fraktion eingebracht. Mit freundlichen Grüßen gez. Sülzner gez. Zirke Ioana Sülzner Hermann Zirke Fraktionsvorsitzende Fraktionssekretär - 3 -

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