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Aktueller Sachstand des DigitalPakts 2.0 für Schulen in Nordrhein-Westfalen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Mitteilung: 220/2026
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 28.10.2026
- öffentlicher Teil -
Mitteilung
für den
Schul-, Sport- und Kulturausschuss 10.11.2026
Aktueller Sachstand des DigitalPakts 2.0 für Schulen in Nordrhein-Westfalen
Rückblick DigitalPakt Schule 1.0
Der DigitalPakt Schule 1.0, ein Förderprogramm von Bund und Ländern zur Verbesserung der
digitalen Infrastruktur an Schulen in Deutschland, lief im Kernzeitraum von 2019 bis 2024 (mit
Ausläufern bis Ende 2025) und umfasste ein bundesweites Gesamtvolumen von rund 6,5 Milliarden
Euro, wovon auf Nordrhein-Westfalen inklusive der pandemiebedingten Sonderprogramme rund 1,4
Milliarden Euro entfielen. Für die Gemeinde Kreuzau als Schulträger des Gymnasiums und der
Grundschulen sowie für den Standort Kreuzau der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ergab sich
daraus ein Basis-Förderbudget von 663.408,90 Euro. Ergänzt wurde dieser Betrag durch
länderspezifische Sonderprogramme mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 179.802,78 Euro
(digitale Endgeräte) sowie 92.119,91 Euro (IT-Support). Bei einer Förderquote von maximal 90
Prozent trug die Gemeinde einen Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mittel flossen gezielt in die
Erneuerung der schulischen Gebäudeverkabelung, die Anschaffung zentraler Serverstrukturen, die
flächendeckende Einrichtung von WLAN-Netzen sowie in digitale Endgeräte. Das Programm verlieh
der Digitalisierung einen enormen Schub, war in der kommunalen Praxis jedoch auch durch hohen
bürokratischen Aufwand und kleinteilige Verwendungsnachweise geprägt.
Neuerungen durch den DigitalPakt 2.0
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0 am 1.
September 2026 soll die geschaffene Infrastruktur gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt
werden. Das Gesamtvolumen beläuft sich bundesweit auf 5 Milliarden Euro bis zum Ende des
Förderzeitraums am 31. Dezember 2033, wovon rund 1 Milliarde Euro auf Nordrhein-Westfalen
entfällt. Für bereits begonnene Vorhaben der Schulträger gilt eine rückwirkende Anerkennung ab
dem 1. Januar 2026.
Im direkten Vergleich zum Vorgängerprogramm verschieben sich die inhaltlichen Schwerpunkte
beim DigitalPakt 2.0 erheblich. Während es beim DigitalPakt 1.0 primär um die technische
Erstausstattung ging, konzentriert sich die neue Phase auf eine nachhaltige Schultransformation.
Das Programm gliedert sich in drei Handlungsstränge: Neben dem Erhalt und der Modernisierung
der Infrastruktur (Handlungsstrang I) stehen nun die digitalisierungsbezogene Schul- und
Unterrichtsentwicklung (Handlungsstrang II) sowie eine umfassende Bund-Länder-Initiative für
digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III) im Vordergrund.
Ein entscheidender Fortschritt für die Gemeinde als Schulträger liegt im angekündigten
Bürokratieabbau. Um die Fehler des DigitalPakts 1.0 zu vermeiden, setzt der DigitalPakt 2.0 auf
effizientere Verfahren. Die Verteilung der Mittel soll künftig weitgehend über pauschalierte
Zuweisungen anstelle aufwendiger Einzelanträge erfolgen. Zudem werden die Dokumentations- und
Berichtspflichten für die kommunalen Verwaltungen spürbar reduziert.
Hinsichtlich des aktuellen Status bleibt festzuhalten, dass das Ministerium für Schule und Bildung
NRW derzeit die spezifische Landes-Förderrichtlinie ausarbeitet. Erst mit deren Veröffentlichung
werden die konkreten Vergabewege, Förderquoten und Richtlinien für den kommunalen Eigenanteil
verbindlich geregelt. Die Verwaltung beobachtet diesen Prozess fortlaufend, um die
Medienentwicklungspläne der Schulen in Kreuzau nahtlos an die neuen Kriterien anzupassen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ergeben sich aus dieser Informationsvorlage noch keine finanziellen
Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. Sobald die Förderbedingungen feststehen, wird die
Verwaltung den Ausschuss informieren.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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