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Aktueller Sachstand des DigitalPakts 2.0 für Schulen in Nordrhein-Westfalen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-11-10
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Gemeinde Kreuzau Mitteilung: 220/2026 Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 28.10.2026 - öffentlicher Teil - Mitteilung für den Schul-, Sport- und Kulturausschuss 10.11.2026 Aktueller Sachstand des DigitalPakts 2.0 für Schulen in Nordrhein-Westfalen Rückblick DigitalPakt Schule 1.0 Der DigitalPakt Schule 1.0, ein Förderprogramm von Bund und Ländern zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen in Deutschland, lief im Kernzeitraum von 2019 bis 2024 (mit Ausläufern bis Ende 2025) und umfasste ein bundesweites Gesamtvolumen von rund 6,5 Milliarden Euro, wovon auf Nordrhein-Westfalen inklusive der pandemiebedingten Sonderprogramme rund 1,4 Milliarden Euro entfielen. Für die Gemeinde Kreuzau als Schulträger des Gymnasiums und der Grundschulen sowie für den Standort Kreuzau der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ergab sich daraus ein Basis-Förderbudget von 663.408,90 Euro. Ergänzt wurde dieser Betrag durch länderspezifische Sonderprogramme mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 179.802,78 Euro (digitale Endgeräte) sowie 92.119,91 Euro (IT-Support). Bei einer Förderquote von maximal 90 Prozent trug die Gemeinde einen Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mittel flossen gezielt in die Erneuerung der schulischen Gebäudeverkabelung, die Anschaffung zentraler Serverstrukturen, die flächendeckende Einrichtung von WLAN-Netzen sowie in digitale Endgeräte. Das Programm verlieh der Digitalisierung einen enormen Schub, war in der kommunalen Praxis jedoch auch durch hohen bürokratischen Aufwand und kleinteilige Verwendungsnachweise geprägt. Neuerungen durch den DigitalPakt 2.0 Mit dem Inkrafttreten der neuen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0 am 1. September 2026 soll die geschaffene Infrastruktur gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Das Gesamtvolumen beläuft sich bundesweit auf 5 Milliarden Euro bis zum Ende des Förderzeitraums am 31. Dezember 2033, wovon rund 1 Milliarde Euro auf Nordrhein-Westfalen entfällt. Für bereits begonnene Vorhaben der Schulträger gilt eine rückwirkende Anerkennung ab dem 1. Januar 2026. Im direkten Vergleich zum Vorgängerprogramm verschieben sich die inhaltlichen Schwerpunkte beim DigitalPakt 2.0 erheblich. Während es beim DigitalPakt 1.0 primär um die technische Erstausstattung ging, konzentriert sich die neue Phase auf eine nachhaltige Schultransformation. Das Programm gliedert sich in drei Handlungsstränge: Neben dem Erhalt und der Modernisierung der Infrastruktur (Handlungsstrang I) stehen nun die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung (Handlungsstrang II) sowie eine umfassende Bund-Länder-Initiative für digitales Lehren und Lernen (Handlungsstrang III) im Vordergrund. Ein entscheidender Fortschritt für die Gemeinde als Schulträger liegt im angekündigten Bürokratieabbau. Um die Fehler des DigitalPakts 1.0 zu vermeiden, setzt der DigitalPakt 2.0 auf effizientere Verfahren. Die Verteilung der Mittel soll künftig weitgehend über pauschalierte Zuweisungen anstelle aufwendiger Einzelanträge erfolgen. Zudem werden die Dokumentations- und Berichtspflichten für die kommunalen Verwaltungen spürbar reduziert. Hinsichtlich des aktuellen Status bleibt festzuhalten, dass das Ministerium für Schule und Bildung NRW derzeit die spezifische Landes-Förderrichtlinie ausarbeitet. Erst mit deren Veröffentlichung werden die konkreten Vergabewege, Förderquoten und Richtlinien für den kommunalen Eigenanteil verbindlich geregelt. Die Verwaltung beobachtet diesen Prozess fortlaufend, um die Medienentwicklungspläne der Schulen in Kreuzau nahtlos an die neuen Kriterien anzupassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergeben sich aus dieser Informationsvorlage noch keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. Sobald die Förderbedingungen feststehen, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - - 2 -

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