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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kayhude |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 26.10.2026
Status: öffentlich
KAY/2026/0337
Fachdienst: Finanzen
Sachbearbeiter/in: Birgit Dreyer
Aktenzeichen: 957.822
Gemeindevertretung Kayhude
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der
Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude
(Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung)
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde
09.11.2026 Vorberatung
Kayhude
09.12.2026 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung
Sachverhalt:
Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde neu kalkuliert.
Die ermittelte Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt hiernach je
angefangene m² angeschlossene Fläche: 0,26 €.
Die entsprechende Kalkulation mit Erläuterungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
Mit der Gebührenänderung für die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt weiterhin eine
Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung
Niederschlagswasserbeseitigung).
Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen (aktuelles Zitiergebot), wurde die Präambel
überarbeitet und die Änderungssatzungen eingearbeitet.
Die Neufassung der Satzung ist als Anlage 2 angefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für
die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung
Niederschlagswasserbeseitigung) gemäß der Anlage 2 mit der geänderten Gebühr für die
Niederschlagswasserbeseitigung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
Fördermittel geprüft
Fördermitteltopf vorhanden
Antragstellung möglich?
Ja Nein
Anlagen:
Gebührenkalkulation zur Niederschlagswassergebühr 2027
Neufassung der Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung
Gebührenkalkulation zur Niederschlagswassergebühr
der Gemeinde Kayhude
Vorkalkulation 2027
Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Gebührenfähige Kosten
3. Kalkulatorische Kosten
4. Kostenträger
5. Betriebskosten Vorjahr
6. Kalkulation 2027 + Kostenaufteilung + Verzinsung + Abschreibungen
7. Anlagenspiegel
8. Produktkontenübersicht
9. Übersicht Über- / Unterschüsse
1. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 76 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), erhebt die Gemeinde
Abgaben nach den gesetzl. Vorschriften. Nach § 76 Abs. 2 GO hat sie die erforder-
lichen Finanzmittel aus
1. Entgelten für ihre Leistung
2. Und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht
ausreichen.
Abgaben im Sinne von § 76 Abs. 1 GO sind Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige
Abgaben.
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer
besonderen Leistung - hier die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Nieder-
schlagswasserbeseitigung - erhoben werden.
Nach § 6 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG) sind Benut-
zungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung dem
Vorteil Einzelner oder Gruppen von Personen dient, soweit nicht ein privatrechtliches
Entgelt gefordert wird.
Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten
der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Die
Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln (§ 6 Abs. 2 KAG).
Zulässig ist ein maximal dreijähriger Kalkulationszeitraum. Dabei sind im Rahmen der
Nachkalkulation Über- bzw. Unterschüsse zu ermitteln. Der Ausgleich der errechneten
Über- bzw. Unterdeckungen hat innerhalb von drei Jahren nach deren Feststellung zu
erfolgen.
Für 2027 erfolgt eine einjährige Vorkalkulation.
2. Gebührenfähige Kosten
werden anhand der Haushaltsplanung 2027 der Gemeinde Kayhude in Absprache mit
dem Bauamt zugrunde gelegt.
Da die Kosten für die Straßenentwässerung nicht dem Gebührenschuldner auferlegt
werden dürfen, sind diese auszusondern (10.700 €). Weiterhin wurden in der Ver-
gangenheit Überschüsse erwirtschaftet, so dass 10.200 € aus der Gebührenaus-
gleichsrücklage entnommen und als Ertrag zugeführt wird.
3. Kalkulatorische Kosten
Zu den kalkulatorischen Kosten zählen Abschreibungen sowie die kalkulatorische
Verzinsung.
Abschreibungen:
Diese sind anhand der aktuellen Anlagenbuchhaltung unter Anwendung der Ge-
meindehaushaltsverordnung (GemHVO) einzusehen.
Kalkulatorische Verzinsung:
Nach den Vorgaben des KAG gehört zu den erforderlichen Kosten auch die Verzin-
sung des aufgewandten Kapitals.
Für die Berechnung der Verzinsung ist ein Zinssatz zu ermitteln, der dem Zinssatz
entspricht, den die Gemeinde in den letzten Jahren bei der verzinslichen Anlegung der
Rücklagen und von Mitteln des Kassenbestandes erzielt hätte. Für die Bestimmung
des Zinssatzes können nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein
(Kommentar Habermann – zu § 6 KAG RN 8.3.3).
Ein langfristiger Vergleich (20 Jahre) von Geldanlagen auf Datengrundlagen der
Deutschen Bundesbank hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Der Gesamtdurchschnitt der drei Anlagearten (Festgeld, Umlaufrendite und Bundes-
anleihe) beträgt 2,22 %, sodass der derzeit angewandte Zinssatz für die kal-
kulatorische Verzinsung von bisher 2,4 % auf 2,2 % reduziert wurde.
Die der Anlagengüter werden ermittelt Buchrestwerte (Buchrestwert stellt den in der
Bilanz anzusetzenden Wert dar, der nach der Abschreibung von den Anschaffungs-
kosten bzw. Herstellungskosten verbleibt), die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen,
etc. werden abgezogen und das Ergebnis verzinst.
Sind die Buchrestwerte höher als die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen, etc. ergeben
sich Zinsen zu Lasten des Gebührenschuldners.
Sind die Buchrestwerte niedriger als die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen, etc.,
ergeben sich Zinsen zu Gunsten des Gebührenschuldners.
Zinsen spiegeln den Zinsaufwand für das eingesetzte Kapital wider. Sie sind ein Ersatz
für Fremd- und (entgangene) Eigenkapitalzinsen.
4. Kostenträger
Niederschlagswasser von öffentlichen Flächen (Straßenentwässerung):
(Ableiten des auf öffentlichen Flächen gesammelten Niederschlagswassers)
Niederschlagswasser von privaten Flächen:
(Ableiten des auf privaten Flächen gesammelten Niederschlagswassers)
Für die Berechnung des Anteils der Kosten der Straßenentwässerung an den Gesamt-
kosten der Niederschlagswasserbeseitigung wurde, differenziert nach Abschrei-
bungen einerseits und Betriebskosten andererseits, eine Aufteilung vorgenommen.
Während bei den Abschreibungen wegen ihres Fixkostencharakters eine hälftige
Aufteilung vorzunehmen war (bis auf die Hausanschlüsse), ist der auf die Straßen-
entwässerung entfallende Anteil der Betriebskosten aus dem Verhältnis der öffent-
lichen Straßen und Plätze zu der entwässerten Gesamtfläche zu errechnen. Ent-
sprechende Daten wurden für die Gemeinde Kayhude noch nicht erhoben.
Daher erfolgt - soweit nicht eine direkte Zuordnung der Kosten erfasst werden kann -
eine hälftige Aufteilung.
Da üblicherweise die öffentlichen Flächen geringer als die angeschlossenen privaten
Flächen sind, tritt keine Benachteiligung der Gebührenzahler ein.
Anlage 5
Gemeinde Kayhude
Produkt 53802 - Niederschlagswassergebühren
Betriebskostenabrechnung 2025
Erträge Kalkulation IST 2025 Differenz
2025
Erträge Aufl. SoPo f. Zuschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erträge Aufl. SoPo f. Zuweisungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Niederschlagswassergebühren 12.000,00 € 12.100,89 € 100,89 €
Erträge Aufl. SoPo f. Beiträge 0,00 € 75,96 € 75,96 €
Erträge Aufl. SoPo f. Gebühren (Überschuss) 8.000,00 € 8.082,24 € 82,24 €
Kostenerstattung von Gemeinden (Straßenentwässerung) 17.500,00 € 10.297,09 € -7.202,91 €
Erträge Aufl. von Rückstellungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Erträge 37.500,00 € 30.556,18 € -6.943,82 €
Aufwand
Unterhaltung 15.000,00 € 1.071,00 € -13.929,00 €
Unterhaltung unbew. Vermögen 1.000,00 € 6.029,46 € 5.029,46 €
Bewirtschaftung 300,00 € 287,28 € -12,72 €
Geschäftsaufwendungen 500,00 € 330,45 € -169,55 €
Abwasserabgabe 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Erstattung an Gemeinden/Verwaltung 1.500,00 € 5.599,36 € 4.099,36 €
Aufw. Zuführung später entstehende Kosten 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Abschreibungen Sachanlagen 15.200,00 € 5.526,30 € -9.673,70 €
Abschreibungen Sammelposten 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Aufw. aus int. Leistungsbez. 1.700,00 € 1.068,95 € -631,05 €
Gebuchter Aufwand 35.200,00 € 19.912,80 € -15.287,20 €
kalk. Verzinsung EK 2.300,00 € 2.062,67 € -237,33 €
Unterschuss aus Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Aufwendungen 37.500,00 € 21.975,47 € -15.524,53 €
Ergebnis 0,00 € 8.580,71 € 8.580,71 €
Stand: 03/2026
Gemeinde Kayhude
Anlage 6
Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung
Vorkalkulation nach Ansätzen aus der Haushaltsplanung 2027
Unterhaltung 7.400,00 €
Unterhaltung sonst. unbew. Vermögen 4.000,00 €
Bewirtschaftung Grundtücke/baul. Anlagen 300,00 €
Geschäftsaufwendungen 500,00 €
Erstattungen an Gemeinden 5.900,00 €
Abschreibungen Sachanlagen 13.700,00 €
Int. Leistungsbeziehungen 1.700,00 €
Summe: 33.500,00 €
zuzügl. Verzinsung EK 2.000,00 €
Summe Aufwendungen: 35.500,00 €
Erträge Auflösung SoPo. f. Beiträge 0,00 €
Kostenerst. Straßenentwässerung -10.700,00 € Betriebsk. u. Abschreib. anteilig
Summe: -10.700,00 €
Überschuss aus Vorjahren -10.200,00 €
Unterschüsse aus Vorjahren 0,00 €
Summe Erträge: -20.900,00 €
Gebührenbedarf: 14.600,00 € 55.300 m²
bisher:
kostendeckende Gebühr je m² 0,26 € 0,38 €
Stand: 11/2026
K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation
2027\Vorlage\53802_Kayhude_Gebührenkalkulation Anlage 6.xlsx
Gemeinde Kayhude Anlage 6a
Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung
Aufteilung der Kosten 2027
Niewag Anl. Ergebniskontrolle
Gesamt % Grundstücke % Straßen
Sachkosten
Unterhaltung 7.400,00 € 50% 3.700,00 € 50% 3.700,00 € 7.400,00 €
Unterhaltung sonst. unbw. Vermögen 4.000,00 € 50% 2.000,00 € 50% 2.000,00 € 4.000,00 €
Geschäftsaufwendungen 300,00 € 50% 150,00 € 50% 150,00 € 300,00 €
Bewirtschaftung 500,00 € 50% 250,00 € 50% 250,00 € 500,00 €
Erstattung an Gemeinden/Verwaltungskosten 5.900,00 € 100% 5.900,00 € 0% 0,00 € 5.900,00 €
Int. Leistungsbez. 1.700,00 € 30% 510,00 € 70% 1.190,00 € 1.700,00 €
Summe: 19.800,00 € 12.510,00 € 7.290,00 € 19.800,00 €
Kalkulatorische Kosten
Abschreibungen Sach. 13.700,00 € effektiv 7.100,00 € effektiv 6.600,00 € 13.700,00 €
Verzinsung 1.940,00 € effektiv 110,00 € effektiv 1.830,00 € 1.940,00 €
Summe: 15.640,00 € 0,00 € 7.210,00 € 0,00 € 8.430,00 € 0,00 € 15.640,00 €
Summe Aufwendungen: 35.440,00 € 19.720,00 € 15.720,00 € 35.440,00 €
gerundet: 35.500,00 €
Erträge
Auflösung SoPo Beiträge 0,00 € 50% 0,00 € 50% 0,00 € 0,00 €
Vorjahre Überschuss -10.200,00 € 50% -5.100,00 € 50% -5.100,00 € -10.200,00 €
Vorjahre Unterschuss 0,00 € 100% 0,00 € 0% 0,00 € 0,00 €
Summe Ertäge: -10.200,00 € -5.100,00 € -5.100,00 € -10.200,00 €
Ergebnis 25.300,00 € 14.620,00 € 10.620,00 € 25.240,00 €
gerundet: 10.700,00 €
abzgl. Straßenentwässerung 10.700,00 €
Gebührenbedarf: 14.600,00 €
Stand:11/2026
K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027
Gemeinde Kayhude
Anlage 6b
Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung
Kalkulatorische Verzinsung 2027
Kontenklasse Zuschüsse und Beiträge Gesamt Verzinsung Anlieger- Verzinsung Anlieger-
grundstücke und grundstücke (Anteil
Strassenentwässerung Hausanschlüsse)
Bestand 01.01.2026
aufzulösende Zuweisungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Zuschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Beiträge 1.897,78 € 1.897,78 € 0,00 €
Buchwert Zuschüsse und Beiträge 1.897,78 € 1.897,78 € 0,00 €
Kontenklasse Anlagegüter
Bestand 31.12.2025
Anlagegüter 90.205,01 € 85.209,47 € 4.995,54 €
Zinsberechnung zum 01.01.2026
Buchwert der Anlagegüter 90.205,01 € 85.209,47 € 4.995,54 €
abzgl. Restwert Zuschüsse u. Beiträge -1.897,78 € -1.897,78 € 0,00 €
zu verrechnender Buchwert 88.307,23 € 83.311,69 € 4.995,54 €
ergibt die Verzinsung (2,2%) 1.942,76 € 1.832,86 € 109,90 €
gerundet: 1.940,00 € 1.830,00 € 110,00 €
Verzinsung Anliegergrundstücke 916,43 €
Verzinsung Straßenentwässerung 1.026,33 €
1.942,76 €
2.000,00 € gerundet
Stand: 11/2026
K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027
Gemeinde Kayhude
Anlage 6c
Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung
Abschreibungen Aufteilung 2027
gesamt: 5.526,30 €
abzgl. Hausanschlüsse 555,06 € (Hausanschl.) Anlagenspiegel
Abschreigungen Strassenentwässerung 4.971,24 €
Aufgrund der Sanierungsmaßnahme Einbau von Abschreibungs-
Inleinern erfolgt eine Investion in Höhe von: zeitraum
405.000 € 50 8.100,00 €
Summe Abschreibungen gesamt: 13.071,24 €
Strassen Hausanschl.
Abschreibungen Straßenentwässerung anteilig 50% 6.535,62 € 6 .535,62 €
Abschreibungen Hausanschlüsse - € 555,06 €
Summe Abschreibungen 6.535,62 € 7.090,68 €
gerundet: 6.600,00 € 7.100,00 €
50,49% 54,32%
Abschreibungen Strassen 6.600,00 €
Abschreibungen Hausanschlüsse 7.100,00 €
13.700,00 €
Stand: 11/2026
K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027
Anlage 7
Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025
Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter
Konto: Inventarnummer:
Ring: Abgangsfiktion:
VMGS: Vermögensart:
Produkt: 53802 Dienststelle:
Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert
Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12.
des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres
Anlagevermögen
(auch aus
Vorjahren)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +/- + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sachvermögen
KontenKlasse 0*
KontenGruppe 04*
KontenArt 044*
VMGSNr 30184 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
Alsterstieg
VMGSNr 30185 Konto 0440000 32.398,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.397,13 1,00 1,00
RW Am Alstergrund
VMGSNr 30186 Konto 0440000 3.653,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.652,33 1,00 1,00
RW Am Rondell
VMGSNr 30187 Konto 0440000 7.513,25 0,00 0,00 0,00 150,30 0,00 6.611,45 901,80 1.052,10
RW An der Naherfurth
VMGSNr 30188 Konto 0440000 37.432,62 0,00 0,00 0,00 748,62 0,00 26.951,94 10.480,68 11.229,30
RW An der Naherfurth
VMGSNr 30189 Konto 0440000 6.642,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.641,42 1,00 1,00
RW Bäckerweg
VMGSNr 30190 Konto 0440000 18.673,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.672,69 1,00 1,00
RW Birkenweg
VMGSNr 30191 Konto 0440000 22.131,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.130,98 1,00 1,00
RW Eichenweg
VMGSNr 30192 Konto 0440000 10.840,32 0,00 0,00 0,00 216,78 0,00 6.721,50 4.118,82 4.335,60
RW Emil-Hamelau-Stieg
VMGSNr 30194 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
Heidkrügerfeld
© AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 1 von 5
Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025
Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter
Konto: Inventarnummer:
Ring: Abgangsfiktion:
VMGS: Vermögensart:
Produkt: 53802 Dienststelle:
Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert
Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12.
des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres
Anlagevermögen
(auch aus
Vorjahren)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +/- + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sachvermögen
VMGSNr 30195 Konto 0440000 8.668,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.667,69 1,00 1,00
RW Hudekamp
VMGSNr 30198 Konto 0440000 4.218,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.217,64 1,00 1,00
RW Kornweg
VMGSNr 30199 Konto 0440000 89.218,39 0,00 0,00 0,00 1.784,34 0,00 44.609,89 44.608,50 46.392,84
RW Olen Diek
VMGSNr 30200 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
Schulstr.
VMGSNr 30201 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
RW Segeberger Str.
VMGSNr 30202 Konto 0440000 18.213,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.212,00 1,00 1,00
RW Stegener Weg
VMGSNr 30203 Konto 0440000 7.655,79 0,00 0,00 0,00 153,12 0,00 5.206,08 2.449,71 2.602,83
RW Wiesenweg
VMGSNr 130789 Konto 0440000 21.962,75 0,00 0,00 0,00 439,26 0,00 16.691,63 5.271,12 5.710,38
RW Alsterstieg
VMGSNr 130790 Konto 0440000 6.646,62 0,00 0,00 0,00 132,90 0,00 5.051,82 1.594,80 1.727,70
RW Fliederstieg
VMGSNr 130791 Konto 0440000 50.861,09 0,00 0,00 0,00 1.017,18 0,00 38.654,93 12.206,16 13.223,34
RW Hudekamp
VMGSNr 130792 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00
RW Heidkrügerfeld
VMGSNr 130793 Konto 0440000 6.646,62 0,00 0,00 0,00 132,90 0,00 5.051,82 1.594,80 1.727,70
RW Kirschenstieg
© AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 2 von 5
Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025
Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter
Konto: Inventarnummer:
Ring: Abgangsfiktion:
VMGS: Vermögensart:
Produkt: 53802 Dienststelle:
Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert
Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12.
des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres
Anlagevermögen
(auch aus
Vorjahren)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +/- + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sachvermögen
VMGSNr 130794 Konto 0440000 24.310,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.309,96 1,00 1,00
RW Schulstraße
VMGSNr 130795 Konto 0440000 4.629,05 0,00 0,00 0,00 92,58 0,00 3.795,83 833,22 925,80
RW Segeberger Straße
VMGSNr 130796 Konto 0440000 27.754,04 0,00 0,00 0,00 555,06 0,00 22.758,50 4.995,54 5.550,60
Segeberger Straße
Hausanschlüsse
VMGSNr 132310 Konto 0440000 5.164,25 0,00 0,00 0,00 103,26 0,00 4.028,39 1.135,86 1.239,12
RW Bäckerweg
Summen KArt 044* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31
Summen KGruppe 04* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31
Summen KKlasse 0* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31
Summen Sachvermögen 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31
Sonderposten
KontenKlasse 2*
KontenGruppe 23*
KontenArt 233*
VMGSNr 132311 Konto 2331000 3.288,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.288,00 0,00 0,00
RW Am Rondell - SoPo BauGB
90%
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Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025
Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter
Konto: Inventarnummer:
Ring: Abgangsfiktion:
VMGS: Vermögensart:
Produkt: 53802 Dienststelle:
Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert
Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12.
des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres
Anlagevermögen
(auch aus
Vorjahren)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +/- + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sonderposten
VMGSNr 132312 Konto 2331000 5.978,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.978,18 0,00 0,00
RW Bäckerweg - SoPo BauGB
90%
VMGSNr 132313 Konto 2331000 16.806,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.806,32 0,00 0,00
RW Birkenweg - SoPo BauGB
90%
VMGSNr 132314 Konto 2331000 19.918,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.918,78 0,00 0,00
RW Eichenweg - SoPo BauGB
90%
VMGSNr 132315 Konto 2331000 7.801,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.801,82 0,00 0,00
RW Hudekamp - SoPo BauGB
90%
VMGSNr 132316 Konto 2331000 3.796,78 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 1.899,00 1.897,78 1.973,74
RW Olen Diek - SoPo Übernahme
Erschließung
VMGSNr 132317 Konto 2331000 3.796,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.796,78 0,00 0,00
RW Kornweg - SoPo BauGB 90%
VMGSNr 132318 Konto 2331000 16.391,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.391,70 0,00 0,00
RW Stegener Weg - SoPo BauGB
90%
Summen KArt 233* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74
Summen KGruppe 23* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74
Summen KKlasse 2* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74
Summen Sonderposten 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74
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Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025
Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter
Konto: Inventarnummer:
Ring: Abgangsfiktion:
VMGS: Vermögensart:
Produkt: 53802 Dienststelle:
Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert
Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12.
des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres
Anlagevermögen
(auch aus
Vorjahren)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - +/- + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sonderposten
Berechnung Vermögen
Sachvermögen 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31
- Sonderposten 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74
+Geldvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
=Gesamtvermögen 337.462,27 0,00 0,00 0,00 5.450,34 0,00 249.155,04 88.307,23 93.757,57
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PKU - Auswertung Produktkontenübersicht - NW Gemeinde Kayhude
Anlage 8
Produktkontenübersicht nach Produkten - 2027
Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung
Produktgruppe 538 Abwasserbeseitigung
Produkt 53802 Niederschlagswasserbeseitigung
Konto Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung
2025 2026 2027 2028 2029 2030
1 2 3 4 5 6 7
Erträge und Aufwendungen
Erträge
4321024 Niederschlagswassergebühren 12.101 20.600 20.600 20.600 20.600 20.600
Erläuterung :
Gebührenanpassung ab 01.01.2026
4371000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für 76 0 0 0 0 0
Beiträge
4381000 Auflösung v. Sonderposten f. 8.082 8.000 3.400 0 0 0
Gebührenausgleichsrücklage
4482000 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen v. 10.297 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500
Gemeinden, Anteil Straßenentwässerung
Erläuterung :
Verrechnung mit Gemeindestraßen 54101.52410000
Aufwendungen
5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 1.071 15.000 7.400 7.400 7.400 7.400
Anlagen
Erläuterung :
2.000,00 € Baumpflege; 2.400,00 Trummenreinigung 1-
2x;Tiefbau 2027: 3.000,00 € Unterhaltung; Tiefbau 2028:
Unterhaltung: 3.000,00 €; Tiefbau 2029: Unterhaltung:
3.000,00 €
5221000 Aufwendungen f. Unterhaltung des sonst. 6.029 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
unbeweglichen Vermögens
Erläuterung :
HHJ 2027: Unterhaltung 4.000,00 €;
5241000 Bewirtschaftung der Grundstücke und 287 300 300 300 300 300
baulichen Anlagen
Erläuterung :
HHJ 2027: GPV Alster Rönne 300,00 €
5431000 Geschäftsaufwendungen 330 500 500 500 500 500
5452000 Erstattungen an Gemeinden GV - 5.599 5.800 5.900 6.000 6.100 6.200
Verwaltungskosten Amt
5498000 Aufwendungen aus der Zuführung zur 8.581 0 0 0 0 0
Gebührenausgleichsrücklage
5711000 Abschreibungen Sachanlagen 5.526 7.700 13.700 13.700 13.700 13.700
Erläuterung :
Verlängerung der Rest-ND von 25 Jahren für Einbau von
Inlinern
5811000 Aufwendungen aus internen 1.069 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700
Leistungsbeziehungen
Summe Erträge 30.556 46.100 41.500 38.100 38.100 38.100
Summe Aufwendungen 28.492 35.000 33.500 33.600 33.700 33.800
Abgleich Produkt 53802 2.064 11.100 8.000 4.500 4.400 4.300
erstellt am 28.10.2026 Seite 1 von 2
Gemeinde Kayhude PKU - Auswertung Produktkontenübersicht - NW
Produktkontenübersicht nach Produkten - 2027
Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung
Produktgruppe 538 Abwasserbeseitigung
Produkt 53802 Niederschlagswasserbeseitigung
Konto Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung
2025 2026 2027 2028 2029 2030
1 2 3 4 5 6 7
Aktiva
Vermögenszugänge
0440000 Entwässerungs- und 0 240.000 405.000 0 0 0
Abwasserbeseitigungsanlagen
Erläuterung :
Sanierungskonzept: Regenwasserkanal (Waack&Dähn)
240.000€ aus 2026 Übertrag in 2027: 215.000€
190.000€ in 2027 Restsumme für Umsetzung
Summe Vermögenszugänge 0 240.000 405.000 0 0 0
Summe Vermögensabgänge 0 0 0 0 0 0
Abgleich Produkt 53802 0 240.000 405.000 0 0 0
Seite 2 von 2 erstellt am 28.10.2026
Übersicht über die anzusetzenden Über- und Unterschüsse Anlage 9
NW Gemeinde Kayhude, Über- (-) und Unterschüsse (+)
Entstehungs- 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Summe
jahr:
↓
2018 -2.856,59 € -2.856,59 €
2019 -5.142,29 € -5.142,30 € -10.284,59 €
2020 -6.006,22 € -6.006,22 € -6.006,22 € -18.018,66 €
2021 5.690,19 € 5.690,19 € 5.690,19 € 17.070,57 €
2022 -4.616,00 € -4.616,00 € -4.616,00 € -13.848,00 €
2023 -3.466,24 € -3.466,24 € -3.466,23 € -10.398,71 €
2024 -3.954,63 € -3.954,63 € -3.954,63 € -11.863,89 €
2025 -2.860,24 € -2.860,24 € -2.860,23 € -8.580,71 €
Summe: -14.005,10 € -5.458,33 € -4.932,03 € -2.392,05 € -12.036,87 € -10.281,10 € -6.814,87 € -2.860,23 € -58.780,58 €
Überschuss: -14.005,10 € -11.148,52 € -10.622,22 € -8.082,24 € -12.036,87 € -10.281,10 € -6.814,87 € -2.860,23 €
Unterschuss: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Die jeweiligen Jahresüber- oder Unterschüsse werden auf die drei Jahre nach deren Feststellung aufgeteilt.
Die Über- oder Unterschüsse werden dann in der jeweiligen Kalkulation berücksichtigt.
Stand: 11/2026
Satzung
der Gemeinde Kayhude über die Erhebung
von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
im Gebiet der Gemeinde Kayhude
vom xx.xx.2026
(Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung)
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), letzte Änderung durch Gesetz vom
26.03.2026 (GVOBl. 2026 Nr. 27), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6 Abs. 1-7, 8 Abs. 1-
9, 9 Abs. 1-6 und 9a Abs. 1-2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom
04.05.2022 (GVOBl. S. 564) und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des
Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl.
2019, S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2024 (GVOBl. S. 875, 927)
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.12.2026 folgende
Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude erlassen:
Inhaltsübersicht
I. Abschnitt: Grundlagen der Abgabenerhebung
§ 1 Öffentliche Einrichtungen
§ 2 Abgabenerhebung
§ 3 Kostenerstattungen
II. Abschnitt: Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung
§ 4 Grundsätze der Gebührenerhebung
§ 5 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserwasserbeseitigung
§ 6 Erhebungszeitraum
§ 7 Gebührenpflicht
§ 8 Entstehung des Gebührenanspruchs
§ 9 Vorausleistungen
§ 10 Gebührenschuldner
§ 11 Fälligkeit
§ 12 Gebührensatz
III. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 13 Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflicht
§ 14 Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen der
Niederschlagswasserbeseitigung
§ 15 Datenverarbeitung
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten
Seite 1 von 7
I. Abschnitt: Grundlagen der Abgabenerhebung
§ 1
Öffentliche Einrichtungen
Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung für die Niederschlagswasser-
beseitigung nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Satzung über die Niederschlags-
wasserbeseitigung der Gemeinde Kayhude (Allgemeine Niederschlagswasserbeseiti-
gungssatzung - ANS) für das Gebiet der Gemeinde Kayhude in der jeweils geltenden
Fassung.
§ 2
Abgabenerhebung
Die Gemeinde erhebt für die Vorhaltung und Inanspruchnahme ihrer öffentlichen
Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung Benutzungsgebühren.
§ 3
Kostenerstattungen
(1) Die Gemeinde fordert Erstattung der Kosten bzw. Ersatz der Aufwendungen in
tatsächlicher Höhe für besondere Leistungen, die nicht durch die Abgaben nach
§ 2 abgegolten sind. Zu diesen besonderen Leistungen zählen die Herstellung,
Veränderung, Umlegung oder Beseitigung von Grundstücksanschlüssen, sofern
diese Maßnahme von einem zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten
veranlasst worden ist.
(2) Schuldner des Kostenerstattungsanspruchs ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe
des Bescheides Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder zur Nutzung
am Grundstück dinglich Berechtigte oder Berechtigter ist. Dient der Grundstücks-
anschluss der Entwässerung hinterliegender Grundstücke, ist Schuldner des
Kostenerstattungsanspruches auch der Eigentümer oder der zur Nutzung am
Grundstück dinglich Berechtigte des veranlassenden Grundstückes. Mehrere
Schuldner sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Der Erstattungsan-
spruch beginnt mit der Beendigung der Maßnahme. Die Maßnahme ist beendet,
wenn der jeweilige Grundstücksanschluss betriebsfertigt hergestellt oder beseitigt
ist.
II. Abschnitt: Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung
§ 4
Grundsätze der Gebührenerhebung
(1) Für die Vorhaltung und die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlags-
wasserbeseitigungseinrichtungen und für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu
entrichtende Abwasserabgabe werden Niederschlagswassergebühren von der
Gemeinde nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhoben.
Seite 2 von 7
(2) Niederschlagswassergebühren werden von der Gemeinde für die Grundstücke, die
in die öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde
einleiten oder in diese entwässern, erhoben.
(3) In die Gebührenkalkulation gehen neben den Kosten für die eigenen Anlagen der
Gemeinde auch laufende Kosten für die Nutzung von Anlagen Dritter, deren die
Gemeinde sich zur Niederschlagswasserbeseitigung bedient, die Abschreibungen
aus Baukostenzuschüssen für Anlagen Dritter (§ 5 Abs. 1 Satz 2) und
Abschreibungen für der Gemeinde unentgeltlich übertragene Niederschlagswasser-
beseitigungsanlagen, insbesondere aufgrund von Erschließungsverträgen, ein. Der
Wert von unentgeltlich übergebenen Niederschlagswasseranlagen gilt für die
Zinsberechnung als aus beitragsähnlichen Entgelten finanziert.
§ 5
Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung
(1) Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und
befestigten Fläche auf dem Grundstück, von der Niederschlagswasser in die
Niederschlagswasseranlagen gelangt, erhoben. Satz 1 gilt auch für Niederschlags-
wasser, das nicht über den Grundstücksanschluss, sondern über öffentliche
Straßenflächen oder über Entwässerungsanlagen der Gemeinde, die nicht Be-
standteil der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung sind, in die Ab-
wasseranlagen gelangt. Weiterhin gehört hierzu versickertes Niederschlagswasser
aus Hausdrainagen. Je angefangene m² wird ein einheitlicher Gebührensatz fest-
gelegt.
Dies gilt nur dann, wenn Niederschlagswasser in das öffentliche Niederschlags-
wassernetz der Gemeinde eingeleitet wird.
(2) Für Hausdrainagen werden die angegebenen oder ermittelten m² der Keller- oder
Erdgeschossfläche als gebührenfähige Fläche angesetzt. Je angefangene m² wird
ein einheitlicher Gebührensatz festgelegt.
(3) Änderungen der auf ihren Grundstücken im Bemessungszeitraum (Kalenderjahr)
bebauten (und befestigten) sowie drainierten Flächen haben die Grundstücks-
eigentümer unverzüglich, spätestens zum 31.01. des folgenden Jahres, zu erklären.
Maßgebend für die Gebührenbemessung ist die bebaute und befestigte Fläche am
1. Dezember des Bemessungszeitraums (Kalenderjahr). Die Erklärung ist eine
Abgabenerklärung im Sinne der Abgabenordnung.
§ 6
Erhebungszeitraum
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
§ 7
Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht für Niederschlagswassergebühren der Gemeinde besteht, sobald
das Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der
Seite 3 von 7
Gemeinde angeschlossen ist und der öffentlichen Niederschlagswasserbeseiti-
gungseinrichtung der Gemeinde von dem Grundstück Niederschlagswasser zugeführt
wird.
§ 8
Entstehung des Gebührenanspruchs
(1) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Inanspruchnahme. Die Abrechnung
entstandener Ansprüche erfolgt jährlich (§ 6); vierteljährlich werden Voraus-
leistungen für schon entstandene Teilansprüche erhoben (§ 9).
(2) Wechselt der Gebührenschuldner während des Jahres, entsteht der Anspruch
damit für den abgelaufenen Teil des Jahres. Bis zur Anzeige des Wechsels sind der
bisherige und der neue Gebührenschuldner Gesamtschuldner.
§ 9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen
auf die Gebühren verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenschuld
des Vorjahres oder dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr.
(2) Vorausleistungen werden mit je einem Viertel des Betrages nach Absatz 1 Satz 2
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben.
§ 10
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und dinglich Nutzungs-
berechtigten, bei Wohnungs- und Teileigentum die Wohnungs- und Teileigentümer.
Gebührenpflichtig ist außerdem, wer die mit der öffentlichen Einrichtung zur
Niederschlagswasserbeseitigung gebotenen Leistungen in Anspruch nimmt.
(2) Mehrere Eigentümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte
sind Gesamtschuldner. Das gilt auch für die Wohnungs- und Teileigentümer in einer
Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der auf ihr gemeinschaftliches Grundstück
entfallenden Gebühren.
§ 11
Fälligkeit
Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat
nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig; § 8 Abs. 2 bleibt unberührt.
Seite 4 von 7
§ 12
Gebührensatz
(1) Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung je angefangene m² ange-
schlossene Fläche an das öffentliche Niederschlagswassernetz beträgt pro
Kalenderjahr 0,26 €.
(2) Wird einer/einem Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer eines
bebauten Grundstücks die Einleitung von Sickerwasser aus Drainagen in das
Niederschlagswasserkanalnetz genehmigt, so sind hierfür besondere Gebühren
zu entrichten. Sie betragen je angefangene m² Kellerfläche (soweit diese nicht zu
ermitteln ist, die m² Fläche des Erdgeschosses), die drainiert wird 0,26 € pro
Kalenderjahr.
(3) Wenn die Gebührentatbestände gem. der Absätze (1) und (2) eintreten, wird die
drainierte Fläche zu der angeschlossenen Fläche für die Niederschlagswasser-
beseitigung addiert und die Gesamtfläche auf angefangene m² gerundet. Der
Gebührensatz beträgt je m² angeschlossene Fläche 0,26 € pro Kalenderjahr.
III. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 13
Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflicht
Die Abgabenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Fest-
setzung und Erhebung der Abgaben nach dieser Satzung erforderlich ist. Jeder
Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Gemeinde sowohl vom
Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sind
auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen
(z. B. Zisternen mit oder ohne Überlauf), so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich
der Gemeinde schriftlich anzuzeigen; dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn
solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. Beauftragte der
Gemeinde dürfen nach Maßgabe der Abgabenordnung Grundstücke betreten, um
Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhebung festzustellen oder zu überprüfen; die
Abgabenpflichtigen haben dies zu ermöglichen.
§ 14
Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen der
Niederschlagswasserbeseitigung
(1) Beantragt die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks, der oder die zur
Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte oder eine sonstige berechtigte Person
eine der in Absatz 2 genannten Leistungen, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Der Antragsteller ist auch Schuldner der gem. Abs. 2 festzusetzenden Gebühr.
(2) Eine Verwaltungsgebühr wird erhoben und nach Abschluss der Leistung sowie
Festsetzung durch die Gemeinde fällig bei
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a) Prüfung und Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung einschließlich An-
schluss des Grundstückes an die öffentliche Niederschlagswasseranlage:
50 – 150 Euro
b) Auszüge aus der Anlagendokumentation der öffentlichen Niederschlagswasser-
anlage:
17 – 150 Euro
In den Fällen der Buchstaben a), und b) wird die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit
des notwendigen Umfangs der Bearbeitung und der Art der gebührenpflichtigen
Leistung festgesetzt.
§ 15
Datenverarbeitung
(1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichten und zur Festsetzung der Abgaben im Rahmen
der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen
personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des
gemeindlichen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch der Gemeinde bekannt
geworden sind, sowie aus dem Grundbuch, den Unterlagen der unteren
Bauaufsichtsbehörde und des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig. Die
Gemeinde darf sich diese Daten von den genannten Ämtern und Behörden
übermitteln lassen und zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung
weiterverarbeiten.
(2) Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Abgabenpflichtigen
und der nach Absatz 1 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen
mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu
führen und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung
zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
§ 16
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach §§ 5 Abs. 1 und 13 der Satzung sind
Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes.
§ 17
Inkrafttreten
(1) Diese Abgabensatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von
Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde
Kayhude vom 14.12.2022 inklusive der Änderungssatzungen außer Kraft.
(3) Soweit Abgabenansprüche vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind,
gelten die dafür maßgebenden Regelungen.
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(4) Soweit Beitragsansprüche vor der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung
aber nach dem Inkrafttreten oder vorgesehenen Inkrafttreten der Satzung nach Abs.
2 entstanden sind, werden die Beitragspflichtigen nicht ungünstiger gestellt als nach
der bisherigen Satzung.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Kayhude, den XX.12.2026 (L. S.)
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Bürgermeister
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