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Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung)

Notiz
TypNotiz
GemeindeGemeinde Kayhude
Datum2026-11-09
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Extrahierter Text

AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 26.10.2026 Status: öffentlich KAY/2026/0337 Fachdienst: Finanzen Sachbearbeiter/in: Birgit Dreyer Aktenzeichen: 957.822 Gemeindevertretung Kayhude Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung) Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde 09.11.2026 Vorberatung Kayhude 09.12.2026 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung Sachverhalt: Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde neu kalkuliert. Die ermittelte Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt hiernach je angefangene m² angeschlossene Fläche: 0,26 €. Die entsprechende Kalkulation mit Erläuterungen kann der Anlage 1 entnommen werden. Mit der Gebührenänderung für die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt weiterhin eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung). Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen (aktuelles Zitiergebot), wurde die Präambel überarbeitet und die Änderungssatzungen eingearbeitet. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage 2 angefügt. Beschlussvorschlag: Der Neufassung der Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung) gemäß der Anlage 2 mit der geänderten Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Gebührenkalkulation zur Niederschlagswassergebühr 2027 Neufassung der Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung Gebührenkalkulation zur Niederschlagswassergebühr der Gemeinde Kayhude Vorkalkulation 2027 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Gebührenfähige Kosten 3. Kalkulatorische Kosten 4. Kostenträger 5. Betriebskosten Vorjahr 6. Kalkulation 2027 + Kostenaufteilung + Verzinsung + Abschreibungen 7. Anlagenspiegel 8. Produktkontenübersicht 9. Übersicht Über- / Unterschüsse 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 76 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), erhebt die Gemeinde Abgaben nach den gesetzl. Vorschriften. Nach § 76 Abs. 2 GO hat sie die erforder- lichen Finanzmittel aus 1. Entgelten für ihre Leistung 2. Und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Abgaben im Sinne von § 76 Abs. 1 GO sind Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung - hier die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Nieder- schlagswasserbeseitigung - erhoben werden. Nach § 6 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG) sind Benut- zungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung dem Vorteil Einzelner oder Gruppen von Personen dient, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln (§ 6 Abs. 2 KAG). Zulässig ist ein maximal dreijähriger Kalkulationszeitraum. Dabei sind im Rahmen der Nachkalkulation Über- bzw. Unterschüsse zu ermitteln. Der Ausgleich der errechneten Über- bzw. Unterdeckungen hat innerhalb von drei Jahren nach deren Feststellung zu erfolgen. Für 2027 erfolgt eine einjährige Vorkalkulation. 2. Gebührenfähige Kosten werden anhand der Haushaltsplanung 2027 der Gemeinde Kayhude in Absprache mit dem Bauamt zugrunde gelegt. Da die Kosten für die Straßenentwässerung nicht dem Gebührenschuldner auferlegt werden dürfen, sind diese auszusondern (10.700 €). Weiterhin wurden in der Ver- gangenheit Überschüsse erwirtschaftet, so dass 10.200 € aus der Gebührenaus- gleichsrücklage entnommen und als Ertrag zugeführt wird. 3. Kalkulatorische Kosten Zu den kalkulatorischen Kosten zählen Abschreibungen sowie die kalkulatorische Verzinsung. Abschreibungen: Diese sind anhand der aktuellen Anlagenbuchhaltung unter Anwendung der Ge- meindehaushaltsverordnung (GemHVO) einzusehen. Kalkulatorische Verzinsung: Nach den Vorgaben des KAG gehört zu den erforderlichen Kosten auch die Verzin- sung des aufgewandten Kapitals. Für die Berechnung der Verzinsung ist ein Zinssatz zu ermitteln, der dem Zinssatz entspricht, den die Gemeinde in den letzten Jahren bei der verzinslichen Anlegung der Rücklagen und von Mitteln des Kassenbestandes erzielt hätte. Für die Bestimmung des Zinssatzes können nur langfristige Durchschnittsverhältnisse maßgebend sein (Kommentar Habermann – zu § 6 KAG RN 8.3.3). Ein langfristiger Vergleich (20 Jahre) von Geldanlagen auf Datengrundlagen der Deutschen Bundesbank hat zu folgendem Ergebnis geführt: Der Gesamtdurchschnitt der drei Anlagearten (Festgeld, Umlaufrendite und Bundes- anleihe) beträgt 2,22 %, sodass der derzeit angewandte Zinssatz für die kal- kulatorische Verzinsung von bisher 2,4 % auf 2,2 % reduziert wurde. Die der Anlagengüter werden ermittelt Buchrestwerte (Buchrestwert stellt den in der Bilanz anzusetzenden Wert dar, der nach der Abschreibung von den Anschaffungs- kosten bzw. Herstellungskosten verbleibt), die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen, etc. werden abgezogen und das Ergebnis verzinst. Sind die Buchrestwerte höher als die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen, etc. ergeben sich Zinsen zu Lasten des Gebührenschuldners. Sind die Buchrestwerte niedriger als die Beiträge, Zuschüsse, Zuweisungen, etc., ergeben sich Zinsen zu Gunsten des Gebührenschuldners. Zinsen spiegeln den Zinsaufwand für das eingesetzte Kapital wider. Sie sind ein Ersatz für Fremd- und (entgangene) Eigenkapitalzinsen. 4. Kostenträger Niederschlagswasser von öffentlichen Flächen (Straßenentwässerung): (Ableiten des auf öffentlichen Flächen gesammelten Niederschlagswassers) Niederschlagswasser von privaten Flächen: (Ableiten des auf privaten Flächen gesammelten Niederschlagswassers) Für die Berechnung des Anteils der Kosten der Straßenentwässerung an den Gesamt- kosten der Niederschlagswasserbeseitigung wurde, differenziert nach Abschrei- bungen einerseits und Betriebskosten andererseits, eine Aufteilung vorgenommen. Während bei den Abschreibungen wegen ihres Fixkostencharakters eine hälftige Aufteilung vorzunehmen war (bis auf die Hausanschlüsse), ist der auf die Straßen- entwässerung entfallende Anteil der Betriebskosten aus dem Verhältnis der öffent- lichen Straßen und Plätze zu der entwässerten Gesamtfläche zu errechnen. Ent- sprechende Daten wurden für die Gemeinde Kayhude noch nicht erhoben. Daher erfolgt - soweit nicht eine direkte Zuordnung der Kosten erfasst werden kann - eine hälftige Aufteilung. Da üblicherweise die öffentlichen Flächen geringer als die angeschlossenen privaten Flächen sind, tritt keine Benachteiligung der Gebührenzahler ein. Anlage 5 Gemeinde Kayhude Produkt 53802 - Niederschlagswassergebühren Betriebskostenabrechnung 2025 Erträge Kalkulation IST 2025 Differenz 2025 Erträge Aufl. SoPo f. Zuschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erträge Aufl. SoPo f. Zuweisungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Niederschlagswassergebühren 12.000,00 € 12.100,89 € 100,89 € Erträge Aufl. SoPo f. Beiträge 0,00 € 75,96 € 75,96 € Erträge Aufl. SoPo f. Gebühren (Überschuss) 8.000,00 € 8.082,24 € 82,24 € Kostenerstattung von Gemeinden (Straßenentwässerung) 17.500,00 € 10.297,09 € -7.202,91 € Erträge Aufl. von Rückstellungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe Erträge 37.500,00 € 30.556,18 € -6.943,82 € Aufwand Unterhaltung 15.000,00 € 1.071,00 € -13.929,00 € Unterhaltung unbew. Vermögen 1.000,00 € 6.029,46 € 5.029,46 € Bewirtschaftung 300,00 € 287,28 € -12,72 € Geschäftsaufwendungen 500,00 € 330,45 € -169,55 € Abwasserabgabe 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erstattung an Gemeinden/Verwaltung 1.500,00 € 5.599,36 € 4.099,36 € Aufw. Zuführung später entstehende Kosten 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abschreibungen Sachanlagen 15.200,00 € 5.526,30 € -9.673,70 € Abschreibungen Sammelposten 0,00 € 0,00 € 0,00 € Aufw. aus int. Leistungsbez. 1.700,00 € 1.068,95 € -631,05 € Gebuchter Aufwand 35.200,00 € 19.912,80 € -15.287,20 € kalk. Verzinsung EK 2.300,00 € 2.062,67 € -237,33 € Unterschuss aus Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe Aufwendungen 37.500,00 € 21.975,47 € -15.524,53 € Ergebnis 0,00 € 8.580,71 € 8.580,71 € Stand: 03/2026 Gemeinde Kayhude Anlage 6 Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung Vorkalkulation nach Ansätzen aus der Haushaltsplanung 2027 Unterhaltung 7.400,00 € Unterhaltung sonst. unbew. Vermögen 4.000,00 € Bewirtschaftung Grundtücke/baul. Anlagen 300,00 € Geschäftsaufwendungen 500,00 € Erstattungen an Gemeinden 5.900,00 € Abschreibungen Sachanlagen 13.700,00 € Int. Leistungsbeziehungen 1.700,00 € Summe: 33.500,00 € zuzügl. Verzinsung EK 2.000,00 € Summe Aufwendungen: 35.500,00 € Erträge Auflösung SoPo. f. Beiträge 0,00 € Kostenerst. Straßenentwässerung -10.700,00 € Betriebsk. u. Abschreib. anteilig Summe: -10.700,00 € Überschuss aus Vorjahren -10.200,00 € Unterschüsse aus Vorjahren 0,00 € Summe Erträge: -20.900,00 € Gebührenbedarf: 14.600,00 € 55.300 m² bisher: kostendeckende Gebühr je m² 0,26 € 0,38 € Stand: 11/2026 K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027\Vorlage\53802_Kayhude_Gebührenkalkulation Anlage 6.xlsx Gemeinde Kayhude Anlage 6a Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung Aufteilung der Kosten 2027 Niewag Anl. Ergebniskontrolle Gesamt % Grundstücke % Straßen Sachkosten Unterhaltung 7.400,00 € 50% 3.700,00 € 50% 3.700,00 € 7.400,00 € Unterhaltung sonst. unbw. Vermögen 4.000,00 € 50% 2.000,00 € 50% 2.000,00 € 4.000,00 € Geschäftsaufwendungen 300,00 € 50% 150,00 € 50% 150,00 € 300,00 € Bewirtschaftung 500,00 € 50% 250,00 € 50% 250,00 € 500,00 € Erstattung an Gemeinden/Verwaltungskosten 5.900,00 € 100% 5.900,00 € 0% 0,00 € 5.900,00 € Int. Leistungsbez. 1.700,00 € 30% 510,00 € 70% 1.190,00 € 1.700,00 € Summe: 19.800,00 € 12.510,00 € 7.290,00 € 19.800,00 € Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Sach. 13.700,00 € effektiv 7.100,00 € effektiv 6.600,00 € 13.700,00 € Verzinsung 1.940,00 € effektiv 110,00 € effektiv 1.830,00 € 1.940,00 € Summe: 15.640,00 € 0,00 € 7.210,00 € 0,00 € 8.430,00 € 0,00 € 15.640,00 € Summe Aufwendungen: 35.440,00 € 19.720,00 € 15.720,00 € 35.440,00 € gerundet: 35.500,00 € Erträge Auflösung SoPo Beiträge 0,00 € 50% 0,00 € 50% 0,00 € 0,00 € Vorjahre Überschuss -10.200,00 € 50% -5.100,00 € 50% -5.100,00 € -10.200,00 € Vorjahre Unterschuss 0,00 € 100% 0,00 € 0% 0,00 € 0,00 € Summe Ertäge: -10.200,00 € -5.100,00 € -5.100,00 € -10.200,00 € Ergebnis 25.300,00 € 14.620,00 € 10.620,00 € 25.240,00 € gerundet: 10.700,00 € abzgl. Straßenentwässerung 10.700,00 € Gebührenbedarf: 14.600,00 € Stand:11/2026 K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027 Gemeinde Kayhude Anlage 6b Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung Kalkulatorische Verzinsung 2027 Kontenklasse Zuschüsse und Beiträge Gesamt Verzinsung Anlieger- Verzinsung Anlieger- grundstücke und grundstücke (Anteil Strassenentwässerung Hausanschlüsse) Bestand 01.01.2026 aufzulösende Zuweisungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zuschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beiträge 1.897,78 € 1.897,78 € 0,00 € Buchwert Zuschüsse und Beiträge 1.897,78 € 1.897,78 € 0,00 € Kontenklasse Anlagegüter Bestand 31.12.2025 Anlagegüter 90.205,01 € 85.209,47 € 4.995,54 € Zinsberechnung zum 01.01.2026 Buchwert der Anlagegüter 90.205,01 € 85.209,47 € 4.995,54 € abzgl. Restwert Zuschüsse u. Beiträge -1.897,78 € -1.897,78 € 0,00 € zu verrechnender Buchwert 88.307,23 € 83.311,69 € 4.995,54 € ergibt die Verzinsung (2,2%) 1.942,76 € 1.832,86 € 109,90 € gerundet: 1.940,00 € 1.830,00 € 110,00 € Verzinsung Anliegergrundstücke 916,43 € Verzinsung Straßenentwässerung 1.026,33 € 1.942,76 € 2.000,00 € gerundet Stand: 11/2026 K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027 Gemeinde Kayhude Anlage 6c Produkt 53802 - Niederschlagswasserbeseitigung Abschreibungen Aufteilung 2027 gesamt: 5.526,30 € abzgl. Hausanschlüsse 555,06 € (Hausanschl.) Anlagenspiegel Abschreigungen Strassenentwässerung 4.971,24 € Aufgrund der Sanierungsmaßnahme Einbau von Abschreibungs- Inleinern erfolgt eine Investion in Höhe von: zeitraum 405.000 € 50 8.100,00 € Summe Abschreibungen gesamt: 13.071,24 € Strassen Hausanschl. Abschreibungen Straßenentwässerung anteilig 50% 6.535,62 € 6 .535,62 € Abschreibungen Hausanschlüsse - € 555,06 € Summe Abschreibungen 6.535,62 € 7.090,68 € gerundet: 6.600,00 € 7.100,00 € 50,49% 54,32% Abschreibungen Strassen 6.600,00 € Abschreibungen Hausanschlüsse 7.100,00 € 13.700,00 € Stand: 11/2026 K:\Office\Texte\Kämmerei\NEU_Kämmerei\NEU_Team Haushalt\NEU_Gebühren\NW\Kayhude\Kalkulationen\Kalkulation 2027 Anlage 7 Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025 Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter Konto: Inventarnummer: Ring: Abgangsfiktion: VMGS: Vermögensart: Produkt: 53802 Dienststelle: Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12. des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres Anlagevermögen (auch aus Vorjahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sachvermögen KontenKlasse 0* KontenGruppe 04* KontenArt 044* VMGSNr 30184 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 Alsterstieg VMGSNr 30185 Konto 0440000 32.398,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.397,13 1,00 1,00 RW Am Alstergrund VMGSNr 30186 Konto 0440000 3.653,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.652,33 1,00 1,00 RW Am Rondell VMGSNr 30187 Konto 0440000 7.513,25 0,00 0,00 0,00 150,30 0,00 6.611,45 901,80 1.052,10 RW An der Naherfurth VMGSNr 30188 Konto 0440000 37.432,62 0,00 0,00 0,00 748,62 0,00 26.951,94 10.480,68 11.229,30 RW An der Naherfurth VMGSNr 30189 Konto 0440000 6.642,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.641,42 1,00 1,00 RW Bäckerweg VMGSNr 30190 Konto 0440000 18.673,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.672,69 1,00 1,00 RW Birkenweg VMGSNr 30191 Konto 0440000 22.131,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.130,98 1,00 1,00 RW Eichenweg VMGSNr 30192 Konto 0440000 10.840,32 0,00 0,00 0,00 216,78 0,00 6.721,50 4.118,82 4.335,60 RW Emil-Hamelau-Stieg VMGSNr 30194 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 Heidkrügerfeld © AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 1 von 5 Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025 Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter Konto: Inventarnummer: Ring: Abgangsfiktion: VMGS: Vermögensart: Produkt: 53802 Dienststelle: Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12. des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres Anlagevermögen (auch aus Vorjahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sachvermögen VMGSNr 30195 Konto 0440000 8.668,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.667,69 1,00 1,00 RW Hudekamp VMGSNr 30198 Konto 0440000 4.218,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.217,64 1,00 1,00 RW Kornweg VMGSNr 30199 Konto 0440000 89.218,39 0,00 0,00 0,00 1.784,34 0,00 44.609,89 44.608,50 46.392,84 RW Olen Diek VMGSNr 30200 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 Schulstr. VMGSNr 30201 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 RW Segeberger Str. VMGSNr 30202 Konto 0440000 18.213,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.212,00 1,00 1,00 RW Stegener Weg VMGSNr 30203 Konto 0440000 7.655,79 0,00 0,00 0,00 153,12 0,00 5.206,08 2.449,71 2.602,83 RW Wiesenweg VMGSNr 130789 Konto 0440000 21.962,75 0,00 0,00 0,00 439,26 0,00 16.691,63 5.271,12 5.710,38 RW Alsterstieg VMGSNr 130790 Konto 0440000 6.646,62 0,00 0,00 0,00 132,90 0,00 5.051,82 1.594,80 1.727,70 RW Fliederstieg VMGSNr 130791 Konto 0440000 50.861,09 0,00 0,00 0,00 1.017,18 0,00 38.654,93 12.206,16 13.223,34 RW Hudekamp VMGSNr 130792 Konto 0440000 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 RW Heidkrügerfeld VMGSNr 130793 Konto 0440000 6.646,62 0,00 0,00 0,00 132,90 0,00 5.051,82 1.594,80 1.727,70 RW Kirschenstieg © AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 2 von 5 Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025 Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter Konto: Inventarnummer: Ring: Abgangsfiktion: VMGS: Vermögensart: Produkt: 53802 Dienststelle: Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12. des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres Anlagevermögen (auch aus Vorjahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sachvermögen VMGSNr 130794 Konto 0440000 24.310,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.309,96 1,00 1,00 RW Schulstraße VMGSNr 130795 Konto 0440000 4.629,05 0,00 0,00 0,00 92,58 0,00 3.795,83 833,22 925,80 RW Segeberger Straße VMGSNr 130796 Konto 0440000 27.754,04 0,00 0,00 0,00 555,06 0,00 22.758,50 4.995,54 5.550,60 Segeberger Straße Hausanschlüsse VMGSNr 132310 Konto 0440000 5.164,25 0,00 0,00 0,00 103,26 0,00 4.028,39 1.135,86 1.239,12 RW Bäckerweg Summen KArt 044* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31 Summen KGruppe 04* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31 Summen KKlasse 0* 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31 Summen Sachvermögen 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31 Sonderposten KontenKlasse 2* KontenGruppe 23* KontenArt 233* VMGSNr 132311 Konto 2331000 3.288,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.288,00 0,00 0,00 RW Am Rondell - SoPo BauGB 90% © AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 3 von 5 Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025 Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter Konto: Inventarnummer: Ring: Abgangsfiktion: VMGS: Vermögensart: Produkt: 53802 Dienststelle: Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12. des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres Anlagevermögen (auch aus Vorjahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sonderposten VMGSNr 132312 Konto 2331000 5.978,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.978,18 0,00 0,00 RW Bäckerweg - SoPo BauGB 90% VMGSNr 132313 Konto 2331000 16.806,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.806,32 0,00 0,00 RW Birkenweg - SoPo BauGB 90% VMGSNr 132314 Konto 2331000 19.918,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.918,78 0,00 0,00 RW Eichenweg - SoPo BauGB 90% VMGSNr 132315 Konto 2331000 7.801,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.801,82 0,00 0,00 RW Hudekamp - SoPo BauGB 90% VMGSNr 132316 Konto 2331000 3.796,78 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 1.899,00 1.897,78 1.973,74 RW Olen Diek - SoPo Übernahme Erschließung VMGSNr 132317 Konto 2331000 3.796,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.796,78 0,00 0,00 RW Kornweg - SoPo BauGB 90% VMGSNr 132318 Konto 2331000 16.391,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.391,70 0,00 0,00 RW Stegener Weg - SoPo BauGB 90% Summen KArt 233* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74 Summen KGruppe 23* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74 Summen KKlasse 2* 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74 Summen Sonderposten 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74 © AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 4 von 5 Anlagenverzeichnis zur Schlussbilanz 2025 Mandant 3: Gemeinde Kayhude Anforderungsparameter Konto: Inventarnummer: Ring: Abgangsfiktion: VMGS: Vermögensart: Produkt: 53802 Dienststelle: Anschaffungs- und Herstellkosten Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. Zugänge im Abgänge im Umbuchungen im Abschreibungen Zuschreibungen Kumulierte am 31.12. des Stand am 31.12. des Vorjahres Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Abschreibungen Haushaltsjahres des Vorjahres Anlagevermögen (auch aus Vorjahren) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sonderposten Berechnung Vermögen Sachvermögen 415.240,63 0,00 0,00 0,00 5.526,30 0,00 325.035,62 90.205,01 95.731,31 - Sonderposten 77.778,36 0,00 0,00 0,00 75,96 0,00 75.880,58 1.897,78 1.973,74 +Geldvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - Kredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 +Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 =Gesamtvermögen 337.462,27 0,00 0,00 0,00 5.450,34 0,00 249.155,04 88.307,23 93.757,57 © AKDB, NKFW V04_1, Stand 19.10.2026, 08:21:41 Layout: Anlagenverzeichnis_doppisch Seite 5 von 5 PKU - Auswertung Produktkontenübersicht - NW Gemeinde Kayhude Anlage 8 Produktkontenübersicht nach Produkten - 2027 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung Produktgruppe 538 Abwasserbeseitigung Produkt 53802 Niederschlagswasserbeseitigung Konto Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung 2025 2026 2027 2028 2029 2030 1 2 3 4 5 6 7 Erträge und Aufwendungen Erträge 4321024 Niederschlagswassergebühren 12.101 20.600 20.600 20.600 20.600 20.600 Erläuterung : Gebührenanpassung ab 01.01.2026 4371000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für 76 0 0 0 0 0 Beiträge 4381000 Auflösung v. Sonderposten f. 8.082 8.000 3.400 0 0 0 Gebührenausgleichsrücklage 4482000 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen v. 10.297 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 Gemeinden, Anteil Straßenentwässerung Erläuterung : Verrechnung mit Gemeindestraßen 54101.52410000 Aufwendungen 5211000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 1.071 15.000 7.400 7.400 7.400 7.400 Anlagen Erläuterung : 2.000,00 € Baumpflege; 2.400,00 Trummenreinigung 1- 2x;Tiefbau 2027: 3.000,00 € Unterhaltung; Tiefbau 2028: Unterhaltung: 3.000,00 €; Tiefbau 2029: Unterhaltung: 3.000,00 € 5221000 Aufwendungen f. Unterhaltung des sonst. 6.029 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 unbeweglichen Vermögens Erläuterung : HHJ 2027: Unterhaltung 4.000,00 €; 5241000 Bewirtschaftung der Grundstücke und 287 300 300 300 300 300 baulichen Anlagen Erläuterung : HHJ 2027: GPV Alster Rönne 300,00 € 5431000 Geschäftsaufwendungen 330 500 500 500 500 500 5452000 Erstattungen an Gemeinden GV - 5.599 5.800 5.900 6.000 6.100 6.200 Verwaltungskosten Amt 5498000 Aufwendungen aus der Zuführung zur 8.581 0 0 0 0 0 Gebührenausgleichsrücklage 5711000 Abschreibungen Sachanlagen 5.526 7.700 13.700 13.700 13.700 13.700 Erläuterung : Verlängerung der Rest-ND von 25 Jahren für Einbau von Inlinern 5811000 Aufwendungen aus internen 1.069 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 Leistungsbeziehungen Summe Erträge 30.556 46.100 41.500 38.100 38.100 38.100 Summe Aufwendungen 28.492 35.000 33.500 33.600 33.700 33.800 Abgleich Produkt 53802 2.064 11.100 8.000 4.500 4.400 4.300 erstellt am 28.10.2026 Seite 1 von 2 Gemeinde Kayhude PKU - Auswertung Produktkontenübersicht - NW Produktkontenübersicht nach Produkten - 2027 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung Produktgruppe 538 Abwasserbeseitigung Produkt 53802 Niederschlagswasserbeseitigung Konto Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung 2025 2026 2027 2028 2029 2030 1 2 3 4 5 6 7 Aktiva Vermögenszugänge 0440000 Entwässerungs- und 0 240.000 405.000 0 0 0 Abwasserbeseitigungsanlagen Erläuterung : Sanierungskonzept: Regenwasserkanal (Waack&Dähn) 240.000€ aus 2026 Übertrag in 2027: 215.000€ 190.000€ in 2027 Restsumme für Umsetzung Summe Vermögenszugänge 0 240.000 405.000 0 0 0 Summe Vermögensabgänge 0 0 0 0 0 0 Abgleich Produkt 53802 0 240.000 405.000 0 0 0 Seite 2 von 2 erstellt am 28.10.2026 Übersicht über die anzusetzenden Über- und Unterschüsse Anlage 9 NW Gemeinde Kayhude, Über- (-) und Unterschüsse (+) Entstehungs- 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Summe jahr: ↓ 2018 -2.856,59 € -2.856,59 € 2019 -5.142,29 € -5.142,30 € -10.284,59 € 2020 -6.006,22 € -6.006,22 € -6.006,22 € -18.018,66 € 2021 5.690,19 € 5.690,19 € 5.690,19 € 17.070,57 € 2022 -4.616,00 € -4.616,00 € -4.616,00 € -13.848,00 € 2023 -3.466,24 € -3.466,24 € -3.466,23 € -10.398,71 € 2024 -3.954,63 € -3.954,63 € -3.954,63 € -11.863,89 € 2025 -2.860,24 € -2.860,24 € -2.860,23 € -8.580,71 € Summe: -14.005,10 € -5.458,33 € -4.932,03 € -2.392,05 € -12.036,87 € -10.281,10 € -6.814,87 € -2.860,23 € -58.780,58 € Überschuss: -14.005,10 € -11.148,52 € -10.622,22 € -8.082,24 € -12.036,87 € -10.281,10 € -6.814,87 € -2.860,23 € Unterschuss: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Die jeweiligen Jahresüber- oder Unterschüsse werden auf die drei Jahre nach deren Feststellung aufgeteilt. Die Über- oder Unterschüsse werden dann in der jeweiligen Kalkulation berücksichtigt. Stand: 11/2026 Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude vom xx.xx.2026 (Gebührensatzung Niederschlagswasserbeseitigung) Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), letzte Änderung durch Gesetz vom 26.03.2026 (GVOBl. 2026 Nr. 27), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6 Abs. 1-7, 8 Abs. 1- 9, 9 Abs. 1-6 und 9a Abs. 1-2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. 2019, S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2024 (GVOBl. S. 875, 927) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.12.2026 folgende Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude erlassen: Inhaltsübersicht I. Abschnitt: Grundlagen der Abgabenerhebung § 1 Öffentliche Einrichtungen § 2 Abgabenerhebung § 3 Kostenerstattungen II. Abschnitt: Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung § 4 Grundsätze der Gebührenerhebung § 5 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserwasserbeseitigung § 6 Erhebungszeitraum § 7 Gebührenpflicht § 8 Entstehung des Gebührenanspruchs § 9 Vorausleistungen § 10 Gebührenschuldner § 11 Fälligkeit § 12 Gebührensatz III. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 13 Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflicht § 14 Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung § 15 Datenverarbeitung § 16 Ordnungswidrigkeiten § 17 Inkrafttreten Seite 1 von 7 I. Abschnitt: Grundlagen der Abgabenerhebung § 1 Öffentliche Einrichtungen Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung für die Niederschlagswasser- beseitigung nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Satzung über die Niederschlags- wasserbeseitigung der Gemeinde Kayhude (Allgemeine Niederschlagswasserbeseiti- gungssatzung - ANS) für das Gebiet der Gemeinde Kayhude in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Abgabenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Vorhaltung und Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung Benutzungsgebühren. § 3 Kostenerstattungen (1) Die Gemeinde fordert Erstattung der Kosten bzw. Ersatz der Aufwendungen in tatsächlicher Höhe für besondere Leistungen, die nicht durch die Abgaben nach § 2 abgegolten sind. Zu diesen besonderen Leistungen zählen die Herstellung, Veränderung, Umlegung oder Beseitigung von Grundstücksanschlüssen, sofern diese Maßnahme von einem zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigten veranlasst worden ist. (2) Schuldner des Kostenerstattungsanspruchs ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder zur Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte oder Berechtigter ist. Dient der Grundstücks- anschluss der Entwässerung hinterliegender Grundstücke, ist Schuldner des Kostenerstattungsanspruches auch der Eigentümer oder der zur Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte des veranlassenden Grundstückes. Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Der Erstattungsan- spruch beginnt mit der Beendigung der Maßnahme. Die Maßnahme ist beendet, wenn der jeweilige Grundstücksanschluss betriebsfertigt hergestellt oder beseitigt ist. II. Abschnitt: Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung § 4 Grundsätze der Gebührenerhebung (1) Für die Vorhaltung und die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlags- wasserbeseitigungseinrichtungen und für die nach § 9 Abwasserabgabengesetz zu entrichtende Abwasserabgabe werden Niederschlagswassergebühren von der Gemeinde nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erhoben. Seite 2 von 7 (2) Niederschlagswassergebühren werden von der Gemeinde für die Grundstücke, die in die öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde einleiten oder in diese entwässern, erhoben. (3) In die Gebührenkalkulation gehen neben den Kosten für die eigenen Anlagen der Gemeinde auch laufende Kosten für die Nutzung von Anlagen Dritter, deren die Gemeinde sich zur Niederschlagswasserbeseitigung bedient, die Abschreibungen aus Baukostenzuschüssen für Anlagen Dritter (§ 5 Abs. 1 Satz 2) und Abschreibungen für der Gemeinde unentgeltlich übertragene Niederschlagswasser- beseitigungsanlagen, insbesondere aufgrund von Erschließungsverträgen, ein. Der Wert von unentgeltlich übergebenen Niederschlagswasseranlagen gilt für die Zinsberechnung als aus beitragsähnlichen Entgelten finanziert. § 5 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung (1) Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und befestigten Fläche auf dem Grundstück, von der Niederschlagswasser in die Niederschlagswasseranlagen gelangt, erhoben. Satz 1 gilt auch für Niederschlags- wasser, das nicht über den Grundstücksanschluss, sondern über öffentliche Straßenflächen oder über Entwässerungsanlagen der Gemeinde, die nicht Be- standteil der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung sind, in die Ab- wasseranlagen gelangt. Weiterhin gehört hierzu versickertes Niederschlagswasser aus Hausdrainagen. Je angefangene m² wird ein einheitlicher Gebührensatz fest- gelegt. Dies gilt nur dann, wenn Niederschlagswasser in das öffentliche Niederschlags- wassernetz der Gemeinde eingeleitet wird. (2) Für Hausdrainagen werden die angegebenen oder ermittelten m² der Keller- oder Erdgeschossfläche als gebührenfähige Fläche angesetzt. Je angefangene m² wird ein einheitlicher Gebührensatz festgelegt. (3) Änderungen der auf ihren Grundstücken im Bemessungszeitraum (Kalenderjahr) bebauten (und befestigten) sowie drainierten Flächen haben die Grundstücks- eigentümer unverzüglich, spätestens zum 31.01. des folgenden Jahres, zu erklären. Maßgebend für die Gebührenbemessung ist die bebaute und befestigte Fläche am 1. Dezember des Bemessungszeitraums (Kalenderjahr). Die Erklärung ist eine Abgabenerklärung im Sinne der Abgabenordnung. § 6 Erhebungszeitraum Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. § 7 Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht für Niederschlagswassergebühren der Gemeinde besteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Seite 3 von 7 Gemeinde angeschlossen ist und der öffentlichen Niederschlagswasserbeseiti- gungseinrichtung der Gemeinde von dem Grundstück Niederschlagswasser zugeführt wird. § 8 Entstehung des Gebührenanspruchs (1) Der Gebührenanspruch entsteht mit der Inanspruchnahme. Die Abrechnung entstandener Ansprüche erfolgt jährlich (§ 6); vierteljährlich werden Voraus- leistungen für schon entstandene Teilansprüche erhoben (§ 9). (2) Wechselt der Gebührenschuldner während des Jahres, entsteht der Anspruch damit für den abgelaufenen Teil des Jahres. Bis zur Anzeige des Wechsels sind der bisherige und der neue Gebührenschuldner Gesamtschuldner. § 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf die Gebühren verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. (2) Vorausleistungen werden mit je einem Viertel des Betrages nach Absatz 1 Satz 2 am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben. § 10 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und dinglich Nutzungs- berechtigten, bei Wohnungs- und Teileigentum die Wohnungs- und Teileigentümer. Gebührenpflichtig ist außerdem, wer die mit der öffentlichen Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gebotenen Leistungen in Anspruch nimmt. (2) Mehrere Eigentümer oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner. Das gilt auch für die Wohnungs- und Teileigentümer in einer Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Gebühren. § 11 Fälligkeit Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig; § 8 Abs. 2 bleibt unberührt. Seite 4 von 7 § 12 Gebührensatz (1) Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung je angefangene m² ange- schlossene Fläche an das öffentliche Niederschlagswassernetz beträgt pro Kalenderjahr 0,26 €. (2) Wird einer/einem Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer eines bebauten Grundstücks die Einleitung von Sickerwasser aus Drainagen in das Niederschlagswasserkanalnetz genehmigt, so sind hierfür besondere Gebühren zu entrichten. Sie betragen je angefangene m² Kellerfläche (soweit diese nicht zu ermitteln ist, die m² Fläche des Erdgeschosses), die drainiert wird 0,26 € pro Kalenderjahr. (3) Wenn die Gebührentatbestände gem. der Absätze (1) und (2) eintreten, wird die drainierte Fläche zu der angeschlossenen Fläche für die Niederschlagswasser- beseitigung addiert und die Gesamtfläche auf angefangene m² gerundet. Der Gebührensatz beträgt je m² angeschlossene Fläche 0,26 € pro Kalenderjahr. III. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 13 Auskunfts-, Anzeige- und Duldungspflicht Die Abgabenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Fest- setzung und Erhebung der Abgaben nach dieser Satzung erforderlich ist. Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Gemeinde sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen (z. B. Zisternen mit oder ohne Überlauf), so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich der Gemeinde schriftlich anzuzeigen; dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. Beauftragte der Gemeinde dürfen nach Maßgabe der Abgabenordnung Grundstücke betreten, um Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhebung festzustellen oder zu überprüfen; die Abgabenpflichtigen haben dies zu ermöglichen. § 14 Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung (1) Beantragt die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks, der oder die zur Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte oder eine sonstige berechtigte Person eine der in Absatz 2 genannten Leistungen, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Antragsteller ist auch Schuldner der gem. Abs. 2 festzusetzenden Gebühr. (2) Eine Verwaltungsgebühr wird erhoben und nach Abschluss der Leistung sowie Festsetzung durch die Gemeinde fällig bei Seite 5 von 7 a) Prüfung und Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung einschließlich An- schluss des Grundstückes an die öffentliche Niederschlagswasseranlage: 50 – 150 Euro b) Auszüge aus der Anlagendokumentation der öffentlichen Niederschlagswasser- anlage: 17 – 150 Euro In den Fällen der Buchstaben a), und b) wird die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit des notwendigen Umfangs der Bearbeitung und der Art der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt. § 15 Datenverarbeitung (1) Zur Ermittlung der Abgabenpflichten und zur Festsetzung der Abgaben im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch der Gemeinde bekannt geworden sind, sowie aus dem Grundbuch, den Unterlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde und des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde darf sich diese Daten von den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen und zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten. (2) Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Abgabenpflichtigen und der nach Absatz 1 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Abgabenpflichtigen mit den für die Abgabenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten. § 16 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach §§ 5 Abs. 1 und 13 der Satzung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes. § 17 Inkrafttreten (1) Diese Abgabensatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Kayhude über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Kayhude vom 14.12.2022 inklusive der Änderungssatzungen außer Kraft. (3) Soweit Abgabenansprüche vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, gelten die dafür maßgebenden Regelungen. Seite 6 von 7 (4) Soweit Beitragsansprüche vor der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung aber nach dem Inkrafttreten oder vorgesehenen Inkrafttreten der Satzung nach Abs. 2 entstanden sind, werden die Beitragspflichtigen nicht ungünstiger gestellt als nach der bisherigen Satzung. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Kayhude, den XX.12.2026 (L. S.) _________________________ Bürgermeister Seite 7 von 7

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