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Wahl der stellv. Ortsbürgermeister/-innen gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAdelebsen
Datum2026-11-12
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FLECKEN ADELEBSEN Adelebsen, 05.10.2026 Der Bürgermeister Az.: -re- Drucksache Nr. 41/26 Betreff: Wahl der stellv. Ortsbürgermeister/-innen gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG Beschlussfassung: Ortsräte am öffentlich Kategorisierung der Drucksache: Haushaltsrechtliche Hinweise: Haushaltsrelevanz: Ja Nein Haushaltsmittel stehen zur Verfügung - Produkt Anschaffungskosten (geplant) € Nutzungsdauer bei Investitionen Jahre Folgekosten (Einschätzung) € Vorlage Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte den Vertreter/ die Vertreterin des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin, der/ die die Bezeichnung „Stellvertretender Ortsbürgermeister/ Stellvertretende Ortsbürgermeisterin“ führt. Wie bisher kann der Ortsrat auch mehrere Ver- treter des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin wählen; § 61 NKomVG gilt entspre- chend. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Einschätzung der Klimarelevanz Klimarelevant Ja Nein Beschlussvorschlag: Der Ortsrat wählt mit ..... das Ortsratsmitglied .................. zum stellvertretenden Ortsbürgermeister/ zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der Ortschaft ....................... gez. Frase Seite 1 von 1

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