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Wahl der stellv. Ortsbürgermeister/-innen gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Adelebsen |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FLECKEN ADELEBSEN Adelebsen, 05.10.2026
Der Bürgermeister Az.: -re-
Drucksache Nr. 41/26
Betreff: Wahl der stellv. Ortsbürgermeister/-innen gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG
Beschlussfassung: Ortsräte am
öffentlich
Kategorisierung der Drucksache:
Haushaltsrechtliche Hinweise:
Haushaltsrelevanz: Ja Nein
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
- Produkt
Anschaffungskosten (geplant) €
Nutzungsdauer bei Investitionen Jahre
Folgekosten (Einschätzung) €
Vorlage
Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte den Vertreter/ die Vertreterin des Ortsbürgermeisters/
der Ortsbürgermeisterin, der/ die die Bezeichnung „Stellvertretender Ortsbürgermeister/
Stellvertretende Ortsbürgermeisterin“ führt. Wie bisher kann der Ortsrat auch mehrere Ver-
treter des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin wählen; § 61 NKomVG gilt entspre-
chend.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied.
Einschätzung der Klimarelevanz
Klimarelevant Ja Nein
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat wählt mit ..... das Ortsratsmitglied .................. zum stellvertretenden Ortsbürgermeister/
zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der Ortschaft .......................
gez. Frase
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