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Bebauungsplan Am Busbahnhof: Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung mit örtlichen Bauvorschriften und frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeTodtnau
Datum2026-11-05
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Sachverhalt: Bebauungsplan „Am Busbahnhof“ Beschluss zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Beschluss zur Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung Anlass der Planung: Das Sanierungsgebiet zwischen dem Busbahnhof, der L 126, dem Schönenbach und der B317 ist gekennzeichnet durch Leerstände, schlechte Gebäudesubstanz und eine unbefriedigende Erschließungssituation. Die Gemengelage aus Wohngebäuden und gewerblichen Nutzungen weist neben den städtebaulichen Missständen zugleich ein hohes Nachverdichtungspotenzial auf. Die Stadt Todtnau hat die Potenziale frühzeitig erkannt und beabsichtigt im Rahmen der Stadtsanierung, das Areal „Am Busbahnhof“ einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Zur Neuordnung des Stadtquartiers wurde bereits im Jahr 2022 im Gemeinderat ein Rahmenplan verabschiedet, der die Umstrukturierung des Busbahnhofs, die Errichtung einer neuen Feuerwache, die Ansiedlung eines zeitgemäßen Lebensmittelmarkts, die Entwicklung von weiteren Bauplätzen sowie eine effiziente Erschließung des Gebiets vorsieht. Die Planung wurde auf der Grundlage des Rahmenplans fortgeführt und mit den Beteiligten Eigentümern und Betreibern abgestimmt. Im Sommer 2026 wurde mit den Bauarbeiten für die neue Feuerwache sowie mit dem Rückbau des bestehenden Busbahnhofs begonnen. Im nächsten Schritt soll nun die Erschließung des Areals neu geordnet und eine planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarkts, der den bestehenden kleinflächigen Lebensmittelmarkt am Standort ersetzt, geschaffen werden. In Abstimmung mit dem Marktbetreiber wurde ein flächensparendes Konzept für das Areal entwickelt, das einen Lebensmittelmarkt mit 1.380 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss ermöglicht. Die Anlieferung, das Lager und die Personalräume können durch die Erschließung in Hanglage im Sockelgeschoss untergebracht werden. Die Stadt Todtnau möchte die Entwicklungsabsichten des Marktbetreibers unterstützen und damit die örtliche Nahversorgung nachhaltig sichern. Gleichzeitig ist die Stadt bestrebt, im Sinne der Innenentwicklung und zu Sicherung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Osten des Plangebiets weitere Bauplätze auszuweisen. Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts soll der Bebauungsplan „Am Busbahnhof“ aufgestellt werden. Lage des Plangebiets: Das Plangebiet (ca. 0,96 ha) befindet sich in exponierter Lage am südwestlichen Siedlungsrand von Todtnau in unmittelbarer Nähe zu den beiden Fernstraßen L126 und B317 (Schönauer Straße). Im Norden wird das Plangebiet durch die Meinrad-Thoma-Straße begrenzt, im Osten verläuft der Schönenbach. Südlich des Gebiets befinden sich überwiegend gewerblich genutzte Flächen. Unmittelbar angrenzend im Osten befindet sich der Standort der neuen Feuerwehr, nordöstlich grenzt der Standort des alten sowie des geplanten Busbahnhofs an. Innerhalb des Geltungsbereichs fällt das Gelände von Norden nach Süden um rund 4 m ab. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der folgenden Abbildung: Abgrenzungsplan Planungsverfahren Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, der Nachverdichtung und der Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen. Er wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Im 13a-Verfahren kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Es soll jedoch an einem zweistufigen Verfahren festgehalten und eine freiwillige frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Anlagen Planzeichnung Bebauungsvorschriften Begründung Umweltbelange nach § 13 BauGB Artenschutzrechtliche Prüfung Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 und Anlage 1 UVPG Gutachterliche Stellungnahme Einzelhandel Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Am Busbahnhof“ nach § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat billigt den Planvorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Am Busbahnhof“ und beschließt die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §3 (1) und § 4(1) BauGB i.V. m. § 13a BauGB. Finanzielle Auswirkungen: Kostendeckung durch Mittel für Bauleitplanung im Haushalthaltsplan.

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