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Leistung von freiwilligen Versorgungsleistungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Bellheim
Datum2026-11-04
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Sachbearbeiter/in: Markus Seither Aktenzeichen: 023-44003-12 / MS Datum: 22.10.2026 Drucksachen-Nr.: VG-Rat 60/2026 Anlagen: Sitz u ngs vor l age TOP: Leistung von freiwilligen Versorgungsleistungen Gremium Öffentlichkeitsstatus Datum TOP Ergebnis Verbandsgemeinderat Bellheim öffentlich 04.11.2026 4 SACHVERHALT: Für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Verbandsgemeinde Bellheim werden an die Versorgungskasse bei der Pfälzischen Pensionsanstalt (=PPA) sog. Pflichtversorgungsleistungen gezahlt. Neben den laufenden Versorgungsleistungen hat die PPA bereits im Jahr 2013 dringend empfohlen, zusätzliche Rücklagen in Form freiwilliger Leistungen zur Finanzierung künftiger Versorgungsverpflichtungen zu bilden. Dieser Empfehlung wurde seit dem Jahr 2013 jährlich durch die Zuführung einer zusätzlichen Rücklage in Höhe von 100.000 EUR Rechnung getragen. Es wurde vereinbart, dass die zusätzliche freiwillige Rücklage nur dann gebildet wird, wenn der Haushalt ausgeglichen ist bzw. die Haushalts- und Finanzlage der Verbandsgemeinde dies zulässt. Für das Haushaltsjahr 2026 stellt sich die Haushaltsentwicklung bislang weitgehend positiv dar. Insoweit wird auch auf die regelmäßigen Berichtspflichten und die hierzu vorliegenden Erkenntnisse zur Haushaltsentwicklung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die Haushalts- und Finanzlage die Zuführung zur freiwilligen Rücklage im Jahr 2026 zulässt. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, auch für das Jahr 2026 eine zusätzliche freiwillige Rücklage in Höhe von 100.000 EUR bei der PPA zur Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen zu bilden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 100.000,-- EUR BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Verbandsgemeinderat beschließt auch im Jahr 2026 die Einzahlung von 100.000,-- EUR in eine Sonderrücklage zur Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen einzuzahlen. Die Mittel in Höhe von 100.000,-- EUR werden außerplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt.

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