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Leistung von freiwilligen Versorgungsleistungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bellheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sachbearbeiter/in: Markus Seither
Aktenzeichen: 023-44003-12 / MS
Datum: 22.10.2026
Drucksachen-Nr.: VG-Rat 60/2026
Anlagen:
Sitz u ngs vor l age
TOP: Leistung von freiwilligen Versorgungsleistungen
Gremium Öffentlichkeitsstatus Datum TOP Ergebnis
Verbandsgemeinderat Bellheim öffentlich 04.11.2026 4
SACHVERHALT:
Für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Verbandsgemeinde Bellheim werden an die
Versorgungskasse bei der Pfälzischen Pensionsanstalt (=PPA) sog. Pflichtversorgungsleistungen gezahlt.
Neben den laufenden Versorgungsleistungen hat die PPA bereits im Jahr 2013 dringend empfohlen,
zusätzliche Rücklagen in Form freiwilliger Leistungen zur Finanzierung künftiger Versorgungsverpflichtungen
zu bilden. Dieser Empfehlung wurde seit dem Jahr 2013 jährlich durch die Zuführung einer zusätzlichen
Rücklage in Höhe von 100.000 EUR Rechnung getragen.
Es wurde vereinbart, dass die zusätzliche freiwillige Rücklage nur dann gebildet wird, wenn der Haushalt
ausgeglichen ist bzw. die Haushalts- und Finanzlage der Verbandsgemeinde dies zulässt.
Für das Haushaltsjahr 2026 stellt sich die Haushaltsentwicklung bislang weitgehend positiv dar. Insoweit wird
auch auf die regelmäßigen Berichtspflichten und die hierzu vorliegenden Erkenntnisse zur
Haushaltsentwicklung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die Haushalts- und
Finanzlage die Zuführung zur freiwilligen Rücklage im Jahr 2026 zulässt.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, auch für das Jahr 2026 eine zusätzliche freiwillige Rücklage in
Höhe von 100.000 EUR bei der PPA zur Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen zu bilden.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:
Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 100.000,-- EUR
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Verbandsgemeinderat beschließt auch im Jahr 2026 die Einzahlung von 100.000,-- EUR in eine
Sonderrücklage zur Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen einzuzahlen. Die Mittel in Höhe von
100.000,-- EUR werden außerplanmäßig durch liquide Mittel bereitgestellt.
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