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Bericht zur Haushaltslage zum 30.09.2026 nach § 21 GemHVO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Bellheim
Datum2026-11-04
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Dokument

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Sachbearbeiter/in: Weichao Xu Aktenzeichen: 901-20 / Datum: 08.10.2026 Drucksachen-Nr.: VG-Rat 57/2026 Anlagen: 1 Sitz u ngs vor l age TOP: Bericht zur Haushaltslage zum 30.09.2026 nach § 21 GemHVO Gremium Öffentlichkeitsstatus Datum TOP Ergebnis Verbandsgemeinderat Bellheim öffentlich 04.11.2026 1 SACHVERHALT: Gemäß § 21 GemHVO ist nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde, in der Regel jedoch halbjährlich, der Gemeinderat über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Entsprechend der Verordnungsvorschrift ist die Berichterstattung zum 30. Juni und zum 30. September eines jeden Jahres vorgesehen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 stellen die öffentlichen Haushalte und insbesondere die Kommunen weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Geopolitische Unsicherheiten, die anhaltenden Anforderungen der Energie- und Klimawende, steigende Sozialausgaben sowie der weiterhin bestehende Fachkräftemangel beeinflussen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die kommunalen Haushalte nachhaltig. Die Inflationsrate in Deutschland hat sich im Mai 2026 gegenüber den Vormonaten leicht abgeschwächt und lag nach vorläufigen Angaben bei 2,6 %. Preissteigerungen waren insbesondere im Energiebereich zu verzeichnen. Die Energiepreise lagen im Mai 2026 um 6,6 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und wirkten damit weiterhin inflationstreibend. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 182 des Statistischen Bundesamtes vom 29. Mai 2026) Auch die Ergebnisse der 170. Steuerschätzung verdeutlichen die weiterhin angespannte finanzielle Situation der Kommunen. Die aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und der daraus resultierenden gedämpften Wachstumserwartungen nach unten korrigierten Steuerprognosen wirken sich unmittelbar auf die kommunalen Einnahmeerwartungen aus. Zwar wird für die kommenden Jahre weiterhin von steigenden Steuereinnahmen ausgegangen, jedoch bleibt deren Wachstum hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück. Gleichzeitig erschweren insbesondere die weiterhin überdurchschnittlich steigenden Aufwendungen für soziale Leistungen, Kindertagesbetreuung, Schulen, Infrastrukturmaßnahmen, Energie sowie Personal eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zu den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung, Nr. 09/2026) Die beiliegende Aufstellung zeigt die Veränderungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben der Ortsgemeinde. Dabei wurde das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2026 sorgfältig geschätzt. Einige Dinge sind hervorzuheben: Anteil an der Einkommensteuer Der Anteil an der Einkommensteuer stellt für die angehörigen Ortsgemeinden die wichtigste Einnahmequelle dar. - 2 - Nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist seit dem Jahr 2022 wieder eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Im Jahr 2022 erhielten die Gemeinden rund 7,92 Mio. EUR. Im Jahr 2023 stieg der Gemeindeanteil auf rund 8,26 Mio. EUR und damit um 4,38 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2024 erhöhte sich das Aufkommen auf rund 8,41 Mio. EUR (+1,73 %), bevor im Jahr 2025 ein deutlicher Anstieg auf rund 8,95 Mio. EUR (+6,50 %) verzeichnet wurde. Auch im Jahr 2026 setzt sich die positive Entwicklung fort. In den ersten zwei Quartalen lag das Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rund 2,31 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum 2025. Gewerbesteuer Das Gewerbesteueraufkommen in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bellheim zeigt sich derzeit uneinheitlich und ist insgesamt als volatil zu bewerten. In der Ortsgemeinde Bellheim liegen die aktuellen Gewerbesteuereinnahmen sowohl über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre als auch über den im Haushalt veranschlagten Ansätzen. Demgegenüber verzeichnen die Ortsgemeinden Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam derzeit Gewerbesteuereinnahmen, die unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. In der Ortsgemeinde Ottersheim übersteigen die aktuellen Einnahmen jedoch bereits die im Haushalt veranschlagten Ansätze. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das endgültige Jahresergebnis durch mögliche Anpassungen bei den Vorauszahlungen sowie durch abschließende Gewerbesteuerveranlagungen noch verändern kann. Kreisumlage Mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kreisverwaltung Germersheim vom 25.06.2025 wurde die Kreisumlage um 0,5 % auf 47 % erhöht. Hier bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich die Kreisumlage in den kommenden Haushaltsjahren entwickelt. Mit Bescheid vom 26.08.2026, eingegangen am 01.09.2026, hat die Kreisverwaltung Germersheim die Kreisumlage für das Jahr 2026 festgesetzt. Die Kreisumlage für die Verbandsgemeinde Bellheim beträgt 72.317,00 EUR. Verbandsgemeindeumlage Der Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage betrug im Zeitraum von 2014 bis 2023 konstant 30,0 %. Seit dem Haushaltsjahr 2024 wurde dieser Umlagesatz um 2 Punkte auf 32 % erhöht. Ob dieser Hebesatz auch für die kommenden Jahre gehalten werden kann, bleibt abzuwarten. Mit Bescheid vom 25.08.2026 wird die Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Bellheim festgesetzt. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 5.382.844,00 EUR. Angesichts der laufenden und noch bevorstehenden Sanierungsarbeiten sowie notwendigen Investitionsmaßnahmen ist es unerlässlich, die Verbandsgemeinde mit entsprechenden Finanzierungsmitteln auszustatten. Derzeit ist keine weitere Umlageerhöhung geplant. Wesentliche unvorhergesehene Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben könnten jedoch eine weitere Umlageerhöhung bedingen. - 3 - Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen zählen zu den allgemeinen Zuweisungen und sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kommunen. Im Haushaltsjahr 2026 ist für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A der Schwellenwert von 76 % nach § 13 Abs. 2 LFAG in Höhe von voraussichtlich 1.128,36 Euro anzusetzen. Der Ausgleichssatz beträgt 90 % des Unterschiedsbetrages zu der je Einwohner ermittelten Steuerkraftmesszahl der Gemeinde. Die neue Schlüsselzuweisung B nach § 14 LFAG berücksichtigt als Gesamtansatz neben dem Hauptansatz nach § 15 Abs. 3 LFAG insgesamt zwei relevante Nebenansätze: - Schulansatz (§ 15 Abs. 4 Nr. 2 LFAG); - Ansatz für Kindertagesbetreuung(§ 15 Abs. 4 Nr. 3 LFAG) Die Verbandsgemeinde Bellheim erhält Schlüsselzuweisungen B für Nebenansätze, darunter auch für den Schulansatz der Grundschule Ottersheim-Knittelsheim. Dieser Anteil der Schlüsselzuweisungen B wird gemäß § 32 Absatz 2 LFAG am Ende des Jahres auf Basis des Schulansatzes der gemeinsamen Grundschule anteilig an die beiden Ortsgemeinden Ottersheim und Knittelsheim weitergeleitet. Außerhalb der Nebenansätze der Schlüsselzuweisung B werden allgemeine Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte (§ 19 LFAG) gewährt. Hiervon sind derzeit ausschließlich die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Bellheim betroffen. Der Gesamtansatz wird aus der Summe der Ansätze für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte gebildet. Die beiliegende Aufstellung basiert auf den vorläufigen Steuerkraftzahlen sowie den bisher bekannt gegebenen Werten für das Jahr 2026. Daten aus Haushaltsplan 2026: Fehlbetrag des Ergebnishaushalts 2026 (Zeile E 23) -651.525,00 € 62.150,00 € Überschuss im Finanzhaushalt 2026 in Zeile F 23 (lfd. Ein- und Ausgaben) -5.373.850,00 € Fehlbedarf im Finanzhaushalt 2026 in Zeile F 34 (insgesamt) FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Verbandsgemeinderat Bellheim nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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