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Bericht zur Haushaltslage zum 30.09.2026 nach § 21 GemHVO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bellheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sachbearbeiter/in: Weichao Xu
Aktenzeichen: 901-20 /
Datum: 08.10.2026
Drucksachen-Nr.: VG-Rat 57/2026
Anlagen: 1
Sitz u ngs vor l age
TOP: Bericht zur Haushaltslage zum 30.09.2026 nach § 21 GemHVO
Gremium Öffentlichkeitsstatus Datum TOP Ergebnis
Verbandsgemeinderat Bellheim öffentlich 04.11.2026 1
SACHVERHALT:
Gemäß § 21 GemHVO ist nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde, in der Regel jedoch halbjährlich,
der Gemeinderat über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Entsprechend der
Verordnungsvorschrift ist die Berichterstattung zum 30. Juni und zum 30. September eines jeden Jahres
vorgesehen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 stellen die öffentlichen Haushalte und insbesondere
die Kommunen weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Geopolitische Unsicherheiten, die anhaltenden
Anforderungen der Energie- und Klimawende, steigende Sozialausgaben sowie der weiterhin bestehende
Fachkräftemangel beeinflussen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die kommunalen Haushalte
nachhaltig.
Die Inflationsrate in Deutschland hat sich im Mai 2026 gegenüber den Vormonaten leicht abgeschwächt und
lag nach vorläufigen Angaben bei 2,6 %. Preissteigerungen waren insbesondere im Energiebereich zu
verzeichnen. Die Energiepreise lagen im Mai 2026 um 6,6 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und
wirkten damit weiterhin inflationstreibend. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 182 des Statistischen Bundesamtes
vom 29. Mai 2026)
Auch die Ergebnisse der 170. Steuerschätzung verdeutlichen die weiterhin angespannte finanzielle Situation
der Kommunen. Die aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und der daraus resultierenden
gedämpften Wachstumserwartungen nach unten korrigierten Steuerprognosen wirken sich unmittelbar auf
die kommunalen Einnahmeerwartungen aus. Zwar wird für die kommenden Jahre weiterhin von steigenden
Steuereinnahmen ausgegangen, jedoch bleibt deren Wachstum hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück.
Gleichzeitig erschweren insbesondere die weiterhin überdurchschnittlich steigenden Aufwendungen für
soziale Leistungen, Kindertagesbetreuung, Schulen, Infrastrukturmaßnahmen, Energie sowie Personal eine
nachhaltige Haushaltskonsolidierung. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zu den
Ergebnissen der 170. Steuerschätzung, Nr. 09/2026)
Die beiliegende Aufstellung zeigt die Veränderungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben der
Ortsgemeinde. Dabei wurde das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2026 sorgfältig geschätzt.
Einige Dinge sind hervorzuheben:
Anteil an der Einkommensteuer
Der Anteil an der Einkommensteuer stellt für die angehörigen Ortsgemeinden die wichtigste
Einnahmequelle dar.
- 2 -
Nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist seit dem Jahr 2022 wieder eine positive Entwicklung
zu verzeichnen. Im Jahr 2022 erhielten die Gemeinden rund 7,92 Mio. EUR. Im Jahr 2023 stieg der
Gemeindeanteil auf rund 8,26 Mio. EUR und damit um 4,38 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2024
erhöhte sich das Aufkommen auf rund 8,41 Mio. EUR (+1,73 %), bevor im Jahr 2025 ein deutlicher
Anstieg auf rund 8,95 Mio. EUR (+6,50 %) verzeichnet wurde.
Auch im Jahr 2026 setzt sich die positive Entwicklung fort. In den ersten zwei Quartalen lag das
Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rund 2,31 % über dem
entsprechenden Vorjahreszeitraum 2025.
Gewerbesteuer
Das Gewerbesteueraufkommen in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bellheim zeigt sich
derzeit uneinheitlich und ist insgesamt als volatil zu bewerten.
In der Ortsgemeinde Bellheim liegen die aktuellen Gewerbesteuereinnahmen sowohl über dem
Durchschnitt der vergangenen drei Jahre als auch über den im Haushalt veranschlagten Ansätzen.
Demgegenüber verzeichnen die Ortsgemeinden Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam derzeit
Gewerbesteuereinnahmen, die unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. In der
Ortsgemeinde Ottersheim übersteigen die aktuellen Einnahmen jedoch bereits die im Haushalt
veranschlagten Ansätze.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das endgültige Jahresergebnis durch mögliche Anpassungen
bei den Vorauszahlungen sowie durch abschließende Gewerbesteuerveranlagungen noch verändern
kann.
Kreisumlage
Mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kreisverwaltung Germersheim vom 25.06.2025 wurde
die Kreisumlage um 0,5 % auf 47 % erhöht. Hier bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich die
Kreisumlage in den kommenden Haushaltsjahren entwickelt.
Mit Bescheid vom 26.08.2026, eingegangen am 01.09.2026, hat die Kreisverwaltung Germersheim die
Kreisumlage für das Jahr 2026 festgesetzt. Die Kreisumlage für die Verbandsgemeinde Bellheim beträgt
72.317,00 EUR.
Verbandsgemeindeumlage
Der Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage betrug im Zeitraum von 2014 bis 2023 konstant 30,0 %.
Seit dem Haushaltsjahr 2024 wurde dieser Umlagesatz um 2 Punkte auf 32 % erhöht. Ob dieser Hebesatz
auch für die kommenden Jahre gehalten werden kann, bleibt abzuwarten.
Mit Bescheid vom 25.08.2026 wird die Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Bellheim
festgesetzt. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt
5.382.844,00 EUR.
Angesichts der laufenden und noch bevorstehenden Sanierungsarbeiten sowie notwendigen
Investitionsmaßnahmen ist es unerlässlich, die Verbandsgemeinde mit entsprechenden
Finanzierungsmitteln auszustatten. Derzeit ist keine weitere Umlageerhöhung geplant. Wesentliche
unvorhergesehene Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben könnten jedoch eine weitere
Umlageerhöhung bedingen.
- 3 -
Schlüsselzuweisungen
Schlüsselzuweisungen zählen zu den allgemeinen Zuweisungen und sind ein wesentlicher Bestandteil
der Finanzierung der Kommunen.
Im Haushaltsjahr 2026 ist für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A der Schwellenwert von 76 %
nach § 13 Abs. 2 LFAG in Höhe von voraussichtlich 1.128,36 Euro anzusetzen. Der Ausgleichssatz beträgt
90 % des Unterschiedsbetrages zu der je Einwohner ermittelten Steuerkraftmesszahl der Gemeinde.
Die neue Schlüsselzuweisung B nach § 14 LFAG berücksichtigt als Gesamtansatz neben dem
Hauptansatz nach § 15 Abs. 3 LFAG insgesamt zwei relevante Nebenansätze:
- Schulansatz (§ 15 Abs. 4 Nr. 2 LFAG);
- Ansatz für Kindertagesbetreuung(§ 15 Abs. 4 Nr. 3 LFAG)
Die Verbandsgemeinde Bellheim erhält Schlüsselzuweisungen B für Nebenansätze, darunter auch für
den Schulansatz der Grundschule Ottersheim-Knittelsheim. Dieser Anteil der Schlüsselzuweisungen B
wird gemäß § 32 Absatz 2 LFAG am Ende des Jahres auf Basis des Schulansatzes der gemeinsamen
Grundschule anteilig an die beiden Ortsgemeinden Ottersheim und Knittelsheim weitergeleitet.
Außerhalb der Nebenansätze der Schlüsselzuweisung B werden allgemeine Zuweisungen für
Stationierungsgemeinden und zentrale Orte (§ 19 LFAG) gewährt. Hiervon sind derzeit ausschließlich
die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Bellheim betroffen. Der Gesamtansatz wird aus der
Summe der Ansätze für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte gebildet.
Die beiliegende Aufstellung basiert auf den vorläufigen Steuerkraftzahlen sowie den bisher bekannt
gegebenen Werten für das Jahr 2026.
Daten aus Haushaltsplan 2026:
Fehlbetrag des Ergebnishaushalts 2026 (Zeile E 23) -651.525,00 €
62.150,00 €
Überschuss im Finanzhaushalt 2026 in Zeile F 23 (lfd. Ein- und Ausgaben)
-5.373.850,00 €
Fehlbedarf im Finanzhaushalt 2026 in Zeile F 34 (insgesamt)
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Verbandsgemeinderat Bellheim nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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