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Schmutzwassergebühren, hier: Vorkalkulation für das Jahr 2027 und 5. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Bad Oldesloe-Land
Datum2026-11-12
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Beschlussvorlage Gemeinde Neritz Beratungsfolge Datum TOP Öffentlichkeit Finanzausschuss Neritz 12.11.2026 5. öffentlich Gemeindevertretung Neritz 08.12.2026 öffentlich Zuständige Abteilung Vorlagen-Nr. Bauabteilung 12/2026 Schmutzwassergebühren, hier: Vorkalkulation für das Jahr 2027 und 5. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Neritz (Schmutzwassergebührensatzung) zu erlassen. Mit dem Erlass der Satzung wird ab dem 01.01.2027 die Zusatzgebühr von 6,63 EUR auf 7,81 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser angepasst. 1.) Sachverhalt / Problemstellung Die Gemeinde Neritz betreibt die zentrale Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung. Die entsprechende Gebühr soll nach den gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich kostendeckend erhoben werden. Die seit dem 01.01.2026 geltende Zusatzgebühr (je m³) wäre annähernd kostendeckend. Allerdings zeigen die Kosten der aktuell laufenden Entschlammungsmaßnahme auf, dass die Rückstellung für die kommende Entschlammung (wiederum in ca. 10 Jahren) mit neu EUR 16.500 p.a. - und somit höher - angesetzt werden sollte. Die so in der beigefügten Kalkulation errechnete Zusatzgebühr beläuft sich auf EUR 6,81 je m³. Der Schlamm entsteht nicht im Räumungsjahr, sondern kontinuierlich durch die laufende Schmutzwassereinleitung. Insofern sollen die anteiligen Kosten für die spätere Entschlammung periodengerecht im Jahr der Entstehung mit den aktuell zu rechnenden Entsorgungskosten vom jeweiligen Nutzer und somit Gebührenzahler angesammelt werden (Verursachungsprinzip). Besondere Aufwandspositionen sind in 2027 nicht geplant. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der zentralen Abwasserbetreuung vor, dass als investive Maßnahme der Ablauf in die Beste so verändert wird, dass bei einem hohen Pegelstand bzw. Starkregenereignisse künftig kein Rückstau entsteht. Dies hat auf die Schmutzwassergebühr im Jahr 2027 keinen unmittelbaren Einfluss. Es stellt sich allerdings die Frage, wie die aktuell laufende Entschlammungsmaßnahmen mit Stand jetzt ermittelten Kosten in Höhe von rund EUR 165.000 finanziert werden soll. Eingeplant war ursprünglich eine Entschlammung mit einem Kostenvolumen von EUR 100.000. In dem Zusammenhang wird die gebildete Rückstellung in Höhe von EUR 91.777,63 aufgelöst. Gemäß unserer Hochrechnung wird sich die Unterdeckung für das Jahr 2026 danach auf rund EUR 50.000 belaufen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2026 könnte die Unterdeckung als negative Gebührenausgleichsrücklage auf die Schmutzwassergebühren der Jahre 2028 bis 2030 umgelegt werden. Neben dem Gebührensprung (bei ca. 12.000 m³ abgerechneter Schmutzwassermenge entspricht das bei Verteilung auf drei Jahre 1,39 EUR zusätzlich je m³) gilt zu beachten, dass bis zum 31.12.2030 eine Kanalinspektion, erstmals mit Verfilmung der Grundstücksanschlüsse, zu erfolgen hat. Hier werden - bei Umrechnung vergleichbarer Maßnahmen anderer Gemeinden im Amtsgebiet - für den Schmutzwasserbereich nochmals ganz grob ermittelt EUR 50.000 eingeplant werden müssen, die dann wiederum wieder als negative Gebührenausgleichsrücklage auf weitere Folgejahre verteilt würden. Der Vorschlag der Verwaltung lautet insofern dahingehend, da der Auftrag für die Teichklärentschlammung erteilt ist und ein daraus resultierendes Defizit klar absehbar ist, die nicht aus der Rückstellung gedeckten Kosten auf vier Jahre zu verteilen und deshalb die Zusatzgebühr bereits ab dem Jahr 2027 um einen weiteren Anteil von EUR 1 zu erhöhen, d.h. eine Zusatzgebühr je m³ in Höhe von insgesamt EUR 7,81 zu erheben. 2.) Lösungsmöglichkeit / Fragestellung Die Teichklärentschlammung wird bereits durchgeführt und die Kanalinspektion ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen, insofern sind die Umsetzungen alternativlos. 3.) Alternativen und Finanzielle Auswirkungen / Deckungsvorschlag Die Schmutzwassergebühr wurde in der Vergangenheit geringgehalten und war somit häufiger nicht kostendeckend. So betrug die Zusatzgebühr während der vorangehenden Kanalinspektion vor gut 12 Jahren noch EUR 1,95. Das in den Jahren 2011 bis 2013 aufgelaufene Defizit von knapp EUR 47.000 wurde nicht auf die Gebührenzahler umgelegt, sondern vom allgemeinen Haushalt getragen. Ebenso wurde auf die Bildung einer Rückstellung für die Teichklärentschlammung verzichtet. Die letzte Entschlammung erfolgte im Jahr 2016. In dem Jahr wurde eine Unterdeckung in Höhe von EUR 46.250 erwirtschaftet. Das Defizit wurde bis zum Jahr 2018 vorgetragen bzw. hat sich auf EUR 47.775 geringfügig erhöht. Es wurde dann entschieden, das Defizit erneut aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen und stattdessen wurde seit 2018 eine Rückstellung für die nun laufende Maßnahme gebildet. Da sich die Kosten ziemlich genau verdreifacht haben, war diese Rückstellungsbildung in der Nachschau betrachtet zu gering. Die Kosten können im Rahmen einer negativen Gebührenausgleichsrücklage über die drei Folgejahre nach dem festgestellten Jahresabschluss verteilt werden. Ebenso wäre eine erneute (teilweise) Übernahme aus dem allgemeinen Haushalt grundsätzlich denkbar. Dann erübrigt sich der Verwaltungsvorschlag, die Zusatzgebühr um einen zusätzlichen Euro zu erhöhen. Ebenso ist denkbar, das Jahresergebnis 2026 vor einer endgültigen Entscheidung zunächst abzuwarten und das im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellte Defizit auf die Jahre 2028-2030 zu verteilen oder eben diese Entscheidung zu vertragen. Auch dann erübrigt sich der Verwaltungsvorschlag wie vorgenannt. Die von der Gemeindevertretung in Auftrag gegebene Studie zur Zukunft der Abwasserentsorgung inkl. einer Alternativbetrachtung zeigt deutlich auf, dass die Ableitung zu einem anderen Klärwerk zu noch erheblicheren Kostensteigerungen führen würde:Die Kosten würden (umgerechnet auf 12.000 m³ abgerechnete Schmutzwassermenge) EUR 10,41 je m³ betragen. Davon abzuziehen wäre lt. Studie ein Betrag von EUR 2,50 für reduzierte Kosten. D.h., der Mehrbetrag für den Gebührenzahler beliefe sich auf EUR 7,91 je m³. Eine Änderung der bestehenden Abwasserbeseitigung wird in der Studie unter den jetzigen Randbedingungen wirtschaftlich nicht empfohlen. Zudem wäre bei der in der Studie betrachteten Variante die Finanzierung der aktuellen Entschlammung wie die Finanzierung der Kanalinspektion offen. Denn das Kanalnetz würde in dem betrachteten Konstrukt sowie die Trägerschaft bzw. Pflicht zur Abwasserbeseitigung weiter bei der Gemeinde verbleiben. Bad Oldesloe, den 08.10.2026 Amt Bad Oldesloe-Land Im Auftrag Bader

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