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Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 und Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Datum2026-11-04
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS-NASSAU 08.10.2026 für die Ortsgemeinde Dessighofen AZ: 6 DS 17/ 0039 Sachbearbeiter: Herr Brzank VORLAGE Gremium Status Datum Ortsgemeinderat Dessighofen öffentlich Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 und Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung Hinweis: Auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung (GemO) sowie VV Nr. 4 zu § 114 GemO über Ausschließungsgründe wird hingewiesen. Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, die den Ortsbürgermeister vertreten haben, sind von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den Jahresabschluss (§ 108 Abs. 2 und 3 GemO) der Ortsgemeinde Dessighofen für das Haushaltsjahr 2025 nach der Vorschrift des § 113 GemO geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 113 Abs. 3 GemO über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht erstellt. Vor Abgabe des Prüfungsberichts an den Ortsgemeinderat wurde gem. § 113 Abs. 4 GemO dem Ortsbürgermeister die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung gegeben. Auf eine Stellungnahme wurde verzichtet. Des Weiteren hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 112 Abs. 7 GemO die Ergebnisse der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Ortsgemeinderat ebenfalls vorzulegen ist. Der Prüfungs- und Schlussbericht ist der Vorlage beigefügt. Im Rahmen der Prüfung kam es zu keinen Beanstandungen. Die geprüfte Jahresrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.785,06 EURO im Ergebnishaushalt aus. Gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO – neue Fassung - ist ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Haushaltsfolgejahr mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Beschlussvorschlag: 1. Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 wird beschlossen. 2. Der Vortrag des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt in Höhe von 18.785,06 € auf neue Rechnung wird beschlossen. In Vertretung: Lutz Zaun Erster Beigeordneter

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