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Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 und Vortrag des Jahresergebnisses auf neue Rechnung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS-NASSAU 08.10.2026
für die Ortsgemeinde Dessighofen
AZ:
6 DS 17/ 0039
Sachbearbeiter: Herr Brzank
VORLAGE
Gremium Status Datum
Ortsgemeinderat Dessighofen öffentlich
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 und Vortrag des
Jahresergebnisses auf neue Rechnung
Hinweis:
Auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung (GemO) sowie VV Nr. 4 zu § 114
GemO über Ausschließungsgründe wird hingewiesen. Der Ortsbürgermeister und die
Beigeordneten, die den Ortsbürgermeister vertreten haben, sind von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den
Jahresabschluss (§ 108 Abs. 2 und 3 GemO) der Ortsgemeinde Dessighofen für das
Haushaltsjahr 2025 nach der Vorschrift des § 113 GemO geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 113 Abs. 3 GemO über Art und Umfang
sowie über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht erstellt.
Vor Abgabe des Prüfungsberichts an den Ortsgemeinderat wurde gem. § 113 Abs. 4
GemO dem Ortsbürgermeister die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis
der Prüfung gegeben. Auf eine Stellungnahme wurde verzichtet.
Des Weiteren hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 112 Abs. 7 GemO die
Ergebnisse der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem
Ortsgemeinderat ebenfalls vorzulegen ist. Der Prüfungs- und Schlussbericht ist der
Vorlage beigefügt.
Im Rahmen der Prüfung kam es zu keinen Beanstandungen.
Die geprüfte Jahresrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.785,06
EURO im Ergebnishaushalt aus. Gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO – neue Fassung - ist
ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung
vorzutragen und im Haushaltsfolgejahr mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 wird
beschlossen.
2. Der Vortrag des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt in Höhe von
18.785,06 € auf neue Rechnung wird beschlossen.
In Vertretung:
Lutz Zaun
Erster Beigeordneter
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