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Regionale Kulturförderung - Anträge für 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0533
Seite 1
Der Regionaldirektor
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 3 3
12.10.2026
Beschlussvorlage öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und beschließend 12.11.2026
Wissenschaft
Betreff: Regionale Kulturförderung - Anträge für 2027
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft beschließt vorbehaltlich der
Verabschiedung des Haushaltes 2027 durch die Verbandsversammlung über die in der
Anlage biegefügten Förderanträge.
Begründung:
Siehe Anlage 1 (Übersichtsliste) und Anlage 2 (Förderanträge).
Drucksache Nr.: 15/0533
Seite 2
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle 04100; Kostenträger 0300009;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen 48.000 € 96.000 € 99.000 € 102.000 € 105.000 €
Sachaufwendungen 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 €
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil) 198.000 € 246.000 € 249.000 € 252.000 € 255.000 €
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen 48.000 € 60.000 € 71.000 € 73.000 €
Sachaufwendungen 150.000 € 135.000 € 135.000 € 135.000 €
Abschreibungen und Zinsauf-
wand (6 % p. a. vom investiven Ei-
genanteil)
Summe 198.000 € 195.000 € 206.000 € 208.000 €
Abweichungen1 0 € 51.000 € 43.000 € 44.000 € 255.000 €
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen: Die Abweichungen ergeben sich aufgrund der neu veranschlagten Beträge
im Haushaltsplan 2027 gegenüber dem Haushaltsplan 2025/26.
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli-
chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Drucksache Nr.: 15/0533
Seite 3
5. Klima-Check
(Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet)
• Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt.
• Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
• Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen.
Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge-
stellt.
• Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht
• kein Mehraufwand
• Mehraufwand, und zwar: ____________________€.
Sachbearbeiter/in Referat / Referats- Bereich / Beigeord- Regionaldirektor
leiter/in nete/r Garrelt Duin
von Schack, Ste- Schröer, Patricia Bereich I
fanie; Huneke-
Nollmann, Dorte
Akt.zeichen
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