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Mittelübertrag für begonnene Projekte von 2025 nach 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Wintersheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz 08.06.2026
Fachbereich: Allg. Finanzen
Aktenzeichen:
Vorlage: 066/2026/0009
Besc h l u ssvor l age
Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Gemeinderat Wintersheim 05.11.2026 öffent-
lich
Mittelübertrag für begonnene Projekte von 2025 nach 2026
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Übertrag der Haushaltsmittel für bereits begonnene Projekte von
2025 nach 2026 gemäß der Liste der Anlage.
Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 50.446,20 € zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus
Buchungsstelle:
Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100
GemO in Höhe von : € wird erteilt.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen geprüft:
vorstehende Angaben zutreffend
vorstehende Angaben nicht zutreffend
(Hill)
Haushaltsachbearbeiter/in
Im Auftrag
(Braun) (Groth)
Fachbereichsleiter Bürgermeister
Seite 2
Sachdarstellung der Verwaltung:
Für die bereits in den vergangenen Jahren begonnen Projekte muss im Rahmen des Formalen Beschlus-
ses des Mittelübertrages die Finanzierung sichergestellt werden.
In der Regel wird der Mittelübertrag als Teil des Haushaltsplans durchgeführt, kann aber auch unab-
hängig davon erfolgen.
Der Mittelübertrag der Anlage war Teil der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 und in den Haus-
haltsversionen enthalten, lediglich in der Version für den Haushaltsbeschluss vom 03.03.2026 enthielt
den Mittelübertrag nicht.
Die finanziellen Auswirkungen des Mittelübertrages für den Haushalt 2026 sind im Haushalt 2026 ent-
halten.
Text aus PDF extrahiert