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Mittelübertrag für begonnene Projekte von 2025 nach 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Wintersheim
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz 08.06.2026 Fachbereich: Allg. Finanzen Aktenzeichen: Vorlage: 066/2026/0009 Besc h l u ssvor l age Sitzungstag TOP Status Abst. Abst. Abst. ja nein Enth. Gemeinderat Wintersheim 05.11.2026 öffent- lich Mittelübertrag für begonnene Projekte von 2025 nach 2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Übertrag der Haushaltsmittel für bereits begonnene Projekte von 2025 nach 2026 gemäß der Liste der Anlage. Bei finanziellen Auswirkungen: Buchungsstelle: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich in Höhe von 50.446,20 € zur Verfügung. Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich. Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Buchungsstelle: Die Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO in Höhe von : € wird erteilt. Schriftlicher Antrag ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen geprüft: vorstehende Angaben zutreffend vorstehende Angaben nicht zutreffend (Hill) Haushaltsachbearbeiter/in Im Auftrag (Braun) (Groth) Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 2 Sachdarstellung der Verwaltung: Für die bereits in den vergangenen Jahren begonnen Projekte muss im Rahmen des Formalen Beschlus- ses des Mittelübertrages die Finanzierung sichergestellt werden. In der Regel wird der Mittelübertrag als Teil des Haushaltsplans durchgeführt, kann aber auch unab- hängig davon erfolgen. Der Mittelübertrag der Anlage war Teil der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 und in den Haus- haltsversionen enthalten, lediglich in der Version für den Haushaltsbeschluss vom 03.03.2026 enthielt den Mittelübertrag nicht. Die finanziellen Auswirkungen des Mittelübertrages für den Haushalt 2026 sind im Haushalt 2026 ent- halten.

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