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Sanierungsverfahren Sulzburger Straße: Umgestaltung des öffentlichen Freiraums
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Freiburg im Breisgau |
| Datum | 2026-11-04 |
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Dokument
Extrahierter Text
DRUCKSACHE G-26/164
BESCHLUSSVORLAGE
Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum
V / Amt für Wohnraumentwicklung
Herr Staible 4040 28.10.2026
und Vermessung
Betreff:
Sanierungsverfahren Sulzburger Straße: Umgestaltung des öffentlichen Freiraums
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
1. BaUStA 04.11.2026 X X
2. HFA 16.11.2026 X X
3. GR 24.11.2026 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja, abgestimmt mit
Freiburger Stadtbau GmbH (FSB)
Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage 1
Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz: ja, siehe Anlage 2
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt gemäß Drucksache G-26/164 der Umgestaltung des Fritz-
Schieler-Platzes, der Grünanlage am Dorfbach sowie des Platanenhains mit Ge-
samtkosten von rd. 3.944.000,00 € zu und genehmigt die Gewährung eines Kosten-
erstattungsbetrages in Höhe von rd. 3.944.000,00 € mit einem Eigenanteil der Stadt
von rd. 1.577.600,00 €.
2. Der Gemeinderat stimmt gemäß Drucksache G-26/164 der Umgestaltung des öf-
fentlichen Straßenraums mit Gesamtkosten von rd. 326.000,00 € zu und genehmigt
die Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages in Höhe von rd. 326.000,00 € mit
einem Eigenanteil der Stadt von rd. 130.400,00 €.
3. Die Förderung der unter Beschlussziffern 1 und 2 dargestellten Maßnahmen steht
unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Finanzierungsmittel der Stadt, des
Bundes und des Landes durch entsprechende Beschlüsse bereitgestellt werden und
für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen.
- 2 - DRUCKSACHE G-26/164
4. Der Gemeinderat überträgt der Verwaltung die Befugnis, die Baumaßnahmen bei
einer Kostenabweichung zur Kostenberechnung bis zu 10 % ohne erneute Be-
schlussfassung durch den Gemeinderat weiter zu führen. Die Entscheidung über
eine evtl. erforderliche Nachfinanzierung zur Mittelbereitstellung im jeweiligen
Haushaltsjahr bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
5. Der Gemeinderat stimmt gemäß Anlage 1 zur Drucksache G-26/164 dem zusätzli-
chen Mittelbedarf für die Abschreibungen in Höhe von jährlich rd. 170.800,00 € zu.
Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgt jährlich ab Inbetriebnahme (voraus-
sichtlich ab 2029), ist im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfah-
rens zu berücksichtigen und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum
jeweiligen Doppelhaushalt.
- 3 - DRUCKSACHE G-26/164
Anlagen:
1. Finanzielle Auswirkungen
2. KLAR-Check (Prüfung der Klima- und Artenschutzrelevanz)
3. Maßnahmenbeschreibung Fritz-Schieler-Platz
4. Maßnahmenbeschreibung Grünanlage am Dorfbach und Platanenhain
5. Maßnahmenbeschreibung Sulzburger Straße
1. Ausgangslage
Notwendiger Bestandteil der städtebaulichen Sanierungsverfahren nach Baugesetz-
buch sind stets auch Maßnahmen im öffentlichen Raum. Nach den großen Wohnungs-
bauprojekten der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) und der Arbeiterwohlfahrt Kreis-
verband Freiburg e. V. (AWO) im Sanierungsgebiet Sulzburger Straße werden diese
nun angegangen. Es ist ein Maßnahmenpaket für den Fritz-Schieler-Platz und die an-
grenzende Grünanlage am Dorfbach und den Platanenhain vorgesehen, mit dem eine
erhebliche Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur sowie der Naherholungs-
qualität für den Stadtteil erreicht wird. Hierfür wurde das Sanierungsgebiet im Juli 2025
um die entsprechenden Flächen erweitert (siehe Drucksache G-25/136). Ergänzend
hierzu sind zudem Verbesserungen im Straßenraum der Sulzburger Straße vorgesehen.
Die in diesem Jahr monatelang andauernde Hitzewelle und Trockenheit hat deutlich
gemacht, wie dringend notwendig Maßnahmen zur Klimaanpassung sind. Wenn z. B.
öffentliche Plätze aufgrund großer Hitze über lange Zeiträume hinweg ihre Funktion
als Orte des Aufenthalts, des Austauschs und der Kommunikation nicht mehr erfüllen
können, ist gerade in einem stark verdichteten Stadtteil wie Weingarten Handlungsbe-
darf gegeben. Die Städtebauförderung durch Bund und Land will solche Maßnahmen
auch ausdrücklich fördern.
Mit der vorliegenden Drucksache wird die Durchführung dieser Maßnahmen und deren
Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt beantragt.
2. Umgestaltung des öffentlichen Freiraums
In den nachfolgend dargestellten Bereichen sollen die verschiedenen Maßnahmen um-
gesetzt werden. Nähere Einzelheiten hierzu sind jeweils in den Anlagen 3, 4 und 5 be-
schrieben. Die einzelnen Entwurfspläne werden aktuell im Rahmen der detaillierten
technischen Planung weiterbearbeitet.
Am Dorfbach sind zudem verschiedene Maßnahmen zur Revitalisierung bzw. ökologi-
schen Aufwertung vorgesehen. Diese Maßnahmen werden über das KfW-Programm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)“ gefördert und sind nicht Gegenstand der
Städtebauförderung. Insofern bedarf es hierfür keiner Beschlussfassung im Rahmen
dieser Drucksache.
- 4 - DRUCKSACHE G-26/164
2.1 Fritz-Schieler-Platz (Anlage 3)
Der Fritz-Schieler-Platz soll zu einem klimaangepassten, grünen Stadtraum entwickelt
werden und mit der angrenzenden Grünanlage am Dorfbach eine gestalterische Einheit
bilden. Es soll ein durchgehender Grünzug entstehen, der bis an die Sulzburger Straße
reicht. Folgende Maßnahmen sind insbesondere geplant:
• Entsiegelung: Austausch des Pflasterbelags gegen eine wassergebundene Decke
und Herstellung von Grünflächen
• Herstellung der Barrierefreiheit
• Neupflanzung von klimaangepassten Bäumen in dichten Gruppen
• Herstellung von Geländevertiefungen innerhalb der Grünflächen zur Rückhaltung
und kontrollierten Ableitung des Regenwassers
• Schaffung von vielfältigen Aufenthaltsbereichen und Sitzgelegenheiten
• Anlage von neuen Wegen
• Herstellung einer Fläche mit multifunktionaler Nutzung
• Installation von kühlenden Nebelstelen sowie eines Trinkbrunnens
2.2 Grünanlage am Dorfbach und Platanenhain (Anlage 4)
In diesem weitläufigen Areal ist eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der
Erlebbarkeit des Wassers, Spiel- und Bewegungsangebote, Wegeführung und Wege-
beschaffenheit, Aufenthaltsqualität sowie Biodiversität geplant. Die Maßnahmen las-
sen sich wie folgt zusammenfassen:
• Verlagerung des Kinderspielplatzes zur nahtlosen Verbindung der Grünanlage mit
dem Fritz-Schieler-Platz
• Stellenweise Aufweitung und Abflachung der Ufer des Dorfbachs und Integration
in das Parkkonzept
• Reaktivierung des runden Brunnenbeckens und Ergänzung um attraktive Wasser-
spielgeräte sowie erfrischende Nebelsäulen
• Sanierung der einzelnen Spielpunkte am Spieleband
• Errichtung einer Röhrenrutsche sowie von Rastplätzen mit drehbaren Sonnenliegen
am „Drachenberg“
• Umgestaltung des gesamten Eingangs Ost als neue Fitness- und Bewegungszone
mit Angeboten für Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen
• Verbesserung der Wegeführung und Wegebeschaffenheit sowie Ausbau von We-
gen in Teilbereichen
• Einrichtung von bequemen, am Bedarf der verschiedenen Altersgruppen orientier-
ten Sitzplätzen
• Ergänzung des Baumbestands um klimaangepasste Baumarten
• Aufwertung der Boule-Spielfläche und Verbesserung der Sitzmöglichkeiten im Pla-
tanenhain
- 5 - DRUCKSACHE G-26/164
2.3 Sulzburger Straße (Anlage 5)
Die Verbesserungen im Straßenraum der Sulzburger Straße zielen ab auf mehr Ver-
kehrssicherheit und mehr Barrierefreiheit für Fußgänger*innen. Es sollen u. a. folgende
punktuellen Maßnahmen umgesetzt werden:
• Verbesserung der Überquerbarkeit von Sulzburger Straße und Hügelheimer Weg
einschließlich Herstellung der Barrierefreiheit
• Verbreiterung des Gehwegs im Bereich des Neubaus Ecke Sulzburger Straße /
Hügelheimer Weg
• Ausweitung von verkehrsberuhigten Bereichen
• Bordsteinabsenkungen (einschließlich Bodenindikatoren)
Ergänzend zu den punktuellen Maßnahmen, bei denen die Gehwegflächen üblicher-
weise neu gepflastert werden, ist vorgesehen, entstandene Lücken der Pflasterung
durchgehend und auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten zu ergänzen. Damit ent-
steht ein stimmiges Gesamtbild, was eine städtebauliche Aufwertung des Straßenrau-
mes bewirkt.
3. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verwaltung hat zu den Maßnahmen am Fritz-Schieler-Platz sowie in der Grünan-
lage am Dorfbach und dem Platanenhain eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. Sie startete im Herbst 2025 mit Vor-Ort-Veranstaltungen, gefolgt von
weiteren Planungsphasen und Folgeterminen wie der zweiten Beteiligungsrunde im
Frühjahr 2026. Über den aktuellen Stand der Planungen wurde mehrfach im Sanie-
rungsbeirat informiert, zuletzt in den Sitzungen am 10.11.2025 und 30.06.2026. Die
vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Barriere-
freiheit in der Sulzburger Straße wurden ebenfalls im Sanierungsbeirat am 30.06.2026
vorgestellt. Die Wünsche der Bürger*innen können größtenteils berücksichtigt werden.
Der Wunsch nach öffentlichen Toiletten im Bereich der Grünanlage am Dorfbach bzw.
des Fritz-Schieler-Platzes wurde von Bürger*innen wiederholt und in unterschiedli-
chen Kontexten geäußert. In der Sitzung des Sanierungsbeirates am 30.06.2026 hat
die Verwaltung zugesagt, verschiedene Varianten für eine öffentliche Toilettenanlage
einschließlich deren Kosten und Finanzierung zu prüfen. Zum Zeitpunkt der Drucksa-
chenerstellung war die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass im bestehenden Sanierungsgebiet der Neu-
bau einer öffentlichen WC-Anlage dem Grunde nach förderfähig wäre. Ein Neubau
könnte aufgrund des bisher fehlenden Aufstellortes sowie der Mittelbereitstellung je-
doch zeitlich weder innerhalb des genehmigten Bewilligungszeitraums noch innerhalb
eines potenziell verlängerten Bewilligungsreitraums (siehe Nr. 5) realisiert werden. In-
soweit ist das Ergebnis der Prüfung nicht Gegenstand der vorliegenden Drucksache.
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4. Kosten und Finanzierung
Nach derzeitigem Stand ergeben sich für die einzelnen Maßnahmen folgende Beträge
(auf volle tausend Euro gerundet):
Förderung
Maßnahme Kosten (brutto) Finanzhilfen Eigenanteil
insgesamt
Bund / Land Stadt
Grünanlage am
Dorfbach, Platanen- 2.024.000,00 € 2.024.000,00 € 1.214.000,00 € 810.000,00 €
hain
Fritz-Schieler-Platz 1.920.000,00 € 1.920.000,00 € 1.152.000,00 € 768.000,00 €
Sulzburger Straße 326.000,00 € 326.000,00 € 196.000,00 € 130.000,00 €
Insgesamt 4.270.000,00 € 4.270.000,00 € 2.562.000,00 € 1.708.000,00 €
Die Kosten für die Umgestaltung der Flächen von insgesamt rd. 4,3 Mio. € sind in voller
Höhe förderfähig. Die anteiligen Bundes- und Landesfinanzhilfen (60 %) aus dem Städ-
tebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt belaufen sich somit auf rd.
2,6 Mio. €. Im städtischen Haushalt ist der Komplementäranteil (40 %) an der Förde-
rung von rd. 1,7 Mio. € bereitzustellen.
Die Bundes- und Landesfinanzhilfen stehen größtenteils zum Abruf bereit. Die Verwal-
tung wird die noch benötigten zusätzlichen Finanzhilfen – nach derzeitigem Stand rd.
1,2 Mio. € zur Ausfinanzierung aller laufenden und geplanten Projekte im Sanierungs-
gebiet – beim Land beantragen. Sie wird im Oktober 2026 für das Programmjahr 2027
einen entsprechenden Aufstockungsantrag stellen; die wie üblich nachträgliche Ge-
nehmigung des Gemeinderates ist für die Sitzung am 08.12.2026 vorgesehen. Es ist
davon auszugehen, dass die noch benötigten Fördermittel innerhalb der Verfahrens-
laufzeit bewilligt werden.
5. Zeitplan
Die bauliche Umsetzung des gesamten Maßnahmenpakets ist für die Jahre 2027 und
2028 vorgesehen.
Der im Vergleich zu anderen Projekten dieser Größenordnung intensivere und längere
Beteiligungsprozess für den Fritz-Schieler-Platz sowie für die Grünanlage am Dorfbach
und den Platanenhain diente dazu, dass die Planung bestmöglich auf die Bedarfe der
Bürgerschaft zugeschnitten werden kann. Dieser erweiterte Beteiligungsprozess war
jedoch mit einem erhöhten Abstimmungs- und Planungsaufwand verbunden, was zu
einer Verzögerung von mehreren Monaten geführt hat. In der Folge können diese Maß-
nahmen nicht mehr innerhalb des Bewilligungszeitraums (endet am 30.04.2028) bau-
lich fertiggestellt werden.
- 7 - DRUCKSACHE G-26/164
Die Verwaltung wird deshalb eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums um ein
Jahr bis zum 30.04.2029 beantragen. Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche Maß-
nahmen gefördert werden können.
Ansprechpersonen sind Herr Imhof, Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung,
Tel.: 0761/201-4021, Herr Lemper, Garten- und Tiefbauamt, Tel.: 0761/201-4520, sowie
Herr Schmitt-Nagel, Garten- und Tiefbauamt, Tel.: 0761/201-4680.
- Bürgermeisteramt -
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