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Sanierungsverfahren Knopfhäusle-Siedlung: Umgestaltung des Platzes am Zentrum Oberwiehre

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TypNotiz
GemeindeFreiburg im Breisgau
Datum2026-11-04
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DRUCKSACHE G-26/163 BESCHLUSSVORLAGE Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum V / Amt für Wohnraumentwicklung Herr Staible 4040 28.10.2026 und Vermessung Betreff: Sanierungsverfahren Knopfhäusle-Siedlung: Umgestaltung des Platzes am Zentrum Oberwiehre B eratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. BaUStA 04.11.2026 X X 2. HFA 16.11.2026 X X 3. GR 24.11.2026 X X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage 1 Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz: ja, siehe Anlage 2 Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stimmt gemäß Drucksache G-26/163 der Umgestaltung des Plat- zes am Zentrum Oberwiehre im Sanierungsgebiet Knopfhäusle-Siedlung mit Ge- samtkosten von rd. 281.000,00 € zu und genehmigt die Gewährung eines Kostener- stattungsbetrages in Höhe von rd. 281.000,00 €, mit einem Eigenanteil der Stadt von rd. 112.400,00 €. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforder- lichen Finanzierungsmittel der Stadt, des Bundes und des Landes durch entspre- chende Beschlüsse bereitgestellt werden und für diese Maßnahme zur Verfügung stehen. 2. Der Gemeinderat überträgt der Verwaltung die Befugnis, die Baumaßnahme bei ei- ner Kostenabweichung zur Kostenberechnung bis zu 10 % ohne erneute Beschluss- fassung durch den Gemeinderat weiter zu führen. Die Entscheidung über eine evtl. erforderliche Nachfinanzierung zur Mittelbereitstellung im jeweiligen Haushaltsjahr bleibt dem Gemeinderat vorbehalten. - 2 - DRUCKSACHE G-26/163 3. Der Gemeinderat stimmt gemäß Anlage 1 zur Drucksache G-26/163 dem zusätzli- chen Mittelbedarf für die Abschreibungen in Höhe von jährlich 11.240,00 € zu. Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgt jährlich ab Inbetriebnahme (voraussichtlich Mai 2027), ist im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu berücksichtigen und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum jeweili- gen Doppelhaushalt. - 3 - DRUCKSACHE G-26/163 Anlagen: 1. Finanzielle Auswirkungen 2. KLAR-Check (Prüfung der Klima- und Artenschutzrelevanz) 3. Maßnahmenbeschreibung 4. Vorentwurfsplanung 1. Ausgangslage Das Sanierungsverfahren Knopfhäusle-Siedlung schreitet weiter voran. Die ersten bei- den Bauabschnitte mit den vier Reihenhauszeilen Schwarzwaldstraße 70, 72, 74 und 76 wurden bereits fertiggestellt. Aktuell erfolgt die Modernisierung der Gebäude Schwarzwaldstraße 60, 62, 66 und 68. Nach Fertigstellung sind alle im Sanierungsge- biet vorgesehenen Gebäudemodernisierungen der Freiburger Stadtimmobilien GmbH, einer Tochtergesellschaft der Freiburger Stadtbau GmbH, abgeschlossen. Der Aufwertung des öffentlichen Freiraums kommt neben den Gebäudemodernisierun- gen in der Städtebauförderung eine zentrale Bedeutung zu, weshalb der Gemeinderat in Drucksache G-19/194 die „Aufwertung der öffentlichen Flächen und des Straßen- raums“ als übergeordnetes Sanierungsziel festgelegt hat. Der Spielplatz im Zentrum der Knopfhäusle-Siedlung wurde bereits umgestaltet. Als nächste Schritte sind mit der Umgestaltung des Platzes am Zentrum Oberwiehre (ZO) und der Aufwertung des Stra- ßenraums weitere Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen. Zur Aufwertung des Straßenraums wird eine gesonderte Drucksache erstellt. 2. Umgestaltung des Platzes am Zentrum Oberwiehre Der Platz am ZO befindet sich zwischen den bereits sanierten Reihenhauszeilen der Knopfhäusle-Siedlung und dem Einkaufszentrum ZO. Die zentral gelegene Fläche bie- tet großes Potenzial als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich. Aktuell fehlt es jedoch an Nutzungs- und Aufenthaltsangeboten auf der großen Platzfläche. Es findet lediglich einmal die Woche ein kleiner Markt auf einer Teilfläche statt. Mit der Umgestaltung soll der Platz zu einem attraktiven, leicht zugänglichen und barrierearmen Aufenthalts- und Begegnungsort weiterentwickelt werden, der unterschiedliche Nutzungen über den Tag und die Jahreszeiten hinweg ermöglicht. Zentraler Bestandteil dabei sind auch Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die in diesem Jahr monatelang andauernde Hitze und Trockenheit hat gezeigt, wie wichtig Schatten und Kühlung spendende Bäume sowie entsiegelte Flächen auf öffentlichen Plätzen sind, um deren Funktion als Aufenthalts- und Begegnungsorte auch in Zukunft erfüllen zu können. Klimaanpassungsmaßnahmen haben in der Städtebauförderung eine hohe Priorität und sollen ausdrücklich gefördert werden. Der Planungsprozess wurde durch eine zweistufige Bürger*innenbeteiligung begleitet. Ergänzend wurde in Kooperation mit dem Jugendbüro Freiburg eine Onlineumfrage zu Sitzgelegenheiten durchgeführt. Dabei wurden Anregungen und Wünsche der Teilneh- menden aufgegriffen und soweit wie möglich in die Konzeptentwicklung integriert. - 4 - DRUCKSACHE G-26/163 Der Platz soll entsprechend seinen bestehenden und künftigen Nutzungen neu zoniert werden. Im nördlichen Bereich soll eine nutzungsoffene Fläche für den wöchentlichen Markt, für saisonale Angebote wie den Christbaumverkauf sowie für Veranstaltungen und Aktivitäten entstehen. Im südlichen Platzbereich sollen vielfältige Sitz- und Auf- enthaltsangebote geschaffen werden. Dadurch kann eine deutliche Erhöhung der Auf- enthaltsqualität und damit ein zentrales Ziel der Planung erreicht werden. Konkret sol- len Reihenbänke an Grünflächen, Tisch-Stuhl-Kombinationen sowie fest montierte Spielbretter installiert werden. Durch eine Tischtennisplatte und einen Sprungkrafttrai- ner sollen zudem bewegungsorientierte Angebote geschaffen werden. Der in den Beteiligungsveranstaltungen vielfach geäußerte Wunsch nach einem Trink- brunnen wird auf dem benachbarten Quartiersplatz realisiert. Dort ist die Erreichbarkeit für eine breite Öffentlichkeit höher und die technische Umsetzung einschließlich der notwendigen Hygienestandards (u. a. hinsichtlich der Leitungsanbindung) einfacher zu gewährleisten. Die Finanzierung des Trinkbrunnens erfolgt über das städtische Projekt „Grünoasen“ mit den dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln. Klimaresilienz und Baumschutz sind bei der Umgestaltung ebenfalls von großer Be- deutung. So werden die vorhandenen Baumquartiere erhalten und ihre Standortbedin- gungen gezielt durch Bodenbelüftung und Düngung verbessert, um langfristig Schat- ten, Aufenthaltsqualität sowie die Vitalität der Bäume zu sichern. Unter dem Begriff „Baumquartier“ sind bauliche Anpassungen zur Schaffung geeigneter Standortbedin- gungen für Stadtbäume zu verstehen. Ein Baumquartier zeichnet sich insbesondere durch einen ausreichend großen Wurzelraum sowie bauliche Vorkehrungen für eine ausreichende Wasser- und Nährstoffversorgung aus. Zusätzlich sollen unter vielen Bäumen Grünflächen entstehen. Dadurch wird die strenge Geometrie des Platzes durchbrochen und es werden grüne Inseln und Nischen geschaffen, die zum Verweilen einladen. Mit der Umgestaltung soll ein robuster, klimaresilienter und lebendiger Raum entstehen, der die Bedarfe von Jugendlichen und Erwachsenen in den Mittelpunkt stellt. Weitere Details zu den Planungen können der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 3) sowie der Vorentwurfsplanung (Anlage 4) entnommen werden. 3. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Platzes belaufen sich nach derzeitigem Stand auf rd. 281.000,00 € (brutto). Sie können zu 100 % mit Mitteln aus dem Städte- bauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden. Bund und Land Baden-Württemberg tragen somit 60 % der Kosten, die Stadt Freiburg bringt 40 % als Komplementäranteil an der Förderung auf. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Förderung von Baumquartieren: In der Städte- bauförderung sind die Kosten für die Herstellung und Änderung von örtlichen öffentli- chen Plätzen grundsätzlich bis zu einem Betrag von 250,00 € je Quadratmeter (Förder- obergrenze) zuwendungsfähig. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Schaf- fung von Baumquartieren aus Kostengründen oftmals nicht möglich war. 2024 wurde, - 5 - DRUCKSACHE G-26/163 u. a. auf Initiative der Verwaltung, die Förderobergrenze bei der Schaffung von Baum- quartieren außer Kraft gesetzt. Somit sind die Kosten für Baumquartiere in Sanierungs- gebieten in voller Höhe zuwendungsfähig. Die für diese Maßnahme benötigten Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungspro- gramm „Sozialer Zusammenhalt“ stehen zum Abruf bereit. 4. Ausblick Derzeit findet die detaillierte technische Planung der Umgestaltung statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats kann Anfang 2027 mit den Baumaßnahmen be- gonnen werden. Parallel zu dieser Drucksache G-26/163 entscheidet der Gemeinderat mit der Drucksa- che G-26/111 über die Benennung des Platzes am Zentrum Oberwiehre. Bei positivem Beschluss wird der Platz künftig den Namen „Emilie-Meyer-Platz“ tragen. Für Rückfragen stehen Herr Pflieger, Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung, Tel.: 0761/201-4025, sowie Herr Lemper, Garten- und Tiefbauamt, Tel.: 0761/201-4520, zur Verfügung. - Bürgermeisteramt -

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