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Städtebauliche Nachverdichtung im Otto-Wels-Quartier (Oberau) a) Kenntnisnahme der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie b) Kenntnisnahme eines Auszugs der Funktionalen Leistungsbeschreibung für ein Vergabeverfahren c) Bestellung der gemeinderätlichen Mitglieder der Bewertungskommission
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Freiburg im Breisgau |
| Datum | 2026-11-04 |
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Extrahierter Text
DRUCKSACHE BaUStA-26/021
BESCHLUSSVORLAGE
Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum
V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 4100 28.10.2026
Betreff:
Städtebauliche Nachverdichtung im Otto-Wels-Quartier (Oberau)
a) Kenntnisnahme der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
b) Kenntnisnahme eines Auszugs der Funktionalen Leistungsbeschreibung für ein
Vergabeverfahren
c) Bestellung der gemeinderätlichen Mitglieder der Bewertungskommission
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
BaUStA 04.11.2026 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschlussantrag:
a) Der Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Nachverdichtung im Otto-Wels-Quartier
im Stadtteil Oberau gemäß den Anlagen 2 und 3 zur Drucksache BaUStA-26/021
zur Kenntnis.
b) Der Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Auszug der
Funktionalen Leistungsbeschreibung für ein Vergabeverfahren für das in Anlage 1
dargestellte Gebiet „Otto-Wels-Quartier“ im Stadtteil Oberau gemäß der Anlage 4
zur Drucksache BaUStA-26/021 zur Kenntnis.
c) Der Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss bestellt die gemeinderät-
lichen Mitglieder der Bewertungskommission für das Vergabeverfahren gemäß
Nr. 5 der Drucksache BaUStA-26/021.
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Anlagen:
1. Lage des Gebiets
2. Machbarkeitsstudie Wohnungsbau Otto-Wels-Straße vom 19.01.2026
3. Nachuntersuchungen der Machbarkeitsstudie vom 03.08.2026
4. Auszug Funktionale Leistungsbeschreibung über Planungs- und Bauleistungen
1. Ausgangslage
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine wichtige Akteurin auf dem
Freiburger Wohnungsmarkt bei der Verfolgung des Ziels, Wohnraum im bezahlbaren
Segment zu schaffen. Im Rahmen der deutschlandweiten Wohnraumoffensive des
Bundes wurden von der BImA Liegenschaften identifiziert, die sich für die Schaffung
von neuem, attraktivem und bezahlbarem Wohnraum eignen.
Im Stadtteil Oberau, südlich der Dreisam, nördlich der Runzstraße und zwischen der
Schwendi- und Gresserstraße befindet sich das Otto-Wels-Quartier (siehe Anlage 1
dieser Drucksache). Es ist geprägt durch mehrgeschossige Wohngebäude aus der
Nachkriegszeit, die ursprünglich für die Angehörigen französischer Streitkräfte errichtet
wurden. Im Gebiet befinden sich zehn Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 112 Wohn-
einheiten. Die viergeschossigen Wohngebäude gruppieren sich um drei Höfe mit
Baumbestand. Der Freiraum ist durch Geländemodulation und ein Spielplatzangebot
funktional gegliedert und nutzbar. Die Aufenthaltsqualität ist jedoch gering. Im mittle-
ren Bereich befindet sich eine zentrale Stellplatzanlage mit Garagen, die in einer Senke
liegt. Die Erschließung durch den Individualverkehr erfolgt von der Otto-Wels-Straße.
Weitere oberirdische Stellplatzanlagen befinden sich im östlichen Hof an der Zufahrt
der Gresserstraße.
Das Quartier soll durch städtebauliche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem
Wohnraum nachverdichtet werden. Dafür hat die Bundesanstalt für Immobilienaufga-
ben (BImA) eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die im Zeitraum von April bis Juli 2025
durchgeführt wurde (siehe Anlage 2 dieser Drucksache). Ziel der Untersuchung war die
Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für das Gesamtquartier unter besonderer
Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, sozialen Durchmischung und Wirtschaftlichkeit.
2. Städtebauliche Zielsetzung und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Die von der Machbarkeitsstudie untersuchten städtebaulichen Ziele für die Entwicklung
des Gebietes waren:
- Nachverdichtung und städtebauliche Dichte
- Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum
- Aufwertung des Quartiers durch energetische Sanierung des Bestandes
- Neuordnung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Außenraum unter Berücksichtigung der
Anforderungen aus den Klimaanpassungskonzepten Hitze und Wasser.
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Die Studie zeigt auf, wie durch gezielte städtebauliche Maßnahmen die Potenziale im
Quartier genutzt werden können, um das Wohnumfeld zu verbessern und das Quartier
im Gesamten weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen der Entwicklung sollen im Rahmen
des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) umgesetzt werden.
Das im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellte städtebauliche Konzept sieht die Aus-
bildung von zwei grünen Höfen und einem grünen mittleren Platz vor. Die Wohnbe-
bauung wird durch Maßnahmen im Bestand und Neubauten nachverdichtet. Das größte
Potenzial der Nachverdichtung besteht auf der bereits versiegelten Fläche, der mittig
im Quartier liegenden großen Stellplatzanlage. Diese soll durch eine Tiefgarage mit ca.
80 Stellplätzen ersetzt werden. Dadurch entsteht oberirdisch Raum, der für eine Über-
bauung genutzt werden soll. Hier sollen zwei viergeschossige Wohngebäude entste-
hen, die sich in die Umgebungsbebauung einfügen und so positioniert sind, dass ein
neuer zentraler Platz entstehen kann. Die Erschließung der Tiefgarage soll zukünftig
über die Runzstraße erfolgen. Dadurch wird der motorisierte Individualverkehr in der
Otto-Wels-Straße (Fahrradstraße / Radvorrangroute) deutlich reduziert (siehe An-
lage 2 dieser Drucksache).
Die Höhenentwicklung im Quartier orientiert sich an der Umgebungsbebauung und
liegt bei vier bis fünf Vollgeschossen. Die baulichen Ergänzungen fügen sich daher in
die Maßstäblichkeit der Umgebungsbebauung ein.
Die Freiräume sollen in ihrer Struktur und Gliederung gestärkt werden. In dem östlichen
und westlichen Hof soll die Aufenthaltsqualität durch verschiedene Maßnahmen, wie
der Überarbeitung der vorhandenen Freifläche bzw. durch Entsiegelung, ein Angebot
an Sitzmöglichkeiten, eine neue Gestaltung der Spielbereiche und Bepflanzungen, ver-
bessert werden. Der mittlere Hof soll zwischen den beiden Neubauten als Quartiers-
platz ausgebildet werden. Grundsätzlich soll der Baumbestand im Quartier weitgehend
erhalten bleiben. Im mittleren Bereich, in dem die Gebäude und die Tiefgarage geplant
sind, müssen jedoch Bäume weichen. Die Eingriffe werden durch gezielte Neupflan-
zungen kompensiert.
Das beschriebene städtebauliche Leitbild der Machbarkeitsstudie und die daraus resul-
tierenden Maßnahmen sollen umgesetzt werden. Dafür bedarf es einer weiterführen-
den Untersuchung.
Die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Entwicklung des
Freiraumkonzepts war und ist Vorgabe im weiteren Verfahren. Die im Konzept der
Machbarkeitsstudie vorgesehenen Maßnahmen folgen dem Konzept der naturnahen
Regenwasserbewirtschaftung, bei dem das anfallende Niederschlagswasser lokal zu-
rückgehalten, versickert und nach Möglichkeit weiter genutzt wird. Klimaresiliente
Baumarten, die Berücksichtigung von Fassadenbegrünung an geeigneten Stellen und
Pergolen im Hof Ost tragen zur Verdunstung und Abkühlung bei und verbessern das
Mikroklima im Quartier.
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Die Machbarkeitsstudie untersucht mögliche Grundrisstypologien und leitet daraus das
Wohnungsbaupotential ab. Im Quartier können danach zukünftig insgesamt ca. 170
Wohneinheiten angeboten werden. Gegenüber dem Bestand werden durch die geplan-
ten baulichen Maßnahmen der Aufstockung, des Dachausbaus und des Neubaus dem-
entsprechend ca. 60 Wohneinheiten zusätzlich geschaffen. Die neuen Wohnungen sind
mit einem Wohnungsmix von 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen geplant, so dass hier ein
generationengerechtes Angebot entsteht.
3. Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie und Funktionale Leistungsbeschreibung
Der erste Stand der Machbarkeitsstudie wurde bereits dem Bau-, Umlegungs- und
Stadtentwicklungsausschuss im April 2025 mündlich vorgestellt. Seither wurde die
Machbarkeitsstudie insbesondere zum Thema Brandschutz weiterentwickelt.
Das Quartierskonzept aus der Machbarkeitsstudie soll nun in zwei größeren Bauab-
schnitten umgesetzt werden. Der erste Bauabschnitt (BA 1) beinhaltet den Neubau der
Tiefgarage mit den zwei neuen Wohngebäuden und der Herstellung der Freianlagen
im Hof „Mitte“ sowie die Vorhaltung der Infrastrukturen für den zweiten Bauabschnitt.
Der zweite Bauabschnitt (BA 2) beinhaltet die Sanierung und die eingeschossige Auf-
stockung der Bestandsgebäude an der Otto-Wels-Straße sowie die Sanierung und den
Dachausbau der Bestandsgebäude an der Runzstraße. Des Weiteren beinhaltet der
BA 2 die Neugestaltung der Freianlagen in den Höfen „West“ und „Ost“.
Im ersten Schritt nach der Machbarkeitsstudie wurde eine vertiefende Untersuchung
für den ersten Bauabschnitt durchgeführt mit dem Ziel, die genauen Rahmenbedingun-
gen für die Umsetzung der Tiefgarage, der Wohngebäude und der Anforderungen an
die Freianlagen zu definieren und Erkenntnisse für die Funktionale Leistungsbeschrei-
bung des anschließenden Vergabeverfahrens zu erhalten (siehe Anlagen 3 und 4 dieser
Drucksache).
In der vertiefenden Untersuchung (siehe Anlage 3 dieser Drucksache) wurde festge-
stellt, dass die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagene Tiefgarage aus geologischen
Gründen das bestehende Geländeniveau um ca. 1,65 m überragen wird. Positiv zu be-
werten ist dadurch die Möglichkeit der natürlichen Belüftung der Tiefgarage. Gleich-
zeitig muss mit den geänderten Voraussetzungen in der Geländemodellierung und Ge-
staltung des zukünftigen Freiraums der Quartiersmitte umgegangen werden. Dies wird
in der vertiefenden Untersuchung aufgegriffen und gibt Erkenntnisse über die Anfor-
derungen für das anschließende Vergabeverfahren. So ist für den BA 1 die Entwicklung
eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplan für den Hof „Mitte“ gefordert, der die Klima-
anpassungsmaßnahmen berücksichtigt und das Regenwassermanagement funktionsfähig
herstellt.
Die vertiefende Untersuchung kam für die Planung und Umsetzung der Tiefgarage, der
Wohngebäude und des Wohnumfeldes zu folgenden Ergebnissen, die Eingang in die
funktionale Leistungsbeschreibung fanden:
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- die Festlegung der Höhenlage der Tiefgarage und der Wohngebäude unter Berück-
sichtigung des Tragwerks, des Grundwassers, der Stellplatzanzahl und der Frei-
raumgestaltung
- Vorgaben zu Wohnungsgrundrissen und -orientierung
- Ziele zur Erreichung einer sozialen Durchmischung hinsichtlich des Wohnungsmixes
- Vorgaben zur Freiraumgestaltung auf dem Tiefgaragendach und im Hof Ost
- Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser auf dem Tiefgaragendach und
Regenwassermanagement allgemein
- Anforderungen an das Brandschutzkonzept
- Vorgaben der Stellplatzsatzung Freiburg
Bei den Planungen zur Energieversorgung des Quartiers wurde als neuer Aspekt die
Möglichkeit einer Fernwärmeversorgung erörtert. Aktuell geprüft wird, ob zur Wärme-
versorgung der Oberau und des Quartiers eine gebäudeintegrierte Heizzentrale im
Quartier untergebracht werden kann.
4. Vergabeverfahren
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die nachträglich vertiefende Untersuchung
bilden die planerische Grundlage für das von der BImA angestrebte Vergabeverfahren
mit einem vorgeschalteten EU-weitem Teilnahmewettbewerb. Das Vergabeverfahren
zielt darauf ab, die Schritte Planung und Bau für die einzelnen Gebäude aus einer Hand
zu vereinen (sog. Totalunternehmer). Der Vorteil liegt neben dem Qualitätszuwachs
durch das Ineinandergreifen von Planung und Ausführung in der Zeitersparnis.
Zunächst umfasst das Vergabeverfahren die Herstellung der Tiefgarage, die zwei Neu-
bauten und die Quartiersmitte. In einem späteren Vergabeverfahren erfolgt die Aus-
schreibung und Umsetzung der Sanierung und Aufstockung sowie der Dachausbau der
Bestandsgebäude in mehreren Bauabschnitten, eng verzahnt mit der Logistik des Um-
zugsmanagements der Bewohner*innen im Quartier.
Die funktionale Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 4 dieser Drucksache) beschreibt
dezidiert die Qualitäten des Leistungsziels des ersten Vergabeverfahrens. Von den Bie-
tenden sind auf der Grundlage der Funktionalen Leistungsbescheidung alle erforderli-
chen Komplettleistungen zur Erreichung des beschriebenen Leistungsziels zu erbringen
und mit einem Preis zu hinterlegen. Das Projektziel ist die schlüsselfertige Herstellung
eines kompletten, voll funktionsfähigen, funktionsgerechten und betriebsbereiten ers-
ten Bauabschnitts mit dazugehörigen Freianlagen.
Für die Erarbeitung der Planungsleistung sind zusätzlich zu den Ergebnissen der Mach-
barkeitsstudie und der vertiefenden Untersuchung folgende städtischen Vorgaben in
den Entwurf zu integrieren:
- Perspektivplan 2030 mit dem Grundsatz, dass Nachverdichtung immer im Kontext
der Freiraumqualifizierung erfolgt und
- Die Klimaanpassungskonzepte (KLAK) Hitze und Wasser inkl. der Konzeptpläne
Schwammstadt und Starkregenvorsorge
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Zur Sicherung einer gesamtheitlichen Entwicklung des Quartiers sollen die im ersten
Bauabschnitt entwickelten gestalterischen Qualitäten und Grundsätze in der Architek-
tur und im Freiraum bei der Planung und Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes
sowie möglichen weiteren Bauabschnitten berücksichtigt werden. Voraussetzung da-
für ist, dass bereits im ersten Bauabschnitt architektonisch-gestalterische Aussagen für
das Gesamtquartier als Mindestanforderung für die Angebotsabgabe durch die BImA
festgeschrieben sind, auch wenn die bauliche Umsetzung in mehreren getrennten Bau-
abschnitten erfolgt. Mit diesem Vorgehen findet ein zielführender Wettbewerb unter
den Bietenden zur gestalterisch hochwertigen Qualität sowie zur Sicherung einer Ab-
lesbarkeit des zukünftigen Gesamtquartiers statt.
5. Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt.
Im ersten Verfahrensschritt erfolgt der Teilnahmewettbewerb, der durch die zentrale
Vergabestelle der BImA koordiniert wird. Nach Auswahl geeigneter Teilnehmer*innen
werden dann im zweiten Teil die eingereichten Entwürfe im Rahmen eines mehrstufi-
gen Beteiligungs- und Bewertungsprozesses bewertet. Hier werden im ersten Teil die
anonymisierten Entwürfe mit den stimmberechtigten Teilnehmenden zum Thema Ar-
chitektur und Freiraumplanung durch ein Gremium mit den folgenden Mitgliedern be-
wertet:
Stimmberechtigte Mitglieder der Bewertungskommission
- BImA: 2 Vertreter*innen
- Gemeinderat der Stadt Freiburg: 2 Vertreter*innen (Grüne, SPD+ESFR, SPD+JF
oder ESfa), N.N.
- Bauverwaltung der Stadt Freiburg: 1 Vertreter*innen
- Gestaltungsbeirat: 2 Vertreter*innen
Stellvertretende Mitglieder der Bewertungskommission
- BImA: 2 Vertreter*innen
- Gemeinderat der Stadt Freiburg: 2 Vertreter*innen (SPD+JF oder ESfa, CDU), N.N.
- Bauverwaltung der Stadt Freiburg: 1 Vertreterinnen
Beratend Gremienmitglieder ohne Stimmrecht
- Vertreter*innen der BimA
- 1 Vertreter*in des Bürgervereins Oberwiehre-Waldsee-Oberau e.V.
Die gemeinderätlichen Mitglieder bzw. ihre Stellvertreter*innen werden in der Sitzung
des Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 04.11.2026 namentlich
bestimmt.
Diese Zusammensetzung gewährleistet die angemessene Berücksichtigung der öffent-
lichen Interessen in den Vergabeverfahren.
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Mit den konkreten Empfehlungen aus diesem Gremium zu Architektur und Freiraum
erfolgt die fachliche Bewertung in Form einer Bepunktung durch eine zuvor festgelegte
Bewertungsmatrix. Dabei ist die BImA mit drei Stimmen und die Stadt mit zwei Stim-
men gewichtet. Im Anschluss eröffnet die BImA den Bietenden Gespräche nach einer
durch die Vergabeordnung festgelegten Abfolge.
Sofern bereits zu dieser Phase eine Bieterin/ein Bieter durch ihren/seinen Entwurf und
den Preis überzeugt, kann danach der Auftrag erteilt werden. Sollte keiner der Bieten-
den durch ihr/sein angebotenes architektonisch freiraumplanerisches Konzept in Ver-
bindung mit dem Preis überzeugen, werden Verhandlungsgespräche geführt, so dass
für die Bietenden die Möglichkeit besteht, den Entwurf nachzubessern und ein Zweitan-
gebot abzugeben. In diesem Fall muss nach Abgabe der überarbeiteten Angebote die
Bewertung wiederholt werden.
6. Ausblick
Nach der Beratung im Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss zur Quar-
tiersentwicklung kann die EU-weite Ausschreibung für das Vergabeverfahren mit dem
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch die BImA gestartet werden. Die Ergeb-
nisse der Ausschreibung werden voraussichtlich im III. Quartal 2027 vorliegen. Daran
schließt sich das beschriebene Bewertungsverfahren zu den eingereichten Unterlagen
an.
Nach derzeitiger Planung kann der Bau für den ersten Bauabschnitt schon im II. Quartal
2028 beginnen.
Die vorgesehene Entwicklung mit einer Mischung aus ergänzenden Neubauten und sa-
nierten Bestandsgebäuden leistet einen positiven Beitrag zur Sicherung bezahlbaren
Wohnraums.
Ansprechperson ist Frau Holland, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4155.
-Stadtplanungsamt-
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