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Zuschuss nach Ziffer 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 an die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. für die Sanierung des Daches der Bootshalle
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262854
Status: öffentlich
Datum: 15.10.2026
Verfasser/in: Tim Dahlbeck
Fachbereich: Referat für Sport und Bewegung
Bezeichnung der Vorlage:
Zuschuss nach Ziffer 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 an die
Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. für die Sanierung des Daches der Bootshalle
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit 06.11.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. hat einen Zuschuss für die Sanierung des Daches
der Bootshalle beantragt. Aufgrund von Undichtigkeiten drang Wasser in die Dachkonstruktion ein
und verursachte Schäden an der Holzverkleidung. Die Sanierungsarbeiten wurden zur Vermeidung
weiterer Folgeschäden durchgeführt und zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Maßnahme erfüllt die
Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien und soll daher gefördert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses gem. Ziffer 3.1.3. der städtischen
Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 in Höhe der ungedeckten Kosten, höchstens jedoch 40 %
der nachgewiesenen Gesamtkosten, für die Sanierung des Bootshallendach der Rudergesellschaft
Linden-Dahlhausen e. V.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bewilligungsbescheid zu erteilen und die Rudergesellschaft
Linden-Dahlhausen e. V. darauf hinzuweisen, dass die endgültige Auszahlung des Zuschusses un-
ter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Bereitstellung und Freigabe der entsprechenden Haushalts-
mittel steht.
Begründung:
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Der Verein Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. hat für die Sanierung des Daches der
Bootshalle einen Antrag auf einen Zuschuss nach Ziff. 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien
vom 28.06.2019 gestellt.
Die Dachpappe hat sich an mehreren Stellen gelöst, sodass unter der oberen Schicht Wasser ein-
gedrungen und nach außen gelaufen ist. Dadurch wurde auch die Holzverkleidung unter dem Da-
chüberstand aufgeweicht.
Dem Verein wurde die Zustimmung zum bewilligungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbe-
ginn erteilt, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Maßnahme wurde mittlerweile abgeschlossen.
Gemäß den vorgelegten Angeboten von verschiedenen Fachfirmen beträgt die Gesamtsumme der
Maßnahme 7.461,85 Euro.
Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Unterlagen erfüllt der Verein die, gemäß Ziffer 3.1.3
der Sportförderrichtlinien, erforderlichen Voraussetzungen.
Die abschließende Beschlussfassung durch den Ausschuss und die Erteilung des Bewilligungsbe-
scheides können erfolgen.
Dem Verein wird mit dem Bewilligungsbescheid noch einmal deutlich gemacht, dass die endgültige
Auszahlung des Zuschusses unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Bereitstellung und Freigabe
der entsprechenden Haushaltsmittel steht.
Der Verein war hierüber von Beginn an informiert und hat dies bei der Planung der Maßnahme be-
rücksichtigt und den erwarteten Zuschuss der Stadt Bochum zwischenfinanziert.
Nach Abschluss der Maßnahme legt der Verein einen Schlussverwendungsnachweis vor.
Kostenschätzung:
Kosten für Sanierung Bootshallendach 7.461,85 €
Eigenkapital 4.477,11 €
Zuschuss der Stadt Bochum 2.984,74 €
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen unter 1.42.04.01 „Allgemeine Sportförderung“ zur Verfügung.
Klimarelevante Auswirkungen:
Die Bewilligung des Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien hat keine klimarelevanten Auswir-
kungen.
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