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Zuschuss nach Ziffer 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 an die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. für die Sanierung des Daches der Bootshalle

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-06
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262854 Status: öffentlich Datum: 15.10.2026 Verfasser/in: Tim Dahlbeck Fachbereich: Referat für Sport und Bewegung Bezeichnung der Vorlage: Zuschuss nach Ziffer 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 an die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. für die Sanierung des Daches der Bootshalle Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit 06.11.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. hat einen Zuschuss für die Sanierung des Daches der Bootshalle beantragt. Aufgrund von Undichtigkeiten drang Wasser in die Dachkonstruktion ein und verursachte Schäden an der Holzverkleidung. Die Sanierungsarbeiten wurden zur Vermeidung weiterer Folgeschäden durchgeführt und zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien und soll daher gefördert werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt die Gewährung eines Zuschusses gem. Ziffer 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 in Höhe der ungedeckten Kosten, höchstens jedoch 40 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, für die Sanierung des Bootshallendach der Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bewilligungsbescheid zu erteilen und die Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. darauf hinzuweisen, dass die endgültige Auszahlung des Zuschusses un- ter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Bereitstellung und Freigabe der entsprechenden Haushalts- mittel steht. Begründung: Seite 1 von 2 Der Verein Rudergesellschaft Linden-Dahlhausen e. V. hat für die Sanierung des Daches der Bootshalle einen Antrag auf einen Zuschuss nach Ziff. 3.1.3. der städtischen Sportförderrichtlinien vom 28.06.2019 gestellt. Die Dachpappe hat sich an mehreren Stellen gelöst, sodass unter der oberen Schicht Wasser ein- gedrungen und nach außen gelaufen ist. Dadurch wurde auch die Holzverkleidung unter dem Da- chüberstand aufgeweicht. Dem Verein wurde die Zustimmung zum bewilligungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbe- ginn erteilt, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Maßnahme wurde mittlerweile abgeschlossen. Gemäß den vorgelegten Angeboten von verschiedenen Fachfirmen beträgt die Gesamtsumme der Maßnahme 7.461,85 Euro. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Unterlagen erfüllt der Verein die, gemäß Ziffer 3.1.3 der Sportförderrichtlinien, erforderlichen Voraussetzungen. Die abschließende Beschlussfassung durch den Ausschuss und die Erteilung des Bewilligungsbe- scheides können erfolgen. Dem Verein wird mit dem Bewilligungsbescheid noch einmal deutlich gemacht, dass die endgültige Auszahlung des Zuschusses unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, Bereitstellung und Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel steht. Der Verein war hierüber von Beginn an informiert und hat dies bei der Planung der Maßnahme be- rücksichtigt und den erwarteten Zuschuss der Stadt Bochum zwischenfinanziert. Nach Abschluss der Maßnahme legt der Verein einen Schlussverwendungsnachweis vor. Kostenschätzung: Kosten für Sanierung Bootshallendach 7.461,85 € Eigenkapital 4.477,11 € Zuschuss der Stadt Bochum 2.984,74 € Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen unter 1.42.04.01 „Allgemeine Sportförderung“ zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen: Die Bewilligung des Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien hat keine klimarelevanten Auswir- kungen. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262854 Seite 2 von 2

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