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Städtische Sportanlage „Feenstraße“ in Bochum-Riemke – Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes mit Spielfeldbeleuchtung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-12-03 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20261236
Status: öffentlich
Datum: 25.09.2026
Verfasser/in: Christian Hubek
Fachbereich: Referat für Sport und Bewegung
Bezeichnung der Vorlage:
Städtische Sportanlage „Feenstraße“ in Bochum-Riemke – Errichtung eines
Kunstrasenspielfeldes mit Spielfeldbeleuchtung
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit 06.11.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 03.12.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Die aktuelle Sportstättenentwicklungsplanung sieht den Erhalt und die Aufwertung der o.a. Anlage
vor. Der vorhandene Naturrasenplatz auf der Sportanlage „Feenstraße“ soll umfangreich moderni-
siert und in ein Kunstrasenspielfeld mit LED-Spielfeldbeleuchtung umgewandelt und die leichtathle-
tischen Einrichtungen erneuert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung beschließt die Modernisierung des Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspiel-
feld mit LED-Spielfeldbeleuchtung und die Erneuerung der leichtathletischen Einrichtungen. In die-
sem Zusammenhang werden die vorhandenen leichtathletischen Anlagen hinsichtlich ihres bauli-
chen Zustandes, ihrer aktuellen Nutzung und ihres zukünftigen Bedarfs überprüft und bewertet, so-
wie anschließend bedarfsgerecht modernisiert bzw. angepasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschriebene Maßnahme mit geschätzten Gesamtkosten von insgesamt 1,9 Mio. brutto umzuset-
zen.
Begründung:
Die städtische Sportanlage „Feenstraße“ verfügt derzeit über ein Kunst- und ein Naturrasenspielfeld
mit leichtathletischen Einrichtungen.
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Unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfsplanung aus der Fortschreibung der Sportstättenent-
wicklungsplanung soll nach Beschlüssen der zuständigen Gremien (Beschlussvorlage 20241280)
das Naturrasenspielfeld auf der o.a. Anlage in ein Kunstrasenspielfeld mit einer LED-Spielfeldbe-
leuchtung umgewandelt werden.
Auf der o.a. Sportanlage sind zwei Vereine (SV Eintracht Grumme 1919 e.V. und DJK Adler Riemke
1923 e.V.) mit zahlreichen Kinder- Jugend- und Seniorenmannschaften angesiedelt, die witterungs-
bedingt das vorhandenen Naturrasenspielfeld in den Herbst- und Wintermonaten nicht bespielen
können. In Anbetracht der bestehenden Bedingungen und unter Beachtung einer stark wachsenden
Zahl an Jugendmannschaften in beiden Vereinen, soll das Naturrasenspielfeld in ein modernes
Kunstrasenspielfeld umgewandelt werden.
Durch die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld wird eine erhebliche
Steigerung der Nutzungsintensität erreicht und führt zu ganzjährig stabilen Bedingungen im Spiel-
und Trainingsbetrieb. Gleichzeitig sollen die leichtathletischen Anlagen den heutigen Anforderungen
an einen zeitgemäßen Trainings- und Schulbetrieb angepasst werden.
Hierzu sollen die vorhandenen Anlagen im weiteren Planungsverlauf hinsichtlich ihres baulichen
Zustands, ihrer aktuellen Nutzung sowie ihres zukünftigen Bedarfs überprüft werden. Auf Basis die-
ser Bewertung wird entschieden, ob einzelne Elemente modernisiert, angepasst oder in reduzierter
Form erneuert werden, sodass die Leichtathletikangebote den schulischen und sportlichen Anforde-
rungen entsprechen und sich sinnvoll in das Gesamtkonzept der Anlage einfügen. Nach Maßgabe
der vorgenannten Sportstättenentwicklungsplanung soll die Modernisierungsmaßnahme im Jahr
2027 umgesetzt werden.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Kosten für die beschriebene Gesamtmaßnahme auf ins-
gesamt ca. 1.9 Mio. EUR brutto geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind brutto rund 1,9 Mio. EUR und unter Berücksichtigung der
abzugsfähigen Vorsteuer quotiert-netto rund 1,75 Mio. EUR erforderlich. Im aktuellen Haushalts-
plan (Haushaltsjahr 2027) sind bisher 1,7 Mio. EUR auf der Finanzstelle 6.00000314.4201 „Investi-
tionsprogramm Sportstätten“ eingeplant. Für die Maßnahme erfolgt eine Refinanzierung in Höhe
von 1,75 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz.
Jährliche Folgelasten konsumtiv:
Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 70
TEUR pro Jahr. Demgegenüber steht in gleicher Höhe eine ertragswirksame Auflösung des zu bil-
denden Sonderpostens, sodass sich hierdurch keine Belastung für den Haushalt ergibt.
Klimarelevante Auswirkungen:
Anlage(n):
1. Kartenausschnitt Feenstr
2. Klimacheck Feenstr
Beschlussvorlage der Verwaltung 20261236 Seite 2 von 2
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