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Antrag der Liste "Mosaik" - Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-285/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Soziales und Bürgerservice
Erstellt durch: Frau Diksu
Erstellt am: 06.10.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 10.11.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Antrag der Liste "Mosaik" - Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbe-
hörde des Kreises Gütersloh
15
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nimmt den Antrag der Liste Mosaik
25 „Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh“ zur Kenntnis.
Die im Antrag aufgeführten Themen und Fragestellungen zu den Verfahrenszeiten der Aus
länderbehörde des Kreises Gütersloh werden künftig als wiederkehrender Bestandteil des
jährlichen Austauschs mit dem Abteilungsleiter der Ausländerbehörde im Ausschuss für Chan
30 cengerechtigkeit und Integration berücksichtigt. Die Entwicklung der Bearbeitungszeiten soll
dabei regelmäßig Gegenstand des Austausches sein.
Sachverhalt:
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Die Liste Mosaik beantragt die Einführung eines regelmäßigen Monitorings der Verfahrenszei
ten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Vorgesehen ist eine jährliche Berichterstat
tung im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Das beantragte Monitoring soll
40 unter anderem verschiedene Zeitpunkte innerhalb eines Verfahrens sowie unterschiedliche
Verfahrensarten erfassen.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist eine kreisangehörige Kommune. Die Aufgaben der Auslän
derbehörde werden für das Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück durch die Ausländerbehörde des
45 Kreises Gütersloh wahrgenommen. Die Einführung und Durchführung eines regelmäßigen
Monitorings der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde gehört daher nicht zum Aufgabenbe
reich der Stadtverwaltung.
Die im Antrag vorgesehene Einführung eines eigenen regelmäßigen Monitorings durch die
50 Stadtverwaltung würde somit über die Zuständigkeit und den Aufgabenbereich der Stadt
Rheda-Wiedenbrück hinausgehen. Die für ein entsprechendes Monitoring erforderlichen Infor
mationen und Daten liegen bei der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.
Eine Erhebung und Auswertung dieser Daten durch die Stadtverwaltung geht daher über die
Zuständigkeit der Stadt hinaus.
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Das Anliegen des Antrags kann jedoch im Rahmen des bereits vorgesehenen regelmäßigen
Austauschs mit der Kreisausländerbehörde aufgegriffen werden.
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist der
Abteilungsleiter der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh, Herr Beermann, als Gast ein
60 geladen. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, die im Antrag angesprochenen Aspekte
unmittelbar mit der zuständigen Stelle zu erörtern.
Darüber hinaus ist vorgesehen, den Abteilungsleiter der Ausländerbehörde künftig einmal jähr
lich zu einer Sitzung des Ausschusses einzuladen. Die im Antrag aufgeführten Fragestellun
65 gen zu den Verfahrenszeiten können daher künftig als wiederkehrender Bestandteil des jähr
lichen Austauschs aufgenommen werden.
Der Abteilungsleiter kann im Rahmen seines jährlichen Besuchs über die Entwicklung der Be
arbeitungszeiten und – soweit entsprechende Daten und Auswertungen bei der Kreisauslän
70 derbehörde vorliegen und zur Verfügung gestellt werden können – über die im Antrag genann
ten Verfahrensarten und Verfahrensschritte berichten.
In Vertretung
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Dr. Ina Epkenhans-Behr
Beigeordnete Geschäftsbereich II
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