Startseite › Stadt Rheda-Wiedenbrück › Dokument

Antrag der Liste "Mosaik" - Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-285/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Soziales und Bürgerservice Erstellt durch: Frau Diksu Erstellt am: 06.10.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 10.11.2026 10 Tagesordnungspunkt: Antrag der Liste "Mosaik" - Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbe- hörde des Kreises Gütersloh 15 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nimmt den Antrag der Liste Mosaik 25 „Monitoring der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh“ zur Kenntnis. Die im Antrag aufgeführten Themen und Fragestellungen zu den Verfahrenszeiten der Aus­ länderbehörde des Kreises Gütersloh werden künftig als wiederkehrender Bestandteil des jährlichen Austauschs mit dem Abteilungsleiter der Ausländerbehörde im Ausschuss für Chan­ 30 cengerechtigkeit und Integration berücksichtigt. Die Entwicklung der Bearbeitungszeiten soll dabei regelmäßig Gegenstand des Austausches sein. Sachverhalt: 35 Seite 1 Die Liste Mosaik beantragt die Einführung eines regelmäßigen Monitorings der Verfahrenszei­ ten der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Vorgesehen ist eine jährliche Berichterstat­ tung im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Das beantragte Monitoring soll 40 unter anderem verschiedene Zeitpunkte innerhalb eines Verfahrens sowie unterschiedliche Verfahrensarten erfassen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist eine kreisangehörige Kommune. Die Aufgaben der Auslän­ derbehörde werden für das Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück durch die Ausländerbehörde des 45 Kreises Gütersloh wahrgenommen. Die Einführung und Durchführung eines regelmäßigen Monitorings der Verfahrenszeiten der Ausländerbehörde gehört daher nicht zum Aufgabenbe­ reich der Stadtverwaltung. Die im Antrag vorgesehene Einführung eines eigenen regelmäßigen Monitorings durch die 50 Stadtverwaltung würde somit über die Zuständigkeit und den Aufgabenbereich der Stadt Rheda-Wiedenbrück hinausgehen. Die für ein entsprechendes Monitoring erforderlichen Infor­ mationen und Daten liegen bei der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Eine Erhebung und Auswertung dieser Daten durch die Stadtverwaltung geht daher über die Zuständigkeit der Stadt hinaus. 55 Das Anliegen des Antrags kann jedoch im Rahmen des bereits vorgesehenen regelmäßigen Austauschs mit der Kreisausländerbehörde aufgegriffen werden. Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist der Abteilungsleiter der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh, Herr Beermann, als Gast ein­ 60 geladen. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, die im Antrag angesprochenen Aspekte unmittelbar mit der zuständigen Stelle zu erörtern. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Abteilungsleiter der Ausländerbehörde künftig einmal jähr­ lich zu einer Sitzung des Ausschusses einzuladen. Die im Antrag aufgeführten Fragestellun­ 65 gen zu den Verfahrenszeiten können daher künftig als wiederkehrender Bestandteil des jähr­ lichen Austauschs aufgenommen werden. Der Abteilungsleiter kann im Rahmen seines jährlichen Besuchs über die Entwicklung der Be­ arbeitungszeiten und – soweit entsprechende Daten und Auswertungen bei der Kreisauslän­ 70 derbehörde vorliegen und zur Verfügung gestellt werden können – über die im Antrag genann­ ten Verfahrensarten und Verfahrensschritte berichten. In Vertretung 75 Dr. Ina Epkenhans-Behr Beigeordnete Geschäftsbereich II 80 Seite 2

Text aus PDF extrahiert