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Bebauungsplan Nr. 112 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße-Nord“ Hier: Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegange-nen Stellungnahmen sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Verl |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VERL
Der Bürgermeister Vorlage
Drucksache 345/2026
öffentlich
Zuständiger Fachbereich: Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: 28.10.2026
TOP Beratungsfolge Termin Bemerkungen
5. Ausschuss für Stadtentwicklung und 05.11.2026 Beschluss
Bauen
Bebauungsplan Nr. 112 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße-Nord“
Hier: Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegange-nen Stel-
lungnahmen sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Ich empfehle folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl nimmt entsprechend der nachfolgenden Auf
stellung zu den vorgetragenen Anregungen Stellung und trifft die sich daraus ergebende Abwägung:
1. Verkleinerung Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird um Teile des Flurstück Gemarkung Verl, Flur 4, Flurstück 340 verkleinert und um
fasst nunmehr die Flurstücke Gemarkung Verl, Flur 4, Flurstücke 333 (teilw.), 339, 340 (teilw.), 341 (teilw.),
342 (teilw.), 343 (teilw.), 344 (teilw.) und 346.
2. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
3. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Stellungnahme Abwägung
Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom
12.12.2025
Die vorgelegte Planung wurde hinsichtlich der Be
lange der Agrarstruktur, der allgemeinen Landeskul
tur, des Immissionsschutzes (nur Achtungsabstände
nach KAS-18), des Grundwasserschutzes, des Hoch
wasserschutzes und des kommunalen Abwassers
geprüft.
Als Träger öffentlicher Belange bestehen Bedenken.
Bedenken und Hinweise des Dezernates 32 (Bezirks Die Bedenken und Hinweise werden zur
planungsbehörde) Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewie
Aus regionalplanerischer Sicht werden vorsorglich sen, dass zum Entwurfsbeschluss/Beschluss
Bedenken geäußert. Entgegen der landesplaneri zur Veröffentlichung eine Darstellung der Flä
schen Anfrage (AZ: 32.211.24.01) fehlt in der frühzei chennutzungsplanänderung und die weiteren
tigen Behördenbeteiligung eine Plandarstellung zum erforderlichen Unterlagen vorliegen werden.
Flächennutzungsplan. Die FNP-Darstellung und Flä
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chengrößen sind notwendig für eine regionalplaneri
sche Bewertung. Bauleitpläne sind an die Ziele der
Raumordnung anzupassen (§ 1 BauGB Abs. 4).
Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben
vom 21.11.2025
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Tele Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
kom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungs men und im Zuge der nachfolgenden Bauar
berechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deut beiten im Plangebiet berücksichtigt. Aus Sicht
sche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevoll der Stadt besteht dazu auf der Bebauungspla
mächtigt, alle Rechten und Pflichten der Wegesiche nebene kein ergänzender Handlungsbedarf.
rung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter
entgegenzunehmen und dementsprechend die erfor
derlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.
Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 112 Ge
werbegebiet Isselhorster Straße-Nord bestehen keine
Einwände.
Im angegebenen Planbereich betreibt die Telekom
keine Telekommunikationslinien, wie aus dem beige
fügten Lageplan ersichtlich ist. Jedoch liegen Tele
kommunikationslinien nah an den Plangebietsgren
zen. Diese versorgen die vorhandene Bebauung. Ich
gehe davon aus, dass die Telekommunikationslinien
punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Tras
senlage verbleiben können. Der Bestand und der Be
trieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin
gewährleistet bleiben. Die Telekom orientiert sich
beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter ande
rem an den technischen Entwicklungen und Erforder
nissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirt
schaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau
der Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirt
schaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet
aber auch, dass die Telekom da, wo bereits eine In
frastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder
geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, ei
gene Infrastruktur errichtet. Für den rechtzeitigen
Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßen- und Kanalbau und
den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist
es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschlie
ßungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der
Deutschen Telekom Technik GmbH unter der Absen
deradresse dieser E-Mail so früh wie möglich, min
destens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich ange
zeigt werden. Für die zukünftige Erweiterung des Te
lekommunikationsnetzes sind in allen Verkehrswegen
geeignete und ausreichende Trassen für die Unter
bringung der Telekommunikationslinien der Telekom
vorzusehen.
Zur Versorgung neu zu errichtender Gebäude mit Te
lekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist
die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im
und außerhalb des Plangebietes erforderlich.
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Die Autobahn GmbH mit Schreiben vom
12.12.2025
Das in Rede stehende Plangebiet befindet sich un Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der
mittelbar südlich der Bundesautobahn A 2 und tan Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens
giert die 40 m – Anbauverbotszone gem. § 9 (1) Bun wurde gegenüber dem Stand der frühzeitigen
desfernstraßengesetz (FStrG). Beteiligung verkleinert. Während der ursprüng
Zur 56. Änderung des Flächennutzungsplans werden liche Geltungsbereich bis an die Bundesauto-
keine grundsätzlichen Bedenken seitens der Auto bahn A 2 heranreichte, liegt innerhalb der 40-
bahn GmbH geäußert, sofern im Rahmen der ver m-Anbauverbotszone nunmehr lediglich ein
bindlichen Bauleitplanung die folgenden Hinweise geringer Teilbereich des Plangebiets. Dieser
und Beschränkungen berücksichtigt werden. umfasst ausschließlich Flächen für Maßnah
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick
lung von Boden, Natur und Landschaft sowie
für die Anpflanzung von Bäumen und Sträu
chern. Eine bauliche Nutzung ist in diesem Be
reich nicht vorgesehen.
Die Entwicklung eines dritten Bauabschnitts,
der sich bis an die Bundesautobahn A 2 erstre
cken soll, befindet sich derzeit noch in der Prü
fung. In dessen Rahmen werden die straßen
rechtlichen Belange erneut geprüft und berück
sichtigt.
Durch die Lage des Plangebiets werden die Belange Der Anregung wird gefolgt und die Anbauver
der Autobahn GmbH des Bundes tangiert. Daher sind bots- und die Beschränkungszone in der Plan
für den Bebauungsplan Nr. 112 „Gewerbegebiet Is karte zum Bebauungsplan aufgenommen und
selhorster Straße-Nord“ die nachstehenden Be entsprechend in der Legende erläutert.
schränkungen und Ergänzungen im Zuge des Bau
leitplanverfahrens zu beachten.
- In die Planzeichnung des Flächennutzungsplans
und des Bauleitplans sind die Anbauverbots- und
Beschränkungszonen nach § 9 I und II FStrG
aufzunehmen. Der Bezug, ab welcher Stelle
diese Zonen gelten (also der äußerste Ran der
befestigten Fahrbahn der BAB ist entsprechend
mit Maßketten zu kennzeichnen. In der Legende
der Planzeichnung ist zudem die Bezeichnung
der 40 m-Anbauverbotszone nach § 9 (1) FStrG
und der 100 m – Anbaubeschränkungszone nach
§ 9 FStrG gemäß Gesetzestext entsprechend zu
konkretisieren.
- Das im nördlichen Plangebiet vorgesehene Re Aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbe
genrückhaltebecken befindet sich innerhalb der reiches wurde die Planung entsprechend an
40-m-Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 gepasst. Das ursprünglich im nördlichen Plan
FStrG. Aufgrund seiner Ausführung ist das Vor gebiet innerhalb der 40-m-Anbauverbotszone
haben als bauliche Anlage zu qualifizieren und gemäß vorgesehene Regenrückhaltebecken
damit innerhalb der Anbauverbotszone grund ist im aktuellen Planstand nicht mehr vorgese
sätzlich unzulässig. Darüber hinaus bestehen er hen und wird im Zusammenhang mit dem 3.
hebliche Bedenken gegen die derzeit geplante Bauabschnitt erneut betrachtet.
Lage und Ausgestaltung der Anlage. Insbeson
dere ist bei einer Ausführung des Beckens ohne Das weiterhin geplante südlich gelegene Re
Abdichtung von einer Anhebung des Wasserhori genrückhaltebecken befindet sich außerhalb
zonts auszugehen. Hierdurch kann die ordnungs der 40-m-Anbauverbotszone.
gemäße Funktion der vorhandenen Autobahnent
wässerung (Sickergräben) beeinträchtigt werden.
In der Folge ist eine Durchfeuchtung des Auto
bahnkörpers und einer Beeinträchtigung der
Standfestigkeit zu befürchten. Vor diesem Hinter
grund wird eine Überarbeitung der Planung an
geregt.
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- Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet befin Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
den sich im Böschungsbereich Streckenkabel der men und die Hinweise zu den vorhandenen
Autobahn GmbH. Das Befahren der ungeschütz Streckenkabeln der Autobahn GmbH in der
ten Kabeltrasse mit schweren Baufahrzeugen ist Ausführungsplanung beachtet. Die erforderli
unzulässig. Erdarbeiten sind so zu verrichten, chen Schutzabstände sowie die Vorgaben zum
dass eine Beschädigung auszuschließen ist. Fer Schutz der Kabelanlagen bei Erdarbeiten, Be
ner ist ein Mindestabstand von 2 m beiderseits fahrung und Bepflanzung werden im Zuge der
der georteten und abgesteckten Kabelachse ein Umsetzung eingehalten.
zuhalten. Bei Unterschreitung des Schutzabstan
des ist Rücksprache mit der zuständigen Organi
sationseinheit der Autobahn GmbH zu halten.
Erdarbeiten mit spitzem Werkzeug dürfen höchs
ten bis zu einer Tiefe von 0,2 m in das Erdreich
eindringen. Jegliche Schäden sind unmittelbar
mitzuteilen und führen zu einer sofortigen Been
digung des Bauvorhabens. Darüber hinaus ist
jegliche Bepflanzung im Schutzbereich der Kabe
lanlage unzulässig. Dies impliziert, jegliche Pflan
zen sowie Überhang von Ast- und Stauwerk bzw.
Wurzelwerke. Vor Beginn Ihrer Bautätigkeit muss
die genaue Lage des Kabels von uns festgestellt
und angezeigt werden. Die Kabellage ist von Ih
nen vermessungstechnisch aufzunehmen, zu do
kumentieren und in Lageplänen darzustellen.
- Längst der Autobahn dürfen Hochbauten jeder
Art in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Ge
nicht errichtet werden, § 9 Abs. 1 FStrG. Einer mäß der aktuellen Planung liegt innerhalb der
möglichen Unterschreitung der 40 m Grenze wird 40-m-Anbauverbotszone nunmehr lediglich ein
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens pau geringer Teilbereich des Plangebiets. Dieser
schal nicht zugestimmt und bedarf der konkreten umfasst ausschließlich Flächen für Maßnah
Prüfung im Einzelfall (§ 9 Abs. 8 FStrG). Hoch men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick
bauten im Sinne des Gesetzten ist jede bauliche lung von Boden, Natur und Landschaft sowie
Anlage, die mit dem Erdboden verbunden ist und für die Anpflanzung von Bäumen und Sträu
über die Erdgleiche hinausragt. Das gilt z.B. auch chern. Eine bauliche Nutzung ist in diesem Be
für die Aufstellung von Containern, die nur durch reich nicht vorgesehen.
ihre eigene Schwere ortsfest auf dem Erdboden
ruhen und gilt auch entsprechend für Aufschüt
tungen oder Abgrabungen größeren Umfangs.
- Gemäß § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen bauliche Anla
gen der Zustimmung des fernstraßen-Bundesam
tes, wenn sie längst der Bundesautobahn in einer
Entfernung bis zu 100 m und längst der Bundes
straßen außerhalb der zu Erschließung der anlie
genden Grundstücke bestimmten teile der Orts
durchfahrten bis zu 40 m, gemessen vom äuße
ren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet, er
heblich geändert oder auch anders genutzt wer
den.
- Sämtliche Nebenanlagen, insbesondere Trafo
stationen, Wechselrichter und Übergabestatio
nen, sind innerhalb der 40 m - Anbauverbotszone
unzulässig.
- Eine Blendwirkung des Verkehrs durch Photovol Der Anregung wird nicht gefolgt. Gemäß § 42
taikmodule ist durch geeignete Maßnahmen aus a BauO NRW in Verbindung mit den einschlä
zuschließen. Es wird angeregt, eine gutachterli gigen Regelungen der Solaranlagen-Verord
che Stellungnahme nachzureichen, in der darge nung NRW besteht die Pflicht Anlagen zur Er
legt wird, dass eine Blendung zu jedem Zeitpunkt zeugung von Strom aus solarer Strahlungs
ausgeschlossen werden kann. energie auf geeigneten Dachflächen zu instal
lieren. Eine mögliche negative Auswirkung
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durch Blendwirkungen werden im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Im Zuge der Überarbeitung der Planung wurde
der Geltungsbereich des Bebauungsplans ge
genüber dem Stand der frühzeitigen Beteili
gung deutlich verkleinert. Die überbaubaren
Grundstücksflächen und damit die möglichen
Standorte zukünftiger Gebäude befinden sich
nach aktuellem Planungsstand in einem Ab
stand von mindestens 100 m zur Bundesauto
bahn A 2. Zudem liegt die Autobahn nördlich
der geplanten Bebauung. Aufgrund dieser
räumlichen Situation sowie der Ausrichtung
und Lage der Photovoltaikanlagen auf Dachflä
chern ist eine relevante Blendwirkung auf den
Autobahnverkehr nach derzeitigem Kenntniss
tand nicht zu erwarten.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
- Durch die vorgesehene Schafbeweidung in un Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112
mittelbarer Nähe zur Autobahn darf die Sicher sieht die Festsetzung als Gewerbegebiet vor.
heit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Eine Schafbeweidung ist nicht vorgesehen
Die vorgesehene 3 Zaunanlage ist daher so zu oder zulässig.
errichten, dass eine Durchdringung durch Tiere
ausgeschlossen werden kann.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
- Hochbauten jeder Art sind gem. § 9 (1) FStrG in und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
nerhalb der 40 m - Anbauverbotszone, gemes
sen vom äußeren Rand der Fahrbahn, nicht zu
lässig. Dieses betrifft auch alle Aufschüttungen
und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ne
benanlagen, auch auf der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche. Hierunter fallen auch sämtli
che Erdbecken und sonstige Anlagen zur Rück
haltung und Versickerung des anfallenden Ober
flächenwassers. Dies ist als Hinweis in den Bau
leitplan aufzunehmen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
- Sofern planfestgestellte oder / und vorhandene men. Durch die Aufstellung des Bebauungs
Ausgleichsflächen der Autobahn GmbH des Bun planes werden keine Ausgleichsflächen der
des durch Eingriffe oder Maßnahmen der vorlie Autobahn GmbH überplant.
genden Planung (z.B. Baustraßen oder Schutz
streifen) überplant oder beschränkt werden, sind
hierfür entsprechende Ersatzflächen in Abspra
che mit den zuständigen Fachbehörden im aktu
ellen Verfahren auszuweisen. Können die vorge
gebenen Entwicklungsziele z. B. durch Schutz
streifenbeschränkungen nicht mehr erreicht wer
den, ist für die entsprechenden Flächen ein aus
reichender Ersatz nach Ökopunkten vorzusehen.
Die von der Maßnahme betroffenen Ausgleichs
flächen sind nach Beendigung der örtlichen Bau
tätigkeiten unverzüglich und wieder ordnungsge
mäß vom Antragsteller herzustellen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
- Gemäß § 9 (2) FStrG bedürfen konkrete Bauvor men. Der Hinweis wird unter F. 6 auf der Plan
haben (auch baurechtlich verfahrensfreie Vorha karte ergänzt.
ben) der Zustimmung / Genehmigung des Fern
straßen-Bundesamtes, wenn sie längs der Bun
desautobahnen in einer Entfernung bis zu 100
Meter, gemessen vom äußeren befestigten Rand
der Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder
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anders genutzt werden. Dies ist als Hinweis in
den Bauleitplan aufzunehmen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
- Staubentwicklung während der Bautätigkeit und und im Zuge der Ausführungsplanung berück
im Regelbetrieb ist durch geeignete Maßnahmen sichtigt.
zu unterbinden. Ausgehend vom Straßengrund
stück dürfen keine Baumaßnahmen durchgeführt
werden.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Ein Hinweis
- Innerhalb der Anbauverbotszone sind gem. § 9 auf der Plankarte wird für nicht notwendig er
(6) FStrG keine Anlagen der Außenwerbung zu achtet. Im Zuge der Überarbeitung der Pla
lässig. In der daran anschließenden 100 m – An nung wurde der Geltungsbereich des Bebau
baubeschränkungszone bedürfen alle Werbean ungsplans gegenüber dem Stand der frühzeiti
lagen der Zustimmung bzw. Genehmigung durch gen Beteiligung deutlich verkleinert. Die über
das Fernstraßen-Bundesamt. Sofern Werbeanla baubaren Grundstücksflächen und damit die
gen außerhalb der Anbaubeschränkungszone möglichen Standorte zukünftiger Gebäude be
von der Autobahn eingesehen werden können, finden sich nach aktuellem Planungsstand in
ist das Fernstraßen-Bundesamt ebenfalls zu be einem Abstand von mindestens 100 m zur
teiligen, um die Anlagen hinsichtlich der Ver Bundesautobahn A 2.
kehrssicherheitsbelange bewerten zu können (§
33 StVO). Die Verbots- und Genehmigungspflicht
betrifft auch alle temporären Anlagen und Schil
der. Dies ist als Hinweis in den Bauleitplan aufzu
nehmen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
- Beleuchtungs- und Werbeanlagen sind so zu ge men. Der Hinweis wird unter E.1.1 c) auf der
stalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Plankarte ergänzt.
Verkehrs nicht durch Blendung der Ablenkung
der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden.
Auf eine hinreichende Abschirmung der Frei
raum- und Außenbeleuchtung zur Autobahn ist
zu achten. Die Leuchtpunkthöhen der einzelnen
Lichtquellen sind möglichst niedrig zu wählen,
um eine Beeinträchtigung der Verkehrsteilneh
mer ausschließen zu können. Mobile Anlagen
und Fahrzeugbeleuchtungen sind durch wirk
same bauliche Maßnahmen zur Autobahn abzu
schirmen. Dies ist als Hinweis in den Bauleitplan
aufzunehmen.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Ein Hinweis
- Einfriedungen in nicht massiver Ausführung (also auf der Plankarte wird für nicht notwendig er
keine Mauerwerks- oder Betonelemente) werden achtet. Im Zuge der Überarbeitung der Pla
im straßenrechtlichen Sinne nach Bundesfern nung wurde der Geltungsbereich des Bebau
straßengesetz (FStrG) unter § 11 Abs. 2 betrach ungsplans gegenüber dem Stand der frühzeiti
tet. Demgemäß dürfen Anpflanzungen, Zäune, gen Beteiligung deutlich verkleinert, sodass die
Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück Planung nun mindestens 100 m von der Auto
nicht fest verbundene Einrichtungen angelegt bahn abrückt.
werden, wenn sie die Verkehrssicherheit (kon
kret) nicht beeinträchtigen und sind anzeige
pflichtig. Massive Einfriedungen sind Hochbauten
im Sinne von § 9 Absatz 1 FStrG und sind in der
Anbauverbotszone nicht zulässig. Dies ist als
Hinweis in den Bauleitplan aufzunehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ge
- Den Grundstücken der Bundesautobahn darf mäß der vorliegenden Entwässerungsplanung
kein Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird das Oberflächenwasser ordnungsgemäß
und der Erschließungsstraße zugeführt werden. abgeführt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ge
genüber der Autobahn GmbH des Bundes weder
jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprü
che auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz
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oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen
bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht
werden können.
- Es ist zu beachten, dass die vorstehenden Aus
führungen lediglich im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange abgegeben wer
den und diese keine Mitwirkung am Zustande
kommen des Bebauungsplans im Sinne des § 9
Abs. 7 FStrG darstellen.
Um eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird ge
beten.
Evangelische Kirche von Westfalen mit Schreiben
vom 24.11.2025
Gegen die obengenannte Planung bestehen keine Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Bedenken. men.
Geologischer Dienst NRW mit Schreiben vom
19.11.2025
Schutzgut Boden
Informationen zum Umfang und zum Detaillierungs Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
grad der Umweltprüfung (Umweltbericht) für das men. Die Hinweise bezüglich des Schutzgutes
Schutzgut Boden, zur Verwendung von Mutterboden Boden werden im Umweltbericht berücksich
sowie zur Nutzung der Karte der schutzwürdigen Bö tigt.
den:
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Bo
den
Nach der Karte der schutzwürdigen Böden (3. Auf
lage) sind im Rahmen der Beschreibung und Bewer
tung des Schutzgutes die betroffenen Böden, deren
Bodenschutzstufen und Bodenfunktionen zu benen
nen. Zudem sind die Folgen des Eingriffs auf das
Schutzgut Boden zu bewerten.
Hinweise zu den Böden im Plangebiet können über
die Karte der schutzwürdigen Böden auf GEOpor
tal.NRW1 abgerufen werden.
Kompensationsmaßnahmen für den Verlust an
schutzwürdigen Böden sind folgender Veröffentli
chung zu entnehmen (Kap. 3.7, S. 24):
• Bodenschutz in der Umweltprüfung nach
BauGB - Leitfaden für die Praxis der Boden
schutzbehörden in der Bauleitplanung.
Verwendung von Mutterboden
Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen men.
der Oberboden (Mutterboden) in nutzbarem Zustand
zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist
vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederver
wendung zu lagern und später wieder einzubauen.
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu
Bielefeld mit Schreiben vom 09.12.2025
Die Stadt Verl beabsichtigt die Aufstellung des Be Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
bauungsplanes sowie die Änderung des Flächennut men. Im Zuge der Schalltechnischen Untersu
zungsplanes, um gewerbliche Bauflächen zu schaf chung zum Bebauungsplan Nr. 112 „Gewerbe
fen. Die Planung leitet sich direkt aus der Regional gebiet Isselhorster Straße-Nord“ der Stadt Verl
planung her, die für das Gebiet einen Gewerblich-In (Wenker&Gesing Akustik und Immissions
dustriellen Bereich (GIB) festsetzt. Der dabei von der schutz GmbH, 12.06.2026) wurde aufgrund
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Stadt angesprochene Mangel an gewerblichen Bau der Nähe zu schutzbedürftigen Wohnnutzun
flächen wird auch von uns gesehen. Viele Unterneh gen sowie der bestehenden und planerisch zu
men finden keine passenden Gewerbeflächen. Die berücksichtigenden Gewerbelärmvorbelastung
Nachfrage übersteigt das Angebot in der Region ausdrücklich empfohlen, von einer Ausweisung
deutlich. Die vorgelegte Planung wird deshalb von als Industriegebiet abzusehen. Zur Vermei
uns ausdrücklich unterstützt. Aufgrund engerer Vor dung immissionsschutzrechtlicher Nutzungs
gaben und Abstandserfordernisse besteht ein beson konflikte wird daher an der Festsetzung als
derer Mangel an industriellen Bauflächen (GI). Des Gewerbegebiet festgehalten.
halb regen wir für das weitere Verfahren an, zu prü
fen, ob an dieser Stelle industrielle Bauflächen (GI)
geschaffen werden können.
Bitte beziehen Sie uns auch im weiteren Planverfah
ren mit ein. […]
Kreis Gütersloh mit Schreiben vom 10.12.2025
Der Kreis Gütersloh wurde als Träger öffentlicher Be Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
lange in dem o. g. Verfahren um Stellungnahme ge men.
beten. Diese lautet wie folgt:
Seitens des Kreises Gütersloh bestehen keine grund
sätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr.
112 "Gewerbegebiet Isselhorster Straße-Nord". Bitte
berücksichtigen Sie die Anforderungen und Hinweise
der nachfolgenden Stellungnahmen im weiteren Ver
fahren.
Stellungnahmen der Fachabteilungen
Abteilung Bauen Wohnen Immissionen - Immissi-
onsschutz
Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde
habe ich keine grundsätzlichen Bedenken. das Geruchsgutachten entsprechend ergänzt
Für die Offenlage wurde eine Erweiterung des Ge (Wenker&Gesing Akustik und Immissions
ruchsgutachtens angekündigt. Bevor weitere Aussa schutz GmbH, 10.06.2026). Die gutachterli
gen erfolgen, ist das Ergebnis abzuwarten. Durch chen Ergebnisse zeigen, dass Bereiche mit
Geruchimmissionen sind in einem Teilbereich des Geruchsstundenhäufigkeiten von mehr als 15
bestehenden B-Plans Nr. 84 gewerbliche Wohnnut % räumlich eng begrenzt sind und bezogen
zungen unzulässig. Ob eine dementsprechende Fest auf die vorgesehenen Gewerbeflächen nur ei
setzung im 2. Bauabschnitt für das B-Planverfahren nen untergeordneten Teilbereich betreffen. Un
Nr. 112 ebenfalls notwendig wird, ist m.E. unwahr ter Berücksichtigung der bestehenden Vorbe
scheinlich. lastung sowie der vorgesehenen Nutzungsbe
Allerdings sollte eine Betrachtung der Lärmsituation schränkungen kommt die Stadt zu dem Ergeb
mit Blick auf die BAB 2 und möglicher Auswirkungen nis, dass die Ausweisung des Gewerbegebiets
auf etwaige Wohnnutzungen erfolgen. auch in den durch Geruchsimmissionen vorbe
lasteten Bereichen vertretbar ist. Betriebe des
Beherbergungsgewerbes sowie Wohnungen
für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie
für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sind im
gesamten Plangebiet ausgeschlossen.
Die Auswirkungen des Verkehrslärms der Bun
desautobahn A 2 auf die geplanten gewerbli
chen Nutzungen wurden im Rahmen einer
schalltechnischen Untersuchung (Wenker&Ge
sing GmbH, 06/2026) betrachtet. Zur Sicher
stellung eines angemessenen Schallschutzes
werden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche
festgesetzt. Innerhalb dieser Bereiche sind bei
Neubauten und genehmigungspflichtigen Um
bauten die erforderlichen passiven Schall
schutzmaßnahmen entsprechend der jeweili
gen Raumnutzung im nachgelagerten Baugen
ehmigungsverfahren nachzuweisen und umzu
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setzen. Unter Berücksichtigung der vorgesehe
nen Schallschutzmaßnahmen wird die ge
plante gewerbliche Entwicklung auch unter Be
rücksichtigung der bestehenden Verkehrslärm
belastung als vertretbar bewertet.
Abteilung Tiefbau - Gewässerentwicklung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzli men. Mit Schreiben vom 07.07.2026 hat der
chen Bedenken. Kreis Gütersloh, Abteilung Tiefbau die Umle
Der Plangebietsabschnitt Nr. 2 beinhaltet in Ost- gung des namenlosen Gewässers und die na
West-Richtung ein N.N.-Gewässer und grenzt im turnahe Umgestaltung des Menkebachs im Be
Norden an den berichtspflichtigen Menkebach. Zur reich der Bebauungspläne Nr. 84 und Nr. 112
Umlegung des N.N.-Gewässers und zur Renaturie genehmigt (Geschäftszeichen: 4.4.2.2.03/Wi).
rung des Menkebaches sind Vorgespräche erfolgt.
Entsprechende Antragsunterlagen zum Gewäs
serausbau nach § 68 WHG liegen vor. Weitere De
tails zur Planung und Umsetzung werden in diesem
wasserrechtlichen Verfahren geklärt.
Abteilung Tiefbau - Straßenbau Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Als Kreisstraßenbaubehörde, Straßenbaulastträger men.
der Kreisstraße 36 (Isselhorster Straße), teile ich Ih
nen mit, dass gegen das Vorhaben grundsätzlich
keine Bedenken vorliegen.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes hat,
wie auch dargestellt, über die im Bebauungsplan Nr.
84 "Gewerbegebiet Isselhorster Straße" geplante
neue Erschließung zur Kreisstraße zu erfolgen. Diese
äußere Erschließung ist entsprechend der zu erwar
tenden Verkehre zu dimensionieren. Eine zweite
neue Zufahrt darf nicht im überplanten Bereich ange
legt werden.
Abteilung Umwelt - Naturschutz Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen men. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteili
über der vorliegenden Planung. gung noch ausstehenden Unterlagen zum Ar
Gegenwärtig können die Belange des Artenschutzes ten- und Naturschutz sowie zur Eingriffsrege
sowie die Umsetzung der Eingriffsregelung nicht ab lung wurden im weiteren Bauleitplanverfahren
schließend beurteilt werden. Die entsprechend benö erarbeitet und in den Umweltbericht integriert.
tigten Unterlagen fehlen in diesem Schritt der Beteili Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu
gung und werden im weiteren Bauleitplanverfahren dem Ergebnis, dass unter verbindlicher Umset
vorgelegt. Ferner sind die beiden im Plangebiet vor zung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnah
handenen § 30-Biotope mit in das Konzept aufzuneh men für Vögel und Fledermäuse sowie unter
men. Die Pflege und Entwicklung dieser Biotopflä Berücksichtigung der allgemeinen Schutzbe
chen müssen auch mit der Umsetzung des Vorha stimmungen des § 39 BNatSchG das Eintreten
bens gesichert sein. artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ge
mäß § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden
kann.
Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wurde ein
Kompensationsbedarf von insgesamt 43.954
ökologischen Werteinheiten ermittelt. Der Aus
gleich erfolgt vollständig über das Ökokonto
der Stadt Verl. Der vollständige Ausgleich des
ermittelten Kompensationsbedarfs ist damit si
chergestellt.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Umweltberichts, der artenschutzrechtlichen
Prüfung und der vorgesehenen Kompensati
onsmaßnahmen kommt die Stadt zu dem Er
gebnis, dass die mit der Planung verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen
werden können und artenschutzrechtliche
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Konflikte bei Umsetzung der vorgesehenen
Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten
sind.
Aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbe
reiches ist nur noch eine minimale Überschnei
dung von § 30-Biotopen mit dem Geltungsbe
reich vorhanden. Dieses befindet sich inner
halb einer festgesetzten Fläche für Maßnah
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick
lung von Boden, Natur und Landschaft sowie
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Abteilung Gesundheit - Trinkwasser und Umwelt men. Im Rahmen der Bauleitplanung werden
Aus gesundheitlicher und umwelthygienischer Sicht verschiedene Maßnahmen zur Berücksichti
liegen gegen die Planung keine grundsätzlichen Be gung ökologischer Belange vorgesehen. So ist
denken vor. eine ökologische Aufwertung des Grabens im
Zuge der Umlegung vorgesehen. Darüber hin
Hinweis aus werden Neupflanzungen festgesetzt, die
In den eingereichten Planunterlagen sind bisher noch zur Verbesserung der ökologischen Funktio
keine Details bzgl. ökologischer und klimaschützen nen im Plangebiet beitragen.
der Die konkreten Maßnahmen zur Vermeidung
Maßnahmen erkennbar. Im Rahmen der weiteren und Minderung von Beeinträchtigungen von
Planung ist es aus gesundheitlicher und umwelthy Natur und Landschaft sowie die erforderlichen
gienischer Sicht notwendig, diese Maßnahmen kon artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnah
kret festzulegen und nicht etwa nur zu empfehlen. men werden im Umweltbericht und in der ar
tenschutzrechtlichen Prüfung behandelt und im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ent
sprechend berücksichtigt.
Abteilung Bevölkerungsschutz - Verwaltung,
Brand- und Katastrophenschutz Zu 1: Die Hinweise und Anregungen werden
brandschutztechnische Stellungnahme: zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der
1. Unter Zugrundelegung der Technischen Re Umsetzung zu beachten. Die Begründung ent
geln des DVGW - Arbeitsblatt W 405, ist für hält unter Punkt 5.5) bereits entsprechende
das Baugebiet eine Löschwassermenge von Ausführungen. Die geforderte Löschwasser
1600 l/min für 2 Stunden zur Verfügung zu menge kann im Plangebiet zur Verfügung ge
stellen. Der Abstand der Hydranten unterein stellt werden.
ander richtet sich nach dem DVGW - Arbeits
blatt W 331 und sollte 120 m nicht überstei
gen. Auf Ziffer 1. des Merkblattes „Brand
schutz in der Bauleitplanung“ wird hingewie
sen. Zu 2: Die Hinweise und Anregungen werden
zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der
2. Die für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr die Umsetzung zu beachten. Aus Sicht der Stadt
nenden Zufahrten (Verkehrs- und Erschlie besteht dazu auf der Bebauungsplanebene
ßungsstraßen inkl. der im öffentlichen Ver kein ergänzender Handlungsbedarf.
kehrsraum vorgesehenen Wende-, Aufstell-
und Bewegungsflächen) sind für eine Achs
belastung von mindestens 10 t sowie ein zu
lässiges Gesamtgewicht von mindestens 16 t
zu bemessen.
Seitens der Fachabteilungen
• Wirtschaftsförderungsgesellschaft - pro Wirtschaft
GT GmbH
• 0.2 Kreispolizeibehörde - Direktion Verkehr
• 4.1 Geoinformation, Kataster und Vermessung
Seite - 11/17 - Drucksache 345/2026
• 4.4.1 Tiefbau - Untere Wasserbehörde
• 4.5.1 Umwelt - Abfall- und Boden
• 4.5.3 Umwelt - Klimaschutz und Planung
wurden weder Bedenken geäußert, noch Hinweise
gegeben.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalnieder-
lassung Ostwestfalen-Lippe / Hauptsitz Bielefeld
mit Schreiben vom 21.11.2025
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
RNL OWL keine grundsätzlichen Bedenken. men. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll wurde eine verkehrsgutachterliche Stellung
über die Isselhorster Straße (K 36) an die L 787 erfol nahme (Ing.-Büro Röver, 03/2026) zum Be
gen. Aus den Bauleitplanunterlagen gehen keine de bauungsplan Nr. 112 „Gewerbegebiet Issel
taillierten Angaben zum erwartenden Verkehrsauf horster Straße Nord" erarbeitet, die das erwar
kommen hervor. Es wird daher davon ausgegangen, tete Verkehrsaufkommen sowie die Leistungs
dass der weiteren Bauleitplanung ein qualifiziertes fähigkeit des Knotenpunktes L 787 Sürenhei
und von der Stadt geprüftes und anerkanntes Ver der Straße / K 36 Isselhorster Straße / Thad
kehrsgutachten einschließlich einer Leistungsfähig däusstraße darlegt.
keitsbetrachtung zu Grunde liegt, indem die aus dem
Vorhaben resultierende Verkehrsentwicklung ermittelt Die am 11.02.2026 durchgeführten Verkehrs
und auch die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes zählungen ergaben für den Bestand in beiden
des Knotenpunktes L787/K36/ Thaddäusstraße nach Spitzenstunden eine gute Qualität des Ver
gewiesen wurde. kehrsablaufes (QSV B). Im Prognose-Nullfall
2040 (Pkw +2 %, Lkw +10 %) wird in der mor
gendlichen Spitze noch eine befriedigende
Qualität (QSV C), in der nachmittäglichen
Spitze weiterhin eine gute Qualität (QSV B)
prognostiziert.
Für den Prognose-Planfall wurden die neu in
duzierten Verkehre auf Grundlage des Verfah
rens nach Dr. Bosserhoff (Ver_Bau, 2026) er
mittelt. Demnach erzeugt das Plangebiet im
Mittelwert rund 2.360 Kfz-Fahrten je 24 Stun
den (ca. 1.820 Pkw/24h, ca. 540 Lkw/24h). Der
überwiegende Anteil der Schwerlastverkehre
(90 %) wird über die L 787 in Richtung der Au
tobahnanschlussstelle Gütersloh (A2) abgewi
ckelt; eine Nutzung in Richtung Thaddäuss
traße ist aufgrund bestehender verkehrsrechtli
cher Beschränkungen (Einfahrtsverbot für Lkw)
ausgeschlossen.
Die Bewertung der Verkehrsabläufe am Kreis
verkehrsplatz im Planfall ergibt für die nachmit
tägliche Spitze weiterhin eine gute Qualität
(QSV B). In der morgendlichen Spitze wird die
Kapazitätsgrenze im östlichen Quadranten
(Zufahrt aus Richtung Verl) erreicht, was zu ei
ner Qualitätsstufe E führt. Das Gutachten weist
jedoch darauf hin, dass die Belastung aus
Richtung Verl in der Zählsituation möglicher
weise durch Umleitungsverkehre überzeichnet
war. In den übrigen Quadranten wird auch im
Planfall mindestens QSV B erreicht. Über den
Tagesverlauf betrachtet sind keine relevanten
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des
Kreisverkehrsplatzes zu erwarten. Eine Ände
rung der Planung ist nicht erforderlich.
Eine Durchschrift dieser Untersuchung ist der Stra Die verkehrsgutachterliche Stellungnahme wird
ßenbauverwaltung entsprechend vorzulegen. im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 4 (2)
Seite - 12/17 - Drucksache 345/2026
BauGB auf der Internetseite der Stadt Verl zur
Sollte aus verkehrlichen Gründen die Sicherheit oder Verfügung gestellt.
Leichtigkeit des Verkehrs im Zuge der L 787 sowie im Sollten sich vorhabenbedingt künftig negative
Knotenpunkt L787/K36/ Thaddäusstraße vorhaben Auswirkungen auf die Sicherheit oder Leichtig
bedingt künftig negative beeinträchtigt werden oder keit des Verkehrs ergeben, sind durch die
sich dieser Bereich als Unfallschwerpunkt entwickeln, Stadt geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
sind nachträglich durch die Stadt geeignete verkehrs
regelnde oder bauliche Maßnahmen vorzusehen.
Bebauungsplanbedingte Veränderungen an den klas
sifizierten Straßen gehen dabei voll zu Lasten der
Stadt bzw. des Antragsstellers. Dies impliziert auch
die Unterhaltungsmehraufwendungen.
Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren.
Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regional-
forstamt Ostwestfalen-Lippe mit Schreiben vom
05.12.2025
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Rechtslage sind forstbehördliche Belange nicht be men.
troffen. Es bestehen zum angegebenen Vorhaben
seitens des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, als
Träger öffentlicher Belange, keine Bedenken oder
Anregungen.
Landwirtschaftskammer NRW: Kreisstellen Gü-
tersloh, Münster, Warendorf mit Schreiben vom
20.11.2025
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Das Plangebiet Gewerbegebiet Isselhorster Straße- men. Der Bebauungsplan dient der Schaffung
Nord umfasst eine Größe von ca. 12,5 h. Bei der Vor dringend benötigter gewerblicher Bauflächen
habenfläche handelt es sich i.W. um landwirtschaftli zur Sicherung und Weiterentwicklung des Wirt
che Flächen, die vornehmlich ackerbaulich genutzt schaftsstandortes. Zudem ist zu berücksichti
werden. Die natürlichen Voraussetzungen für die gen, dass der vorliegende Bebauungsplan den
Landwirtschaft auf den Flächen sind gut: weitgehend zweiten Bauabschnitt eines bereits rechtskräfti
ebene Flächen; ausreichende Niederschläge in einer gen Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet
Verteilung über die Vegetationsperiode, wie es dem darstellt. Die Planung stellt somit keine isolierte
Pflanzenbedarf entspricht; gleichmäßiges Klima; gute Neuausweisung dar, sondern die konsequente
Erschließung. Durch die Planung und den dadurch Fortführung einer bereits planungsrechtlich
bedingten Verlust der Nutzflächen werden die wirt eingeleiteten und städtebaulich geordneten
schaftlichen und öffentlichen Funktionen der Land Entwicklung des Gewerbestandortes. Im Rah
wirtschaft men der Flächenprüfung standen keine ande
beeinträchtigt. Wegen zunehmenden Verschärfungen ren, in gleicher Weise geeigneten und verfüg
und steigenden Auflagen für die Landwirtschaft im baren Alternativflächen zur Verfügung. Die
Wasserrecht, im Düngerecht, im Pflanzenschutz Hinweise auf die angrenzende landwirtschaftli
recht, im Steuerrecht, im Immissionsschutzrecht u. che Hofstelle mit intensiver Viehhaltung sowie
a., sind auf mögliche landwirtschaftstypische Immissio
Landwirte auf eine ausreichende Ausstattung mit nen werden berücksichtigt.
landwirtschaftlichen Nutzflächen angewiesen. Ggfs. Im Zuge einer Geruchstechnischen Untersu
freiwerdende Flächen sind auf dem Pachtmarkt stets chung zum Bebauungsplan Nr. 112 „Gewerbe
stark umworben. An dieser agrarstrukturellen Ein gebiet Isselhorster Straße-Nord“ (Wenker&Ge
schätzung wird sich auch im Laufe des weiteren sing, 10.06.2026) wurde die durch die umlie
Strukturwandels wenig ändern. Landwirtschaftliche genden landwirtschaftlichen Betriebe und die
Flächen sind nicht vermehrbar und bleiben knapp. angrenzende Biogasanlage innerhalb des
Jede Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen Plangebietes hervorgerufenen Geruchsstun
dürfte diese Situation noch verschärfen. denhäufigkeit durch Ausbreitungsrechnung er
Vor diesem Hintergrund verweist die Landwirtschafts mittelt. Hierbei wurden die landwirtschaftlichen
kammer NRW auf den bisherigen gesamtgesell Hofstellen in einem Radius von 600 m um die
schaftlichen Konsens (Allianz für die Fläche), dass Ränder des Plangebietes berücksichtigt. Das
Agrarflächen zu erhalten sind und möglichst von au Ergebnis zeigt, dass sich Geruchsstundenhäu
ßerlandwirtschaftlichen Nutzungen verschont bleiben figkeiten von rund 4%-29% ergeben. Der ge
sollen. Dieser Grundsatz wird in der Planung nicht mäß Anhang 7 der Neufassung der TA Luft für
beachtet.
Seite - 13/17 - Drucksache 345/2026
Direkt angrenzend an den Planbereich befindet sich Gewerbe – und Industriegebiete geltende Im
eine große landwirtschaftliche Hofstelle mit intensiver missionswert von 15 % wird dabei in weiten
Viehhaltung. Landwirtschaftliche Tätigkeiten werden Teilen eingehalten. Nur im Nahbereich der
voraussichtlich im Plangebiet wahrnehmbar sein, z.B. südlich gelegenen Hofstelle/Biogasanlage wird
Gerüche aus der Tierhaltung und dem Ausbringen der Wert überschritten.
von Wirtschaftsdüngern, Staub bei Erntearbeiten, In Bezug auf eine mögliche Erweiterung der
ggf. Lärm durch Tiere und Arbeiten auf der Hofstelle unmittelbar südlich angrenzenden landwirt
und den landwirtschaftlichen Flächen. Entsprechende schaftlichen Hofstelle befindet sich bereits
Immissionsgutachten sind anzufertigen. Des Weite westlich der Hofstelle/Biogasanlage das aus
ren wird durch die Planung eine ggf. zukünftige Er gewiesene Gewerbegebiet des Bebauungs
weiterung des Betriebes erheblich beeinträchtigt. Bei plan Nr. 84, sodass hier bereits ein entspre
einer Umsetzung der Planung sind evtl. vorhandene chender Schutzanspruch besteht, der bei et
Entwässerungssysteme auf angrenzenden, nicht waigen Erweiterungsvorhaben der Geruchs
überplanten Flächen sowie die örtliche Vorflut in vol emittenten bindend ist. Zur Abwägung, inwie
ler Funktionsfähigkeit zu erhalten. fern eine Überschreitung des Immissionswer
tes akzeptiert werden kann,, ist grundsätzlich
immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wurde für
die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 112
„Gewerbegebiet Isselhorster Straße Nord“ ein
Kompensationsbedarf von 43.954 ökologi
schen Werteinheiten ermittelt. Der Ausgleich
erfolgt vollständig über das Ökokonto der Stadt
Art, Umfang und Platzierung der Ausgleichs- und Er Verl auf den Flurstücken 474, Flur 5, Gemar
satzmaßnahmen dürfen nicht noch zusätzlich land kung Bornholte, sowie Flurstück 4, Flur 3, Ge
wirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. Aus markung Sende. Auf diesen Flächen wurden
gleichs- und Ersatzmaßnahmen sind insbesondere zuvor ackerbaulich genutzte Flächen zu exten
im Plangebiet durchzuführen oder in bestehenden siv genutztem Grünland entwickelt. Damit ist
Naturschutzgebieten, als Gewässerrandstreifen, in der vollständige Ausgleich des ermittelten Ein
Gewässerauen oder in Zusammenarbeit mit Natur griffs in Natur und Landschaft sichergestellt.
schutzstiftungen zu verwirklichen.
Durch die Planung sind öffentliche landwirtschaftliche
Belange erheblich beeinträchtigt und werden zu Be
denken gegeben.
LWL-Archäologie für Westfalen / Außenstelle Bie-
lefeld mit Schreiben vom 16.11.2025
Gegen die o.g. Planung bestehen seitens der LWL- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
Archäologie für Westfalen keine Bedenken. Da aber men. Der Hinweis wird unter F.2 auf der Plan
bisher unbekannte Bodendenkmäler bei Erdarbeiten karte ergänzt.
zum Vorschein kommen können, bitten wir, in die
Festsetzungen und evtl. Genehmigungen folgenden
Hinweis aufzunehmen:
„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kul
tur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h.
Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Verän
derungen und Verfärbungen in der natürlichen Bo
denbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch
Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens
aus erdgeschichtlicher Zeit, Fossilien) entdeckt wer
den. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der
Stadt/Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
und/oder der LWLArchäologie für Westfalen/Außen
stelle Bielefeld (Am Stadtholz 24a, 33609 Bielefeld,
Tel.: 0521 380930-30; E-Mail: lwl-archaeologie-biele
[email protected]) unverzüglich anzuzeigen. Das ent
deckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte
sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der An
zeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere
Denkmalbehörde die Entdeckungsstätte vorher frei
gibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die
Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern,
Seite - 14/17 - Drucksache 345/2026
wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Ber
gung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für
die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 DSchG
NRW). Gegenüber der Eigentümerin oder dem Ei
gentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten
eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler ent
deckt werden, kann angeordnet werden, dass die
notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Ber
gung des Bodendenkmals sowie zur Klärung der
Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem
Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden
sind (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).“
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur
in Westfalen / Städtebauliche Denkmalpflege mit
Schreiben vom 27.11.2025
Über die LWL-Archäologie für Westfalen wurde ich Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
über die o. g. Planverfahren in Kenntnis gesetzt. Für men. Die Belange des Denkmalschutzes und
zukünftige Verfahren verweise ich darauf, dass der der Denkmalpflege wurden in die Begründung
zentrale elektronische Posteingang zur Beteiligung zum Bebauungsplan aufgenommen. Dabei
der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur wird auf das östlich des Plangebiets gelegene
in Westfalen als Träger öffentlicher Belange von Frau Baudenkmal Hofhaus, Feuerbornstraße 31,
Riedel (mailto:[email protected]) gesteuert wird hingewiesen. Die denkmalrechtlichen Anforde
und Beteiligungsschreiben dort gern platziert werden rungen sind im Rahmen der weiteren Planung
können und sollten. und bei der Umsetzung konkreter Vorhaben zu
Für die weiteren Verfahren weise ich darauf hin, dass berücksichtigen.
das seit dem 25.01.1995 in der Denkmalliste der
Stadt Verl geführte Hofhaus, Feuerbornstr. 31 (Denk
mallisten-Nr. 55, KlaraID 34073), unmittelbar östlich
des Plangebiets liegt. Das Hofhaus ist u. a. aus orts-
und
siedlungsgeschichtlichen Gründen, die sich durch die
charakteristische Streulage der Hofstätte ergeben,
denkmalwert.
Im Begründungsentwurf sind die Belange von Denk
malschutz und Denkmalpflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 5
BauGB bislang noch nicht berücksichtigt. Dies sollte
im weitere Verfahren und im Rahmen des Umweltbe
richts nachgeholt werden. Gemäß § 3 DSchG NRW
sind „[d]ie Belange des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege bei allen öffentlichen Planungen und
Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen“. Das
Rücksichtnahmegebot zielt darauf ab, dass „die Er
haltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbe
reiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer
Umgebung möglich sind“.
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von
Anlagen in der engeren Umgebung eines Denkmals
sind gem. § 9 Abs. 2 DSchG NRW erlaubnispflichtig,
wenn sich die Maßnahmen auf die denkmalwerte
Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenk
mals auswirken. Inwiefern dies der Fall ist, ist im wei
teren Verfahren zu ermitteln und darzustellen. Nach
teilige Auswirkungen auf das Denkmal sollten vermie
den oder gemindert werden. Zu prüfen wären hier z.
B. die Möglichkeit, die räumliche Distanz des Gewer
begebiets zum Denkmal zu vergrößern, die max. Hö
henentwicklung der baulichen Anlagen denkmalver
träglich zu steuern und die visuelle Dominanz der
Gewerbeanlagen durch sichtverstellende Grünstruk
turen zwischen Gewerbegebiet und Denkmal festzu
setzen.
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Allgemeine Informationen und Hilfestellungen zum
Umgang mit dem Schutzgut des kulturellen Erbes in
der Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die von der
UVP-Gesellschaft e. V. herausgegebene Handrei
chung „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“, 3.
Vollständig überarbeitete Auflage (Köln 2024). Sie ist
digital verfügbar unter https://www.lwldlbw.de/de/pu
blikationen/kulturlandschaft/.
Stadt Bielefeld mit Schreiben vom 11.11.2025
Die Belange der Stadt Bielefeld sind durch die oben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
genannte Planung nicht berührt. men.
Stadt Schloß Holte-Stukenbrock mit Schreiben
vom 24.11.2025
Die Stad Schloß Holte-Stukenbrock hat zur frühzeiti Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
gen Beteiligung zum B Plan Nr. 112 "GE Isselhorster men.
Str.-Nord" keine Anregungen und Bedenken.
Stadt Verl: Fachbereich Tiefbau, Abwasserbetrieb
mit Schreiben vom 21.11.2025
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
„Gewerbegebiet Isselhorster Straße – Nord“ beste men. Die Hinweise und Anregungen werden
hen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken. zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der
Die Entwässerungsplanung wurde bereits bei der Umsetzung zu beachten.
Planung für den ersten Bauabschnitt berücksichtigt
und ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung, Rheda-
Wiedenbrück mit Schreiben vom 23.04.2026
Für den Bereich stellen wir eine Löschwassermenge Die Hinweise und Anregungen werden zur
von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der
Verfügung. Umsetzung zu beachten. Die Begründung ent
hält unter Punkt 5.5) bereits entsprechende
Wir möchten darauf hinweisen, dass das DVGW-Ar Ausführungen. Die geforderte Löschwasser
beitsblatt W 405 für den Löschbereich des betroffe menge kann im Plangebiet zur Verfügung ge
nen Objektes eine Löschwasserentnahmemöglichkeit stellt werden.
im Umkreis von 300 m erfasst.
Westnetz GmbH: Regionalzentrum Münster mit
Schreiben vom 19.11.2025
Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass inner Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genom
halb des im Plan gekennzeichneten Bereiches weder men.
Gas- und Stromversorgungsleitungen des Transport
netzes noch den Verteilnetzes der Westnetz GmbH
verlaufen und die Legung von Versorgungsleitungen
in absehbarer nicht vorgesehen ist.
Gegen den Entwurf werden keine Bedenken und An
regungen geäußert.
Diese Stellungnahme erfolgt für das 0,4-10kV-Verteil
netz im Namen und Auftrag der Stadtwerk Verl Netz
GmbH & Co. KG, für das Gas-Verteilnetz im Namen
und Auftrag der Stadtwerk Verl GmbH, für Steuer-
/Fernmeldekabel im Namen und Auftrag der West
netz Kommunikationsleitungen GmbH & Co. KG und
für das Glasfasernetz im Namen und Auftrag der
Westenergie Breitband GmbH .
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3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§
3 (2) und 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
Erläuterung:
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage ist vorgesehen, im Ortsteil Sürenheide weitere ge
werbliche Bauflächen zu entwickeln. Diese liegen nördlich des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Be
bauungsplanes Nr. 84 „Gewerbegebiet Isselhorster Straße“.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Verl hat daher in seiner Sitzung am 26.09.2024
(vgl. DS 1265/2024) folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 4, Flurstücke 333 tlw., 339, 340, 341 tlw., 342 tlw., 343
tlw., 344 tlw. und 346 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Dieser erhält die Bezeichnung Nr. 112
„Gewerbegebiet Isselhorster Straße-Nord“.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB ist durchzuführen.
In Ausführung dieser Beschlüsse hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zwi
schen dem 11.11.2025 und dem 12.12.2025 stattgefunden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am
04.11.2026 im Amtsblatt Nr. 20/2025 der Stadt Verl. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB fand im selben Zeitraum statt, worüber diese mit Schreiben
vom 11.11.2025 ebenfalls informiert wurden.
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wurde der Geltungsbereich zwischenzeitlich von einer
Größe von 12,5 ha auf 7 ha reduziert.
Über die eingegangenen Stellungnahmen ist im Rahmen der Beratung zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktkonto 5111.529140
Finanzbedarf: 50.000,00 €
Im aktuellen Haushaltsplan hierfür eingeplant: 560.000,00 €
Jährliche Folgekosten (effektiv): -
Dauer in Jahren: 1,5
in Vertretung
gez. Thorsten Herbst
Erster Beigeordneter
Anlage(n):
1. Anlage 1_Plankarte
2. Anlage 2_Begründung
3. Anlage 3_Stellungnahmen § 4(1) BauGB
4. Anlage 4_Umweltbericht
5. Anlage 5_Artenschutzbericht
6. Anlage 6_Eingriffsbilanzierung
7. Anlage 7_Verkehrsgutachterliche Stellungnahme
8. Anlage 8_Geruchstechnische Untersuchung
9. Anlage 9_Schalltechnische Untersuchung
10. Anlage 10_Hydrogeologische Untersuchung
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11. Anlage 11_Entwässerungskonzept
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