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69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Verl Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

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GemeindeStadt Verl
Datum2026-11-05
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STADT VERL Der Bürgermeister Vorlage Drucksache 343/2026 öffentlich Zuständiger Fachbereich: Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Umwelt Datum: 28.10.2026 TOP Beratungsfolge Termin Bemerkungen 3. Ausschuss für Stadtentwicklung und 05.11.2026 Beschluss Bauen 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Verl Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Ich empfehle folgenden Beschlussvorschlag: 1. Das Verfahren zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit dem Ziel, auf den Grundstücken Ge­ markung Verl, Flur 13: 71, 74, 79, 81, 82, 86, 89, 92, 94, 96 tlw., 97 tlw., 98 tlw., 153, 173, 188, 214, 215, 218, 219, 220, 224, 227, 228, 229 tlw., 234, 239, 240, 241, 242, 243, 245, 248, 255, 256, 260, 289, 290, 300, 322, 323, 349, 350, 374 tlw., 396, 397, Flur 14: 102, 326, 625, 717 tlw., 741 tlw., 767 sowie Flur 15: 2, 4, 5, 6, 10, 11, 18, 19, 20, 21, 31, 51, 324, 325, 991, 1031, 1090, 1091, 1093, 1121, 1169, 1170, 1177, 1181, 1517 tlw., 1534, 1575, 1682, 1713, 1714, 1766, 1779, 1780, 1792, 1793, 1794, 1795, 1847 tlw., 1877 tlw., 1878, 1885 tlw., 1911, 1912, 1935 tlw., 1937 tlw., 1938 tlw., 1939, 1940, 1941 tlw., 1942 tlw., 1943 tlw. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Grünflächen sowie Flächen für den überörtlichen Verkehr darzustellen, ist einzuleiten. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be­ lange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB ist durchzuführen Erläuterung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung des Be­ bauungsplans Nr. 103 „Ortsdurchfahrt-Ost“ gefasst (vgl. DS 668/2022). Mit Beschluss desselbigen Aus­ schusses vom 29.08.2026 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans angepasst und erweitert (vgl. DS 1237/2024). Die wesentlichen Ziele der Planung liegen in der langfristigen Sicherung und Weiterentwick­ lung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung sowie der Anpassung bestehender Festsetzungen an ak­ tuelle Anforderungen. Dabei sollen vorhandene Potenziale zur bedarfsgerechten Nachverdichtung genutzt und Regelungen zur baulichen Nutzung, Grundstücksbebauung und Anzahl der Wohneinheiten angepasst werden. Gleichzeitig sollen ortsbildprägende Gestaltungselemente erhalten und gefördert werden. Ursprünglich war vorgesehen, den Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann in diesem Verfah­ ren von der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan abgesehen werden. Stattdes­ sen kann Letzterer ohne formelles Änderungsverfahren nachträglich im Wege der Berichtigung angepasst werden. Maßgeblich für die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens ist insbesondere die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO und nicht die Gesamtgröße des Plangebietes. Dabei sind gemäß § 13a Abs. 1 BauGB auch die Grundflächen weiterer Bebauungspläne zu berücksichtigen, sofern diese in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden. Aufgrund des im Laufe des Verfahrens vergrößerten Planungsumfangs und der Konkretisierung der Flächenfestset­ zungen sind die Voraussetzungen für die ursprünglich vorgesehene Verfahrensart erneut zu prüfen. Da diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist das angestoßene Verfahren zur Aufstellung des Bebau­ ungsplanes Nr. 103 „Ortsdurchfahrt-Ost“ im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB fortzuführen. Seite - 2/2 - Drucksache 343/2026 Mit der Umstellung des Verfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 103 nun aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da sich die geplanten Festsetzungen nicht in allen Teilbereichen aus den Darstellungen des Flä­ chennutzungsplans ableiten lassen, ist dessen Änderung erforderlich. Ziel der 69. Änderung ist es daher, die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 103 vorzubereiten. Der rund 9,9 ha große Änderungsbereich deckt sich räumlich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 103 und umfasst die Grundstücke Gemarkung Verl, Flur 13: 71, 74, 79, 81, 82, 86, 89, 92, 94, 96 tlw., 97 tlw., 98 tlw., 153, 173, 188, 214, 215, 218, 219, 220, 224, 227, 228, 229 tlw., 234, 239, 240, 241, 242, 243, 245, 248, 255, 256, 260, 289, 290, 300, 322, 323, 349, 350, 374 tlw., 396, 397, Flur 14: 102, 326, 625, 717 tlw., 741 tlw., 767 sowie Flur 15: 2, 4, 5, 6, 10, 11, 18, 19, 20, 21, 31, 51, 324, 325, 991, 1031, 1090, 1091, 1093, 1121, 1169, 1170, 1177, 1181, 1517 tlw., 1534, 1575, 1682, 1713, 1714, 1766, 1779, 1780, 1792, 1793, 1794, 1795, 1847 tlw., 1877 tlw., 1878, 1885 tlw., 1911, 1912, 1935 tlw., 1937 tlw., 1938 tlw., 1939, 1940, 1941 tlw., 1942 tlw., 1943 tlw. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Kern­ gebiete, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen für den überörtlichen Verkehr dar. Zukünftig sollen im Osten Wohnbauflächen und Grünflächen, im westlichen Teil gemischte Bauflächen dargestellt werden. Die Flächen für den überörtlichen Verkehr bleiben bestehen. Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans soll gem. § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebau­ ungsplans Nr. 103 „Ortsdurchfahrt-Ost“ durchgeführt werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentli­ cher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchlaufen. Um beide Verfahren wieder auf einen Stand zu bringen, soll zeitnah die frühzeitige Beteiligung zur 69. Flächennutzungsplanänderung angestoßen werden. Diesbezüglich ist ein verkürzter Beteiligungszeitraum von zwei Wochen vorgesehen. Um die Bauleitplanung zeitnah voranzubringen, beabsichtigt die Verwaltung, die weiter ausgearbeiteten Ent­ würfe zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 103 „Ortsdurchfahrt-Ost“ in einer der nächsten Ausschusssitzungen zur politischen Beratung einzubringen und die Beschlüsse zur nächsten Beteiligungsstufe gem. §§ 3 (2) und 4 (2) einzuholen. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereichs sowie die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung kön­ nen den beigefügten Anlagen entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktkonto 5111.529140 Finanzbedarf: 100.000,00 € Im aktuellen Haushaltsplan hierfür eingeplant: 370.000,00 € Jährliche Folgekosten (effektiv): - Dauer in Jahren: 1 in Vertretung gez. Thorsten Herbst Erster Beigeordneter Anlage(n): 1. Anlage 1 Plandarstellung 2. Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht

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