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Bebauungsplan Nr. 97 „Brummelweg-Nord“ Hier: Information über die weitere Vorgehensweise und Vorstellung Planvarianten
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Verl |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VERL
Der Bürgermeister Vorlage
Drucksache 342/2026
öffentlich
Zuständiger Fachbereich: Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: 28.10.2026
TOP Beratungsfolge Termin Bemerkungen
6. Ausschuss für Stadtentwicklung und 05.11.2026 Beschluss
Bauen
Bebauungsplan Nr. 97 „Brummelweg-Nord“
Hier: Information über die weitere Vorgehensweise und Vorstellung Planvarianten
Ich empfehle folgenden Beschlussvorschlag:
Die Planungen sollen auf Grundlage der vorgestellten Variante A und B fortgeführt werden
Erläuterung:
Mit Beschluss vom 08.10.2019 hat der Rat der Stadt Verl die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Brum
melweg-Nord“ gefasst (vgl. DS 1333/2019). Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Siedlungsbe
reiche entlang des Brummelwegs nördlich des Kreuzungsbereichs mit dem Zollhausweg und der
Königsberger Straße in Sürenheide.
Ziel des Bebauungsplans ist es, für den bislang unbeplanten Innenbereich einen verlässlichen planungs
rechtlichen Rahmen zu schaffen und angesichts bestehender Baulücken eine geordnete sowie ortsbildge
rechte Nachverdichtung zu ermöglichen. Insbesondere soll dabei eine verträgliche Entwicklung der Wohn
nutzung unter Berücksichtigung des bestehenden Siedlungscharakters erreicht werden. Das Verfahren
wurde seit dem Aufstellungsbeschluss bisher nicht weitergeführt. Dieser Beschluss erfolgte seinerzeit
vorsorglich, um sich die Möglichkeit offenzuhalten, bei Bedarf durch die Aufstellung eines Bebauungsplans
steuernd in die städtebauliche Entwicklung eingreifen und insbesondere bei absehbaren größeren Bauvor
haben eine geordnete und ortsbildgerechte Entwicklung sicherstellen zu können. Aufgrund der Verwaltung
nun bekannt gewordener Bauabsichten im Plangebiet, die den ursprünglichen Planungszielen je nach
Ausrichtung der Planung möglicherweise widersprechen, soll die Bauleitplanung nun weiterbearbeitet wer
den.
Vor einer weiteren Bearbeitung bzw. der Ausarbeitung konkreter Planentwürfe ist zu entscheiden, welche
städtebauliche Entwicklung für den Planbereich aus politischer Sicht gewünscht und vorstellbar ist. Zur
Entscheidungsfindung hat die Verwaltung zwei unterschiedliche Entwicklungsvarianten skizziert, die in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 05.11.2026 erläutert und zur Diskussion ge
stellt werden sollen:
Variante A – Bestandsorientierte, kleinteilige Entwicklung
Diese Variante orientiert sich an der vorhandenen Bebauungsstruktur und zielt darauf ab, den gewachsenen
Siedlungscharakter weitgehend zu erhalten. Die überbaubaren Grundstücksflächen und die zulässige
Anzahl der Wohneinheiten sollen sich am Bestand ausrichten. Eine maßvolle Weiterentwicklung der
Gebäude, beispielsweise durch kleinere Anbauten, soll weiterhin ermöglicht werden. Insgesamt wird eine
eher zurückhaltende bauliche Verdichtung angestrebt.
Variante B – Intensivere bauliche Ausnutzung
Diese Variante eröffnet größere Spielräume für die bauliche Entwicklung und Nachverdichtung der Grundstü
cke. Hierzu sollen größere überbaubare Grundstücksflächen vorgesehen und die baulichen Nutzungsmög
lichkeiten weniger restriktiv ausgestaltet werden. Dies betrifft insbesondere die Begrenzung der zulässigen
Anzahl der Wohneinheiten. Insgesamt ermöglicht die Variante eine dichtere Bebauung und eine stärkere
Ausnutzung der vorhandenen Grundstücke.
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Der Planbereich stellt sich derzeit als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB dar. Die vorhandene
Bebauung ist historisch gewachsen und überwiegend durch eine kleinteilige Struktur mit Einfamilien- und
Doppelhäusern geprägt. Vereinzelt wurden im Laufe der Jahre auch größere Mehrfamilienhäuser mit bis zu
12 Wohneinheiten genehmigt. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der politischen Beratung abzuwägen,
in welchem Umfang eine weitere bauliche Verdichtung ermöglicht werden soll und wie sich diese mit dem
vorhandenen Siedlungscharakter und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbaren
lässt.
Der gefasste politische Beschluss bildet die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans. Im
weiteren Verfahren sind insbesondere die Regelungen zur Erschließung, zu den zulässigen Gebäudehöhen
und zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke näher zu konkretisieren. Darüber hinaus werden gestalteri
sche Festsetzungen, beispielsweise zu Dachformen, Einfriedungen und Staffelgeschossen erarbeitet. Der
Entwurf des Bebauungsplans ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen dann erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussfassung dient zudem dazu, dem potenziellen Investor eine zeit
nahe Rückmeldung zur Umsetzbarkeit seines Vorhabens geben zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktkonto 5111.529140
Finanzbedarf: 25.000,00 €
Im aktuellen Haushaltsplan hierfür eingeplant: 370.000,00 €
Jährliche Folgekosten (effektiv): -
Dauer in Jahren: 1
gez. Thorsten Herbst
Erster Beigeordneter
Anlage(n):
1. Konzept Variante A
2. Konzept Variante B
Text aus PDF extrahiert