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Bebauungsplan Nr. 97 „Brummelweg-Nord“ Hier: Information über die weitere Vorgehensweise und Vorstellung Planvarianten

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GemeindeStadt Verl
Datum2026-11-05
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STADT VERL Der Bürgermeister Vorlage Drucksache 342/2026 öffentlich Zuständiger Fachbereich: Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Umwelt Datum: 28.10.2026 TOP Beratungsfolge Termin Bemerkungen 6. Ausschuss für Stadtentwicklung und 05.11.2026 Beschluss Bauen Bebauungsplan Nr. 97 „Brummelweg-Nord“ Hier: Information über die weitere Vorgehensweise und Vorstellung Planvarianten Ich empfehle folgenden Beschlussvorschlag: Die Planungen sollen auf Grundlage der vorgestellten Variante A und B fortgeführt werden Erläuterung: Mit Beschluss vom 08.10.2019 hat der Rat der Stadt Verl die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Brum­ melweg-Nord“ gefasst (vgl. DS 1333/2019). Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Siedlungsbe­ reiche entlang des Brummelwegs nördlich des Kreuzungsbereichs mit dem Zollhausweg und der Königsberger Straße in Sürenheide. Ziel des Bebauungsplans ist es, für den bislang unbeplanten Innenbereich einen verlässlichen planungs­ rechtlichen Rahmen zu schaffen und angesichts bestehender Baulücken eine geordnete sowie ortsbildge­ rechte Nachverdichtung zu ermöglichen. Insbesondere soll dabei eine verträgliche Entwicklung der Wohn­ nutzung unter Berücksichtigung des bestehenden Siedlungscharakters erreicht werden. Das Verfahren wurde seit dem Aufstellungsbeschluss bisher nicht weitergeführt. Dieser Beschluss erfolgte seinerzeit vorsorglich, um sich die Möglichkeit offenzuhalten, bei Bedarf durch die Aufstellung eines Bebauungsplans steuernd in die städtebauliche Entwicklung eingreifen und insbesondere bei absehbaren größeren Bauvor­ haben eine geordnete und ortsbildgerechte Entwicklung sicherstellen zu können. Aufgrund der Verwaltung nun bekannt gewordener Bauabsichten im Plangebiet, die den ursprünglichen Planungszielen je nach Ausrichtung der Planung möglicherweise widersprechen, soll die Bauleitplanung nun weiterbearbeitet wer­ den. Vor einer weiteren Bearbeitung bzw. der Ausarbeitung konkreter Planentwürfe ist zu entscheiden, welche städtebauliche Entwicklung für den Planbereich aus politischer Sicht gewünscht und vorstellbar ist. Zur Entscheidungsfindung hat die Verwaltung zwei unterschiedliche Entwicklungsvarianten skizziert, die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 05.11.2026 erläutert und zur Diskussion ge­ stellt werden sollen: Variante A – Bestandsorientierte, kleinteilige Entwicklung Diese Variante orientiert sich an der vorhandenen Bebauungsstruktur und zielt darauf ab, den gewachsenen Siedlungscharakter weitgehend zu erhalten. Die überbaubaren Grundstücksflächen und die zulässige Anzahl der Wohneinheiten sollen sich am Bestand ausrichten. Eine maßvolle Weiterentwicklung der Gebäude, beispielsweise durch kleinere Anbauten, soll weiterhin ermöglicht werden. Insgesamt wird eine eher zurückhaltende bauliche Verdichtung angestrebt. Variante B – Intensivere bauliche Ausnutzung Diese Variante eröffnet größere Spielräume für die bauliche Entwicklung und Nachverdichtung der Grundstü­ cke. Hierzu sollen größere überbaubare Grundstücksflächen vorgesehen und die baulichen Nutzungsmög­ lichkeiten weniger restriktiv ausgestaltet werden. Dies betrifft insbesondere die Begrenzung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten. Insgesamt ermöglicht die Variante eine dichtere Bebauung und eine stärkere Ausnutzung der vorhandenen Grundstücke. Seite - 2/2 - Drucksache 342/2026 Der Planbereich stellt sich derzeit als unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB dar. Die vorhandene Bebauung ist historisch gewachsen und überwiegend durch eine kleinteilige Struktur mit Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt. Vereinzelt wurden im Laufe der Jahre auch größere Mehrfamilienhäuser mit bis zu 12 Wohneinheiten genehmigt. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der politischen Beratung abzuwägen, in welchem Umfang eine weitere bauliche Verdichtung ermöglicht werden soll und wie sich diese mit dem vorhandenen Siedlungscharakter und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbaren lässt. Der gefasste politische Beschluss bildet die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans. Im weiteren Verfahren sind insbesondere die Regelungen zur Erschließung, zu den zulässigen Gebäudehöhen und zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke näher zu konkretisieren. Darüber hinaus werden gestalteri­ sche Festsetzungen, beispielsweise zu Dachformen, Einfriedungen und Staffelgeschossen erarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen dann erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beschlussfassung dient zudem dazu, dem potenziellen Investor eine zeit­ nahe Rückmeldung zur Umsetzbarkeit seines Vorhabens geben zu können. Finanzielle Auswirkungen: Produktkonto 5111.529140 Finanzbedarf: 25.000,00 € Im aktuellen Haushaltsplan hierfür eingeplant: 370.000,00 € Jährliche Folgekosten (effektiv): - Dauer in Jahren: 1 gez. Thorsten Herbst Erster Beigeordneter Anlage(n): 1. Konzept Variante A 2. Konzept Variante B

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