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Sparkasse Schaumburg; 1. Vorschlag für die Benennung eines Vertreters der Stadt Rinteln im Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg 2. Benennung von Vertretern und Ersatzpersonen der Stadt Rinteln für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Schaumburg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-11-05
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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 330-2026 AMT/OE 10 öffentlich T O P : Sparkasse Schaumburg; 1. Vorschlag für die Benennung eines Vertreters der Stadt Rinteln im Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg 2. Benennung von Vertretern und Ersatzpersonen der Stadt Rinteln für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Schaumburg Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Rat der Stadt Rinteln 05.11.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Für den Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg wird vorgeschlagen: a) Frau Bürgermeisterin Andrea Lange b) Herr/Frau ____________________ 2. Folgende Sitzverteilung und die Benennung der vom Rat zu entsendenden sechs Vertreter der Stadt Rinteln für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Schaumburg wird gem. § 71 Abs. 5 i.V. mit § 71 Abs. 2 und 6 NKomVG festgestellt: Vertreter/in Ersatzperson Fraktion/Gruppe Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 330-2026 Stimmführerin der Stadt Rinteln in der Verbandsversammlung ist Bürgermeisterin Andrea Lange. Stellvertretende Stimmführerin / Stellvertretender Stimmführer in der Verbandsversammlung ist Herr / Frau __________________ Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 330-2026 Sachdarstellung: Seit dem 01.05.1999 existiert der Sparkassenzweckverband Schaumburg. 1. Verwaltungsrat Gemäß § 6 Abs. 2 der Fusionsvereinbarung zur Bildung der Sparkasse Schaumburg entfallen auf die Stadt Rinteln zwei Mandate im Verwaltungsrat. Die Mitglieder werden von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. In die Wahlvorschläge hat jedes Verbandsmitglied seinen Hauptverwaltungsbeamten aufzunehmen. Für das weitere Mitglied ist die mitgliedsstärkste Fraktion oder Gruppe im Rat vorschlagsberechtigt. 2. Verbandsversammlung Die Stadt Rinteln hat sieben Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Hauptverwaltungsbeamten sind gem. § 4 Abs. 1 a) der Verbandsordnung ständige Mitglieder der Verbandsversammlung. Vom Rat der Stadt Rinteln sind daher sechs weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden (§ 4 Abs. 1 b der Verbandsordnung). Die Vertreter der Kommunen werden auf der Grundlage des § 71 Abs. 6 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode entsandt. Eine Anrechnung des Hauptverwaltungsbeamten findet bei der Sitzverteilung nicht statt. Die zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertreter können auch ratsfremde Personen sein; sie müssen für den Rat wählbar sein, d.h., die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 49 NKomVG erfüllen. Für die Vertreterinnen und Vertreter können gem. § 4 Abs. 3 der Verbandsordnung Ersatzpersonen benannt werden. Da die Fraktionen und/oder Gruppen noch nicht vollständig angezeigt wurden, kann eine Darstellung über die Sitzverteilung derzeit noch nicht erfolgen. Fraktionsanzeigen können derzeit noch Änderungen auf die Sitzverteilung haben. Bisher wurde Bürgermeisterin Lange als Stimmführerin in der Verbandsversammlung bestimmt. Damit im Verhinderungsfall bzw. bei Tagesordnungspunkten, bei denen Bürgermeisterin Lange nicht mitstimmen darf, eine festgelegte Vertretung vorhanden ist, soll ebenfalls eine stellvertretende Stimmführerin / ein stellvertretender Stimmführer bestimmt werden.

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