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Sparkasse Schaumburg; 1. Vorschlag für die Benennung eines Vertreters der Stadt Rinteln im Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg 2. Benennung von Vertretern und Ersatzpersonen der Stadt Rinteln für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Schaumburg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-11-05 |
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 330-2026
AMT/OE 10 öffentlich
T O P :
Sparkasse Schaumburg;
1. Vorschlag für die Benennung eines Vertreters der Stadt Rinteln im
Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg
2. Benennung von Vertretern und Ersatzpersonen der Stadt Rinteln für die
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Schaumburg
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Rat der Stadt Rinteln 05.11.2026 beschließend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Für den Verwaltungsrat der Sparkasse Schaumburg wird vorgeschlagen:
a) Frau Bürgermeisterin Andrea Lange
b) Herr/Frau ____________________
2. Folgende Sitzverteilung und die Benennung der vom Rat zu entsendenden sechs
Vertreter der Stadt Rinteln für die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Schaumburg wird gem. § 71 Abs. 5 i.V. mit § 71 Abs. 2
und 6 NKomVG festgestellt:
Vertreter/in Ersatzperson Fraktion/Gruppe
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 330-2026
Stimmführerin der Stadt Rinteln in der Verbandsversammlung ist Bürgermeisterin
Andrea Lange.
Stellvertretende Stimmführerin / Stellvertretender Stimmführer in der
Verbandsversammlung ist
Herr / Frau __________________
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 330-2026
Sachdarstellung:
Seit dem 01.05.1999 existiert der Sparkassenzweckverband Schaumburg.
1. Verwaltungsrat
Gemäß § 6 Abs. 2 der Fusionsvereinbarung zur Bildung der Sparkasse Schaumburg
entfallen auf die Stadt Rinteln zwei Mandate im Verwaltungsrat. Die Mitglieder werden
von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. In die
Wahlvorschläge hat jedes Verbandsmitglied seinen Hauptverwaltungsbeamten
aufzunehmen.
Für das weitere Mitglied ist die mitgliedsstärkste Fraktion oder Gruppe im Rat
vorschlagsberechtigt.
2. Verbandsversammlung
Die Stadt Rinteln hat sieben Vertreter in der Verbandsversammlung. Die
Hauptverwaltungsbeamten sind gem. § 4 Abs. 1 a) der Verbandsordnung ständige
Mitglieder der Verbandsversammlung. Vom Rat der Stadt Rinteln sind daher sechs
weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden (§ 4 Abs. 1 b der
Verbandsordnung). Die Vertreter der Kommunen werden auf der Grundlage des § 71
Abs. 6 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode entsandt. Eine Anrechnung des
Hauptverwaltungsbeamten findet bei der Sitzverteilung nicht statt.
Die zu entsendenden Vertreterinnen oder Vertreter können auch ratsfremde Personen
sein; sie müssen für den Rat wählbar sein, d.h., die Wählbarkeitsvoraussetzungen des
§ 49 NKomVG erfüllen. Für die Vertreterinnen und Vertreter können gem. § 4 Abs. 3
der Verbandsordnung Ersatzpersonen benannt werden.
Da die Fraktionen und/oder Gruppen noch nicht vollständig angezeigt wurden, kann
eine Darstellung über die Sitzverteilung derzeit noch nicht erfolgen. Fraktionsanzeigen
können derzeit noch Änderungen auf die Sitzverteilung haben.
Bisher wurde Bürgermeisterin Lange als Stimmführerin in der Verbandsversammlung
bestimmt. Damit im Verhinderungsfall bzw. bei Tagesordnungspunkten, bei denen
Bürgermeisterin Lange nicht mitstimmen darf, eine festgelegte Vertretung vorhanden
ist, soll ebenfalls eine stellvertretende Stimmführerin / ein stellvertretender
Stimmführer bestimmt werden.
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